Jenny This · Ständerat · 2001-06-08
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-08
Wortprotokoll
Als Aktionär einer Firma - insbesondere meiner eigenen - gehöre ich zu jenen, die Kapitalgewinne erzielen und auch wieder in die Unternehmung investieren. In diesem Sinne habe ich meine Interessenbindungen offen gelegt.
Im Umfeld des globalen Wettbewerbes muss ein Hauptziel unserer Bemühungen sein, die Erhaltung und Förderung des Standortes Schweiz sicherzustellen. Dazu gehört der Finanzplatz ebenso wie der Werkplatz, der mir natürlich besonders am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang möchte ich einen leicht abgedroschenen Satz wiederholen: Nur wenn wir gute Rahmenbedingungen schaffen, kann unsere Wirtschaft wachsen. Die Einführung der Kapitalgewinnsteuer fördert dieses Wachstum nicht; im Gegenteil - sie bringt dieses Wachstum in Gefahr.
Kapitalgewinne werden, wie schon gesagt wurde, bereits heute erfasst, jedoch lediglich dann, wenn sie von einer juristischen Person erzielt werden. Die Initiative zielt also eindeutig auf die so genannten Börsenspekulanten ab. Von der Gerechtigkeit her - da möchte ich Kollege Plattner beipflichten - ist es sicher richtig, dass diese Einkünfte ebenfalls besteuert werden, aber volle Steuergerechtigkeit gibt es nicht und wird es in diesem Land nie geben. Es ist aber eine Illusion zu glauben, der Kapitalisierungszuwachs an der Börse könne als Steuersubstrat herangezogen werden. Nebst dem Umstand, dass nur realisierte Kapitalgewinne erfasst werden, gilt es zu bedenken - das haben wir in den letzten Jahren schmerzlich erfahren -, dass es leider auch Verluste gibt. Auch das wurde gesagt: Die Erfahrungen in den Kantonen mit dieser Steuer haben klar gezeigt, dass der administrative Aufwand unverhältnismässig ist. Gerade deshalb haben sämtliche Kantone diese Steuer abgeschafft.
Die Steuerlast ist in unserem Land an der oberen Grenze angelangt. Im internationalen Vergleich haben wir merklich an Terrain eingebüsst; eine neue Steuer ist deshalb abzulehnen. Es ist auch nicht unsere Aufgabe - darauf hat der Finanzminister gestern mehrfach hingewiesen -, neue Einnahmenquellen zu suchen. Vielmehr sollten wir uns darauf konzentrieren, bei den Ausgaben Zurückhaltung zu üben. Aber die Begehrlichkeiten in diesem Land sind natürlich mannigfaltig, und jeder redet zwar vom Sparen, denkt aber dabei an die andere Seite.
Vor allem für unsere kleinen und mittleren Betriebe sollte eine Senkung der Steuerlasten angestrebt werden. In diesem Sinn - deshalb habe ich auch das Wort ergriffen - kann ich mit dem bundesrätlichen Vorschlag der eventuellen Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer gar nichts anfangen. Auch der Kommissionspräsident hat angetönt, dass es in diese Richtung gehen könnte. Damit könnten wir wohl kaum auf ungeteilte Standesstimmen zählen, wenn es so weit sein dürfte. Dies selbst dann nicht, wenn sie als Kompensation der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung dienen sollte. Ich wüsste wirklich nicht, wer bei diesen Vorgaben noch ein Interesse haben könnte, in einen kleinen oder mittleren Betrieb zu investieren. Neben dem Umstand, dass die Risiken sehr hoch sind, muss man bei einem seltenen Gewinn noch mit satten Steuern rechnen. Da dürften Aktien bei Novartis oder Nestlé doch wesentlich attraktiver sein.
Eine solche Beteiligungsgewinnsteuer wäre also ganz klar gegen die KMU gerichtet, und das kann nicht in unserem Sinne sein!
Zusammenfassend: Die vorliegende Volksinitiative ist zur Ablehnung zu empfehlen, und einer allfälligen Beteiligungsgewinnsteuer ist bereits heute in einer frühen Phase der Kampf anzusagen. Zusätzlich ist mittelfristig die Doppelbesteuerung bei Aktiengesellschaften abzuschaffen. Aus diesem Umstand resultiert, dass die Unternehmungen schwerer und schwerer werden. Sie werden letztlich unverkäuflich, und Nachfolgeregelungen sind, wenn überhaupt, nur sehr schwer möglich. Ebenfalls würden die unsäglichen Diskussionen über die Höhe der Inhaberlöhne bei Aktiengesellschaften wegfallen.
Ich bitte Sie, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf die anderen Punkte auch zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht einzutreten.