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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-02-29

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Begründung für unseren Nichteintretensantrag hat Ihnen Kollege Baader bereits dargelegt. Ich werde mich auf grundsätzliche Feststellungen zum Bankgeheimnis und zum grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft konzentrieren.

Unsere Partei hat sich diesem Thema in den letzten Jahren mehrmals gestellt. Wir stehen zum Bankgeheimnis, und deshalb hat unsere Fraktion auch mehrere Vorstösse unternommen, das Bankgeheimnis im Privatsphärenartikel der Bundesverfassung zu verankern. Der Bundesrat hat uns jedes Mal versichert, dass dies nicht nötig sei, da das Bankgeheimnis selbstverständlich im Privatsphärenschutz der Verfassung enthalten sei. Wenn der Bundesrat heute nicht mehr dieser Meinung ist, dann müsste er eigentlich eine ehrliche Massnahme vorschlagen, nämlich dem Volk eine Verfassungsänderung zur Volksabstimmung vorlegen. Das wäre die richtige Lösung, nicht diese Salamitaktik, die wir nun seit Jahren betreiben. Aber offensichtlich hat der Bundesrat doch etwas Angst vor einer solchen Volksabstimmung, denn sie könnte ähnlich ausgehen wie diejenige vor ein paar Jahren, als 75 Prozent der Stimmenden hinter dem Bankgeheimnis standen. Die heutige Umfrage einer grossen Gratiszeitung zeigt ja, dass dieser Anteil immer noch bei 73 Prozent liegt.

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren auch wiederholt gegenüber dem Ausland und den internationalen Bankkunden unmissverständlich verkündet, über das Bankgeheimnis werde nicht verhandelt. Am Schweizer Bankgeheimnis werde sich das Ausland noch die Zähne ausbeissen. Die Krönung der Aussagen gab es wohl im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen II: Da wurden uns im Parlament diese Verträge praktisch als Garant für das Bankgeheimnis verkauft. Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, so hiess es, sichere das Bankgeheimnis auf lange Frist. Erstmals sei nun auch gegenüber dem Ausland die Differenzierung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung schriftlich in einem internationalen Abkommen verankert.

Dann setzte uns die OECD auf die schwarze Liste, und schon folgte die nächste Schönrednerei. Die Schweiz werde zwar Artikel 26 des OECD-Musterabkommens akzeptieren, aber nur das Minimum erfüllen und nicht mehr. Nur bei begründetem Verdacht in Einzelfällen und bei der Nennung von Name und Adresse des Steuerpflichtigen und der Bank werde erleichterte Amtshilfe in Steuersachen gewährt. "Fishing expeditions", Rasterfahndungen aufgrund von Kriterien, würden nicht zugelassen. Auch diese Versprechen erwiesen sich als falsch, denn Sie wissen ja, dass die zehn Abkommen, die wir mit den Standards gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens versehen haben, in der Zwischenzeit nachgebessert bzw. nachverschlechtert wurden. Die Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland wurde aufgehoben. Und kaum hatten wir auch diese weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses beschlossen, kam der Staatsvertrag mit den USA bezüglich der UBS aufs Tapet. Damit wurde die kiloweise Datenlieferung über die Finma an die USA rechtlich abgesichert. Wir wurden praktisch genötigt, diesen Vertrag anzunehmen, damit wir dann für längere Zeit vor weiteren Angriffen aus dem Ausland auf das Bankgeheimnis Ruhe hätten. Auch diese Annahme erwies sich als Irrtum.

Heute haben wir nun über die Ergänzungen zum Doppelbesteuerungsabkommen von 2009 mit den USA zu befinden, das auch Rasterfahndungen zulässt. Sie werden wahrscheinlich nun auch verstehen, warum wir den Beteuerungen und Versprechungen des Bundesrates nach all diesen Irreführungen nicht mehr vertrauen. Deshalb fordern wir, dass in diesen Ergänzungen die Inkraftsetzung ganz klar, schwarz auf weiss, an unsere Bedingungen geknüpft wird. Wir wollen keine weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses; wir wollen keine rückwirkende Rechtsetzung; wir fordern Gegenseitigkeit und Rechtssicherheit. Deshalb wird die SVP-Fraktion grossmehrheitlich nicht auf die Vorlage eintreten.

Es geht bei dieser Vorlage - das muss man immer wieder betonen, weil es viele Journalisten bis heute noch nicht begriffen haben - nicht um das Doppelbesteuerungsabkommen an und für sich, sondern um die Ergänzungen dazu, die ja die Amerikaner nicht unterschreiben werden; sie haben auch nicht solche Ergänzungen gefordert. Es geht hier in erster Linie um das interne Verhältnis in der Schweiz. Der Bundesrat will einen Teil der Verantwortung für die künftigen Datenlieferungen auf das Parlament abschieben, und selbstverständlich will sich der Bundesrat auch gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht absichern für den unangenehmen Fall, dass dieses zu einem späteren Zeitpunkt dann eben die Rechtsgrundlage für Datenlieferungen als ungenügend erachtet.

Dennoch sind wir bereit - und damit schliesse ich - für einen Kompromiss, damit diese Kuh vom Eis geschoben wird, das heisst, damit der Steuerstreit mit den USA beendet wird. Wir werden allenfalls mehrheitlich den Ergänzungen zu den verschiedenen Abkommen zustimmen, wenn der Antrag der Minderheit Baader Caspar zu Artikel 2bis betreffend die Inkraftsetzung angenommen wird.