Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-03
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen. Über den Kredit für "Natur und Landschaft" werden heute auf der Basis von Programmvereinbarungen 14 regionale Naturpärke und ein Naturerlebnispark mit Finanzhilfen im Umfang von 10 Millionen Franken unterstützt. Vier weitere Pärke oder Parkkandidaten stehen nun vor der Türe und sollen auch behandelt werden.
Was Herr Nationalrat Fischer beantragt, ist eine einmalige Erhöhung der Mittel - das in einem Bereich, der mit Programmvereinbarungen finanziert und unterstützt wird, also mit Programmvereinbarungen, die mit den Kantonen jeweils über vier Jahre abgeschlossen werden. Hier wollen Sie einmalig Finanzzuschüsse haben. Das widerspricht eigentlich einer längerfristigen Planbarkeit im Bereich der Naturpärke. Das hätte vor allem auch zur Folge, dass wir Nachverhandlungen für ein Jahr führen müssten. In der Programmperiode wäre für drei Jahre wieder die ursprüngliche Situation, ausser Sie würden dann in einem Jahr erneut auf diese Positionen zurückkommen. Ich denke, das macht die Planbarkeit für die Pärke nicht grösser und widerspricht an sich auch der Programmvereinbarung in ihrem Kern.
Die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungen sind auch nicht unproblematisch. Es wurde gesagt: Die Mittel für die Sanierung von Altlasten sind für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten gedacht. Sie stammen aus einem zweckgebundenen Altlastenfonds. Diese Mittel sind verpflichtet. Es ist natürlich so, dass es Kreditreste hat, dass die Kredite nicht alle aufgebraucht wurden - das vor allem auch deshalb, weil sich die Sanierungsprojekte in bestimmten Bereichen verzögert haben. Das heisst aber nicht, dass sie nicht finanziert werden müssen. Nur der Einsatz der Mittel wird etwas hinausgeschoben.
Die Beiträge für die Revitalisierung werden seit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes für die Planung und Durchführung von Massnahmen zur Gewässerrevitalisierung gewährt und verwendet. Auch hier gibt es Kreditreste. Auch diese sind darauf zurückzuführen, dass grössere Projekte nicht so durchgezogen werden konnten, wie dies ursprünglich geplant war. Aber auch hier bestehen Verpflichtungen, und auch hier geht es eigentlich nicht um echte Kompensationen. Denn Mittelkürzungen hätten einfach zur Folge, dass die Finanzierung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde.
Auch hier sind wir im Bereich der Abgeltung über Programmvereinbarungen mit den Kantonen, und auch hier sind wir eigentlich in einem Vierjahresturnus. Hier würde es dann auf der anderen Seite heissen, dass wir im Rahmen einer Programmvereinbarungsperiode die Mittel in diesem Bereich für ein Jahr kürzen würden. Das heisst, man müsste dann für eines dieser insgesamt vier Jahre diese Vereinbarungen auch mit den Kantonen noch einmal diskutieren und neu verhandeln.
Wir sind der Auffassung, dass das nicht zielführend ist, und bitten Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.