Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-03
Wortprotokoll
Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir über das "Schoggi-Gesetz" diskutieren, und, davon gehe ich aus, auch nicht das letzte Mal. Ich möchte Ihnen wieder sagen, dass eine Erhöhung der Ausfuhrbeiträge abzulehnen ist. Es gibt einen grundsätzlichen Grund dafür, der lautet, dass eine solche Erhöhung im Widerspruch zu einem Handel steht, wie wir ihn verstehen, und dass solche Exportsubventionen, vor allem wenn sie eine grössere Höhe erreichen, handelsverzerrend sind. Das ist unbestritten, denke ich.
Es besteht aber auch aufgrund der Marktsituation kein Zusatzbedarf an Ausfuhrbeiträgen. Sie können die letzten drei, vier Jahre anschauen. Wir können mit den 70 Millionen, wie sie jetzt zur Verfügung stehen und wie sie auch beantragt worden sind, die Preisdifferenzen, gemäss den aktuellen Schätzungen, die wir heute haben, zu 75 Prozent ausgleichen. Das haben wir auch letztes, vorletztes und vorvorletztes Jahr gemacht. Das heisst, der Ausgleich bleibt prozentual im gleichen Umfang sichergestellt wie im Jahr 2012. Und es zeichnet sich für 2014 keine Preisentwicklung ab, die den Ausgleich mit diesen Mitteln nicht zulassen würde. Die im Voranschlag 2014 budgetierten 70 Millionen Franken sollten reichen, um diesen prozentualen Ausgleich von 75 Prozent zu gewährleisten.
Wir hatten bereits im Jahr 2010, wie auch jetzt, die Situation, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichten, um einen 100-prozentigen Ausgleich des Rohstoffpreishandicaps bei den Exporten der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie sicherzustellen. Das hatten wir damals, das hatten wir ein Jahr später - und wir haben festgestellt, dass die Exporteure für das verbleibende Handicap, also für die 25 Prozent, stets eine Lösung mit den vorgelagerten Stufen finden konnten, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den ausländischen Märkten trotzdem aufrechterhalten zu können. Wir haben mit diesen 70 Millionen Franken also immer bis 75 Prozent ausgleichen können, und die Wirtschaft, vor allem die Exporteure, hat Lösungen gefunden, um in diesem Rahmen weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.
Wir hatten im Jahre 2011 einen Nachtragskredit - und damit komme ich zur Frage von Herrn Nationalrat Müller -, aber unter dem Titel "Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit". Ich habe es auch im Ständerat gesagt: Wenn die 75 Prozent Ausgleich nicht erreicht würden, könnten wir selbstverständlich über einen Nachtragskredit sprechen. Aber es ist heute so, dass man damit rechnen kann, dass wir mit 70 Millionen Franken, wie letztes Jahr auch, durchkommen und den Ausgleich sicherstellen können.
Zum zweiten Minderheitsantrag, der Galileo und Egnos betrifft, vielleicht eine Vorbemerkung: Es geht hier natürlich nicht um ein militärisches Programm, um ein Satellitennavigationsprogramm für das Militär, wie gerade gesagt wurde. Das können Sie ja allein schon daraus ersehen, dass sich das VBS nur mit 10 Prozent an diesem ganzen Programm beteiligt. Wenn es ein militärisches Programm wäre, wäre die Beteiligung des VBS sicher höher. Aber auch sonst sehen Sie, wenn Sie das Programm genauer anschauen, dass verschiedene Bereiche durch Galileo und Egnos abgedeckt werden sollen. Es sind der Verkehr, die Wirtschaft, die Forschung, die Innovation, die Landwirtschaft, und natürlich ist es auch die Sicherheit. Entsprechend der Bedeutung, die das Programm für die einzelnen Bereiche hat, müssen diese es auch mitfinanzieren.
Ich habe jetzt bereits gesagt, dass auch die Landwirtschaft Interesse an diesem Programm hat. Diese Investition bringt auch dem Agrarbereich Nutzen. Wir sprechen ja immer wieder oder immer mehr von dreidimensionaler Raumvermessung, die gerade in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielt. Satellitengesteuerte Navigationssysteme werden bereits heute in der Landwirtschaft bei der Feldbewirtschaftung eingesetzt, wie dies Herr Nationalrat Hausammann auch gesagt hat. Das erleichtert die Arbeit der Landwirte, und der Ausbau dieser Systeme wird auch künftig dazu beitragen, dass es vermehrt Erleichterungen geben wird. Vor diesem Hintergrund ist es denn auch durchaus vertretbar, dass auch Mittel aus dem Agrarbudget für den Beitrag des WBF an das Programm eingesetzt werden. Das WBF hat ja eine Aufteilung vorgenommen: Zum einen bringt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Mittel ein, 50 Prozent, zum anderen das Seco und die Landwirtschaft, je 25 Prozent, entsprechend dem Nutzen, den diese bald daraus werden ziehen können. Ich möchte vielleicht auch noch darauf hinweisen, dass diese Technologien in der Landwirtschaft sehr wichtig sind und dass die Kantone letztendlich auch davon profitieren können. Kein Kanton ist heute in der Lage, Flächenangaben für Hangneigungen von über 50 Prozent zu machen. Dazu in der Lage zu sein ist für eine moderne Landwirtschaft aber wichtig.
Jetzt komme ich zum Minderheitsantrag selbst, der das rückgängig machen möchte, was man eingestellt hat, um diesen Teil finanzieren zu können. Ich möchte Sie bitten, das nicht zu tun. Es ist im WBF ganz bewusst und geplant so verteilt worden, dass alle Bereiche, die betroffen und an den Programmen Galileo und Egnos interessiert sind, diese gleichermassen mitfinanzieren müssen. Es werden also alle Nutzer, alle Benutzer, alle "Profiteure" einbezogen. Das ist auch richtig so. Ich möchte Sie bitten, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.