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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-29

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar aus folgenden Gründen:

Zum einen lässt sich die Schweiz damit erneut von einem Land unter Druck setzen, das selbst Steueroasen toleriert und selbst kürzlich gegenüber dem Staat Mexiko die Amtshilfe verweigert hat - und das erst noch im Zusammenhang mit einer Anfrage wegen krimineller Drogengelder. Wir erleben zurzeit einen Kampf um Marktanteile gegen den Finanzplatz Schweiz, und damit verbunden droht der Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen für unser Land.

Dieser Bundesbeschluss stellt zum andern eine weitere Aushöhlung des Bankkundengeheimnisses dar. Es wurde [PAGE 111] heute schon mehrfach gesagt: 2009 wurde die Amtshilfe im Rahmen von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens auf Steuerhinterziehung ausgedehnt, und dann wurde die Amtshilfe auf Fälle ohne klare Identifikation durch Namen und Adresse ausgedehnt. Und jetzt soll mit diesem Abkommen neu eine Ausdehnung auf Gruppenanfragen bei bestimmten Verhaltensmustern erfolgen.

Frau Bundespräsidentin, es ist natürlich nicht so, wie Sie es heute gesagt haben, wonach das Abkommen von 1996 diese Gruppenanfragen vorsieht. Das ist eine Uminterpretation. Ich habe Sie in der Kommission gefragt, wie viele solcher Gruppenanfragen es aufgrund des alten Abkommens von 1996 gegeben habe, und Sie haben mir geantwortet, keine, die erste sei die Anfrage im Zusammenhang mit der UBS gewesen. Also kann man nicht von einer Praxis sprechen.

Es gab dann im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes eine Uminterpretation. Vermutlich hat das ein Gerichtsschreiber in die Erwägungen noch hineingebracht. Das können wir nicht einfach so tolerieren. Ich habe mir die Mühe genommen, das Abkommen von 1996 und sämtliche Ergänzungsprotokolle dazu zu lesen. Gruppenanfragen sind darin mit keinem Wort erwähnt. Deshalb ist und bleibt dieser ergänzende Bundesbeschluss eine Ausdehnung auf Gruppenanfragen, und damit öffnen wir "fishing expeditions" Tür und Tor.

Ein weiterer Punkt, der bisher noch nicht erwähnt worden ist: Dieser ergänzende Bundesbeschluss ist unseres Erachtens klar rückwirkende Rechtsetzung für Vorgänge, die vor 2009 stattgefunden haben. Ich verstehe gut, dass der Bundesrat die Verantwortung dafür nicht selbst übernehmen und deshalb mit diesem Bundesbeschluss, der uns nun vorgelegt wird, die Absolution des Parlamentes einholen will: Damit soll das Parlament die Rückwirkung absegnen. Der Bundesrat hätte, auch aufgrund des besagten Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes, die Kompetenz, Notrecht zu verfügen, wenn eine dieser elf ins Visier genommenen Banken in eine Notsituation käme. Das hat das Gericht ebenfalls höchstrichterlich festgehalten.

Entscheidend ist für uns aber, dass wir mit diesem innerstaatlichen Bundesbeschluss den USA einseitig entgegenkommen. Es handelt sich nur um einen einfachen Bundesbeschluss, ohne dass sich die USA der Schweiz gegenüber zu gleicher Amtshilfe auf Gruppenanfragen hin verpflichtet hätten. Es fehlt an der Gegenseitigkeit, an der Reziprozität. Sie wäre nur gegeben, wenn diese Regelung über Gruppenanfragen im Doppelbesteuerungsabkommen selbst enthalten wäre. Aber das ist nicht der Fall, und deshalb haben wir keinerlei Garantie, dass uns die USA Gegenrecht gewähren.

Schliesslich verlangt der Bundesrat von uns die Zustimmung zu dieser einseitigen Ergänzung, ohne dass überhaupt eine Gesamtlösung mit den USA für alle Schweizer Banken vorliegt. Ohne eine solche Gesamtlösung kann unsere Fraktion nicht zustimmen. Wir werden im Rahmen der Detailberatung noch auf einen entsprechenden Antrag zu sprechen kommen. Wenn Sie diesem Antrag allenfalls zustimmen sollten, könnten wir uns noch überlegen, ob wir dem Abkommen trotzdem zustimmen.

Im Moment, unter den jetzigen Voraussetzungen, empfehle ich Ihnen aber entsprechend dem Antrag der Minderheit Nichteintreten.