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Hausammann Markus · Nationalrat · 2013-12-03

Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu Block 7 und begründe die Anträge der Minderheit Hausammann.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit Gasche beim "Schoggi-Gesetz". Das durch das "Schoggi-Gesetz" legitimierte Preisausgleichssystem liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Es ermöglicht der inländischen Nahrungsmittelindustrie, qualitativ hochwertigen und sicheren inländischen Rohstoffen gegenüber billigen Importen den Vorzug zu geben und sich damit am internationalen Markt mit vorzüglichen Qualitätsprodukten erfolgreich zu positionieren.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieses Instrument mit den notwendigen Mitteln auszustatten.

Ich begründe nun die Anträge der Minderheit Hausammann.

Für das Jahr 2014 beträgt der Kredit für die Finanzierung des Kooperationsabkommens mit der EU betreffend die EU-Satellitennavigationsprogramme 33,4 Millionen Franken. Die Satelliten wurden 2011 und 2012 auf ihre Umlaufbahn geschickt, und die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wurden bereits vor mehreren Jahren aufgenommen. Hingegen steht die Ratifizierung des Abkommens durch das Parlament immer noch aus.

Bei der Bereitstellung dieser Systeme handelt es sich um eine Querschnittaufgabe. Der Bundesrat hat deshalb die Kompensation dieser Ausgaben richtigerweise auf alle Departemente verteilt. Es wäre wohl auch möglich, diese Verteilung innerhalb der Departemente auf alle Ämter fortzuführen.

Die Departemente haben sich aber auf dieser Stufe unterschiedlich positioniert. Das UVEK zum Beispiel hat alle Kosten bewusst dem Hauptnutzniesser Astra belastet und das Bazl, das BAV oder das Bafu, welche alle auch von satellitengestützten Programmen profitieren, verschont. Es ist deshalb nicht verständlich, weshalb im WBF Ausgaben in der vorgesehenen Grössenordnung dem Agrarbudget angerechnet werden. Die Landwirtschaft gehört nicht zu den direkt profitierenden Bereichen wie zum Beispiel die Luftfahrtsicherheit, die Schifffahrt, der Schienen- und Strassenverkehr oder die nationale Sicherheit. Der Nutzen für die Landwirtschaft geht nicht über denjenigen anderer Grundeigentümer oder Verkehrsteilnehmer hinaus. Für die anbautechnische Nutzung dieser Systeme sind zusätzliche Referenzpunkte auf der Erdoberfläche notwendig. Das verteuert diese Systeme; sie sind heute nicht auf grosser Breite wirtschaftlich einsetzbar. Weiter gilt es zu beachten, dass sich die zugunsten der Satellitenprogramme vorgeschlagene Belastung des Agrarbudgets direkt auf das Einkommen der Bauernfamilien auswirken würde. In anderen Bereichen sind die Folgen der Belastung nicht derart unmittelbar spürbar.

Die Vorstellungen des zuständigen Departementschefs, dass sich die Abzüge durch den Einsatz der Satellitentechnik beim Vollzug der Agrarpolitik begründen liessen, widersprechen jeglicher Logik. Bisher hat der Bundesrat nämlich stets beteuert, die Direktzahlungen sollten wirklich den Bauern zugutekommen. Er will sie doch nicht etwa neuerdings dafür verwenden, uns Bauern zu kontrollieren!

Gemäss Ziffer 5.3 des Berichtes zum Kooperationsabkommen profitiert insbesondere der Industrie- und Forschungsstandort Schweiz von der Beteiligung an den Satellitenprogrammen. Das WBF hat in diesem Bereich genügend Möglichkeiten für die geforderte haushaltneutrale Finanzierung - so würde der Bereich Forschung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durch den Kostenanteil des WBF von 8,44 Millionen Franken nur gerade mit knapp 0,5 Prozent belastet. Er sollte dort angesichts der in diesem Bereich vorgesehenen Budgetaufstockung von 33,3 Millionen Franken ohne Weiteres aufgefangen werden können.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass sich die EU-Satellitennavigationsprogramme bei einer Ratifizierung des Abkommens durch das Parlament jährlich wiederkehrend im Budget niederschlagen werden, scheint mir eine klare Zuteilung der Zuständigkeit an ein Amt pro Departement ohnehin der adäquatere Weg zu sein.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.