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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Eine Zweiteilung des Verpflichtungskredits, wie sie hier von Herrn Nationalrat Aeschi vorgestellt wird, wäre technisch möglich. Wir haben darüber diskutiert. Aber im Hinblick auf das Ziel, das wir erreichen wollen, wäre es keine gute Lösung, und es wäre mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Sie würden jetzt die erste Hälfte des Verpflichtungskredits gewähren, und irgendwann müsste man über die zweite Hälfte diskutieren und diese dann sicher auch gewähren. Wenn man sie nämlich nicht gewähren würde, würde man auf halber Strecke stehen bleiben. Wir hätten verschiedenste Arbeiten und Ergebnisse, die man nicht mehr verwenden könnte. Wir müssten eine komplette Neuplanung machen. Das wäre der Stand der Dinge, wenn man die zweite Hälfte des Verpflichtungskredits nicht sprechen würde.

Es wurde darauf hingewiesen: Molis und Stolis gehen dem Lebensende entgegen. Wir brauchen einen Ersatz für diese Lösungen, sonst werden auch die Kantone und die Steuerverwaltungen in den Kantonen Schwierigkeiten haben. Wir könnten nicht alles manuell machen, was heute über diese Informatiksysteme gemacht wird. Es geht hier immerhin um die Haupteinnahmequellen des Bundes. Die kohärente Haltung ist, den Verpflichtungskredit vollständig zu gewähren und dann das Projekt zu begleiten und im jeweiligen Budget auch immer wieder neu zu beurteilen. Selbstverständlich haben Sie alle Möglichkeiten, dieses Projekt zu begleiten, das wurde erwähnt: in der Finanzdelegation - das machen wir seit längerer Zeit regelmässig -, in der Finanzkommission, mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mit einem externen Audit.

Die Resultate des externen Audits per 31. Oktober 2013 bestätigen ja, Herr Nationalrat Aeschi, dass das Projekt Fiscal-IT gut aufgesetzt ist. Es ist wie immer: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Herr Aeschi hat die Tendenz, das Glas eher als halb leer anzuschauen; ich schaue es eher als halb voll an. Herr Aeschi hat aus dem Bericht, den er zitiert hat, die negativen Punkte erwähnt. Ich möchte kurz die positiven Punkte erwähnen: In diesem Bericht steht, dass die Verantwortlichkeiten im Programmmanagement geregelt und beschrieben seien. Es seien genügend Ressourcen vorhanden und sie erfüllten ihre Aufgabe. Die Programmleitung ist für [PAGE 1967] die Organisation und den Start des Programms sehr gut aufgestellt. Das Ziel- und Anforderungsmanagement wird gut gehandhabt. Die methodischen Vorgaben von Hermes 5 werden eingehalten und kontrolliert, und auch eine Gesamtplanung für das Programm ist vorhanden. Es gibt also auch Punkte, die sehr positiv ausfallen. Selbstverständlich gibt es die anderen Punkte auch, Herr Nationalrat Aeschi. Ich habe jetzt versucht, Ihnen den Gesamtüberblick zu geben. Wir arbeiten an den Punkten, die noch nicht erfüllt sind; es ist ja ein Prozess, der jetzt gestartet und vom EFD sowie von einem externen Auditor begleitet wird.

Noch zur Frage der internen oder externen Kontrolle: Sie haben zum einen beantragt, Herr Nationalrat Aeschi, dass im Steuerungsausschuss interne Kräfte die Führung innehaben, und Sie beanstanden gleichzeitig die externe Begleitung durch einen Auditor. Vielleicht können wir uns dann einmal darüber unterhalten, ob wir hier eine interne oder externe Lösung wollen. Wir machen im Moment beides: Wir haben eine interne und eine externe Begleitung, und ich denke, dass dies richtig ist.

Noch zu den Ausführungen von Frau Nationalrätin Gössi: Sie haben die Haltung vertreten, dass es nicht richtig sei, den Verpflichtungskredit zu sprechen, sondern dass es besser sei, das Projekt zu stückeln und dann zu sehen, ob es wirklich notwendig ist, es tatsächlich vollumfänglich umzusetzen. Um diese Haltung zu untermauern, haben Sie auch auf den Zeitungsbericht der "Schweiz am Sonntag" bzw. auf die Tatsache hingewiesen, dass auch Leute oder Firmen, die am Projekt Insieme beteiligt waren, bereits wieder einen Auftrag haben. Schauen Sie, die Vergabe von Aufträgen - und das ist eigentlich im Sinne aller, die sich für den freien Markt entschieden haben oder entscheiden - erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und nach der dazugehörenden Verordnung. Dort wird ganz klar geregelt, wer überhaupt zugelassen werden und einen Auftrag erhalten kann. Alle, die diese Konditionen nicht erfüllen, werden nicht zugelassen. Sie können sich darauf verlassen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung streng eingehalten werden. Diese Auswahl orientiert sich an strengen Auswahl- und Eignungskriterien.

Ich möchte Sie also bitten, dem Verpflichtungskredit vollumfänglich zuzustimmen und dann auch Ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen und das Programm Fiscal-IT zu begleiten, bis es umgesetzt werden kann.