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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-02-29

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Seit einigen Jahren zeigt sich die Unzufriedenheit vieler westlicher Länder gegenüber dem schweizerischen Bankkundengeheimnis in systematischer und immer aggressiverer Form. Die sporadische Kritik der Achtziger- und Neunzigerjahre ist durch eine Strategie ersetzt worden, die scheinbar gemeinsam von der EU-Kommission, einigen europäischen Ländern, den USA und einigen internationalen Organisationen mit parallel laufenden Aktionen umgesetzt wird.

Der Bundesrat scheint davon Kenntnis genommen zu haben. Er hat deshalb eine Gegenstrategie erarbeitet, die dank einer doppelten Aktion zur Beruhigung der Beziehungen der Schweiz mit vielen westlichen Ländern führen soll. Auf der einen Seite hat der Bundesrat in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen die Amtshilfepraxis mit dem internationalen Standard kompatibel gemacht. Wir haben im Parlament schon mehr als zwanzig solcher Abkommen verabschiedet; dazu gehört auch jenes mit den USA, das Gegenstand des jetzt diskutierten Zusatzberichtes ist. Auf der anderen Seite besteht die Strategie des Bundesrates im Abschluss von Verträgen mit verschiedenen Staaten, die eine doppelte Funktion haben sollen: erstens die Bereinigung der Vergangenheit mit einer Abgeltungssteuer, zweitens die Erfüllung der künftigen Steuerpflichten der Kunden von Schweizer Banken dank der Erhebung einer Quellensteuer in der Schweiz.

Die FDP hat die Entscheide des Bundesrates inspiriert; sie steht hinter dieser Weissgeldstrategie. Diese beinhaltet auch die Anstrengungen für einen Vertrag mit den Vereinigten Staaten über eine Globallösung, kombiniert mit einer vereinfachten Anwendung der in den USA ausgearbeiteten Fatca-Regelung für US-Steuerpflichtige.

Mit dem Zusatzbericht, den wir heute besprechen, versucht der Bundesrat, eine erweiterte Interpretation des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zu bewirken. Man weiss, dass das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung solcher Doppelbesteuerungsabkommen nicht selbstständig ausdehnen und anpassen kann. Der Bundesrat möchte deshalb, mit Blick auf die gerichtliche Praxis, dank der im Zusatzbericht vorgesehenen und vom Parlament verabschiedeten neuen und ausgedehnten Interpretation die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Amtshilfe im Sinne der Gruppenanfragen nach Verhaltensmustern schaffen. Ziel des Bundesrates ist es, den USA eine Anwendungspraxis der Amtshilfe anbieten zu können, die eine gesetzeskonforme Lieferung der Bankkundendaten der ihnen gegenüber schuldigen Steuerpflichtigen erlaubt. So ist der Zusatzbericht gleichzeitig Interpretations- und Verhandlungsinstrument.

Die FDP/die Liberalen haben mit dem Zusatzbericht Mühe. Die FDP-Liberale Fraktion teilt die Interpretation der Frau Bundespräsidentin nicht: Es ist nicht so, dass diese Regelung schon im heutigen Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist. Diese Ausweitung der Interpretation müssen wir heute vornehmen, wir können uns nicht auf die geltende Gesetzgebung berufen. Deshalb haben wir Mühe. Aber auf der anderen Seite ist die Situation in Bezug auf den [PAGE 115] schweizerischen Finanzplatz wegen grosser Fehler einiger Banken für das ganze System sehr gefährlich. Dem muss man Rechnung tragen und kann nicht die Augen davor verschliessen. Deshalb hat die FDP-Liberale Fraktion entschieden, dem Zusatzbericht zuzustimmen, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:

Erstens soll die strengere Regel gelten, die vom Ständerat erarbeitet wurde, und nicht die erste Version des Bundesrates. Es ist folgender Satz: "Steuerpflichtige Personen dürfen jedoch nur dann auf diese Weise identifiziert werden, wenn der Informationsinhaber oder seine Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben." Das heisst, dass eine Schuld des Kunden, aber auch der Bank behauptet und bewiesen werden muss.

Zweitens soll die Ausweitung der Interpretation der Voraussetzungen für die Leistung von Amtshilfe vom Bundesrat tatsächlich als Verhandlungsinstrument, im Sinne eines Gebens und Nehmens, benützt werden. Wir Schweizer schaffen die Voraussetzung für eine vereinfachte gesetzliche Lieferung von Informationen, und die USA beenden den Wirtschaftskrieg gegen die Schweizer Banken, den ihre Staatsanwaltschaften organisiert haben.

Drittens wollen wir vom Bundesrat und von Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf heute hier ganz klar hören, dass der Bundesrat das neue Doppelbesteuerungsabkommen trotz Zustimmung des Parlamentes nicht in Kraft setzt, bis er sicher ist, dass die sogenannte Globallösung mit den USA vereinbart ist und umgesetzt werden kann.

Wir verlangen aber nicht den Abschluss des Verfahrens wie die SVP; sonst würde unsere Bedingung zu einer Verhinderung der Lösung und nicht mehr zu einer Bedingung für eine Lösung. Ich bitte deshalb Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, dem Parlament Folgendes zu garantieren: Das Abkommen wird vom Bundesrat erst dann in Kraft gesetzt, wenn mit den USA eine Globallösung im Steuerstreit vereinbart wurde. Nur so wird unsere Zustimmung zur bundesrätlichen Vorlage möglich.

Die FDP-Liberale Fraktion hat ein weiteres Anliegen: Kürzlich wurde in der einschlägigen Fachpresse die Frage diskutiert, ob die Zulässigkeit von Gruppenanfragen gemäss der Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens, also gemäss dem Zusatzbericht, vom Bundesverwaltungsgericht verneint werden könnte - dies mit der Argumentation, der Text des Doppelbesteuerungsabkommens sei massgebend und könne nicht durch einen unilateralen Zusatzbericht geändert werden. Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf, Sie sollten deshalb dem Parlament heute auch folgende Zusatzfrage beantworten: Wird das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit von Gruppenanfragen aufgrund des unilateralen Zusatzberichtes zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA anerkennen? Ich danke Ihnen für die Antworten auf meine Fragen.