Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-02-29
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29
Wortprotokoll
Wir setzen uns seit einiger Zeit mit den Doppelbesteuerungsabkommen auseinander. Wir wollten mit dem Staatsvertrag vom 19. August 2009 das Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 ablösen. Auch dieses Abkommen reiht sich in eine Serie von neuen Abkommen ein. Doch es erweist sich um einiges schwieriger als jene Doppelbesteuerungsabkommen, die wir mit anderen Staaten abgeschlossen haben. Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 diente ausschliesslich der Informationsbeschaffung für den ersuchenden Staat bei Verdacht auf Steuerbetrug und dergleichen. Der Begriff "and the like" wurde im Doppelbesteuerungsabkommen von 2009 präzisiert. Das Abkommen lässt nun auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung - also nicht nur bei Steuerbetrug - zu. Nach dem Wortlaut des neuen Doppelbesteuerungsabkommens, also desjenigen, welches wir 2009 vorgelegt haben und welches von den USA noch nicht ratifiziert wurde, werden der Name des Steuerpflichtigen und jener des Informationsinhabers vorausgesetzt.
Im Zusatzbericht des Bundesrates vom 8. August 2011 wird nochmals auf die bisherige Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, eine Praxis, die auf dem heute geltenden Doppelbesteuerungsabkommen beruht, d. h. auf dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1996. Mit dem Zusatzbericht will der Bundesrat nun nochmals klarstellen, dass diese bisherige Auslegung auch unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen Gültigkeit hat. Dies setzt voraus, dass auch in Zukunft wie bisher Gruppenanfragen möglich bleiben.
Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld der heutigen Debatte mit dieser Frage nochmals intensiv auseinandergesetzt und ist bereit, in diesem Fall des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA wie bis anhin Amtshilfe zu leisten, auch dann, wenn sich eine Anfrage auf eine Gruppe von Personen bezieht und diese über ein Verhaltensmuster identifiziert werden. Wir stimmen dieser Präzisierung im Bundesbeschluss zu. Wir verbinden aber unsere Zusage explizit mit der Aufforderung an den Bundesrat, den Forderungen der USA nur dann zu entsprechen, wenn einer Globallösung für alle Banken seitens der USA zugestimmt wird. Mit einer Globallösung möchten wir endlich einen Schlussstrich unter die leidige Vergangenheit aller Banken mit Sitz in der Schweiz ziehen.
Die US-Steuerfahnder, ob es uns passt oder nicht, sitzen gegenwärtig am längeren Hebel. Sie klagen Banken an, fordern von ihnen zahlreiche Daten zu US-Bürgern, die einen Teil ihres Vermögens im Ausland parkiert haben. Diese US-Strategie, auch wenn sie aus US-Sicht verständlich sein mag, bleibt für uns ärgerlich, denn US-Banken horten mit grösster Wahrscheinlichkeit auch unversteuerte Gelder ausländischer Bürger, auch Gelder aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Wer ein ethisches Verhalten einfordert, sollte eigentlich selber darum bemüht sein, ein solches vorzuleben. Doch machen wir uns nichts vor: Der Kampf um die Finanzierung der Staatsausgaben auf der einen Seite, aber vor allem um die Dominanz der Finanzplätze auf der anderen Seite ist längst lanciert. Um in diesem Kampf um die Finanzplätze zu bestehen, braucht es unseres Erachtens eine Mischung aus Standfestigkeit und Kooperation. Wer dies ignoriert, läuft Gefahr, dass unser Land zunehmend isoliert wird. Wir müssen - unter Berücksichtigung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Prozesse - Lösungen erarbeiten, auch wenn wir über die äusseren Umstände verärgert sind.
Es ist in der Tat unerfreulich, dass elf Banken unseres Landes wiederum Zielscheiben der amerikanischen Steuerbehörden sind. Es sind just jene Bankkreise, die sich stets gegen zusätzliche Regulierungen gewehrt haben und weiterhin wehren, die uns heute bitten, ja sogar zwingen zu handeln, um ihre Fehler auszubügeln. Spätestens nach den Wirren der UBS in den USA im Jahre 2008 haben wir von den hiesigen Banken erwarten dürfen, dass sie die Lehren ziehen und sich von einem Geschäftsmodell verabschieden würden, welches keine Tauglichkeit und vor allem keine Nachhaltigkeit aufweist, und sich auf ein ethisch verantwortbares Geschäftsmodell einigen können würden.
Die Banken haben unser Land, nicht nur sich selbst, ganz klar in Verruf gebracht. Weil aber der schnelle Profit sie geblendet hat, müssen wir einmal mehr handeln, um zu verhindern, dass u. a. auch systemrelevante Banken und am Ende gar die Schweizer Steuerzahler dafür geradezustehen haben. Die Banken versprechen uns, um den bevorstehenden Regulierungen aus dem Weg zu gehen, eine Weissgeldstrategie. Somit anerkennen sie öffentlich, dass sie ein Geschäftsmodell hatten, welches eine Schwarzgeldstrategie mindestens auch zuliess. [PAGE 113]
Unsere Fraktion fordert seit geraumer Zeit, dass der Bundesrat eine Finanzstrategie festlegt, welche den Banken klare Verpflichtungen auferlegt. Wir wollen den Finanzplatz erhalten, ihn stärken. Dies können wir aber nur tun, wenn ein Verhaltenskodex von allen Playern eingehalten wird. Wir kennen nun die Grundpfeiler dieser sogenannten Weissgeldstrategie des Bundesrates und werden diese im Detail analysieren. Die Vergangenheit zeigt aber, dass ein ethischer Verhaltenskodex der Branche allein nicht genügen wird, es wird nolens volens zusätzliche Regulierungen brauchen. Wir sind überzeugt, dass sich diese zusätzlichen Regulierungen aber mittelfristig positiv auf unseren Finanzplatz Schweiz auswirken werden, auf einen Finanzplatz, der notabene von der Finanzbranche selber in Verruf gebracht wurde.
Unsere Fraktion wird diesem Bundesbeschluss zustimmen und lehnt den Minderheitsantrag auf Nichteintreten ab.