Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-06-11
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Im Jahr 1995 hat Nationalrat Walter Frey eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit der er die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten verlangt hat, der über die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in der Schweiz Klarheit schaffen sollte. Auf den entsprechenden Entwurf eines Bundesbeschlusses ist der Ständerat am 19. September des letzten Jahres nicht eingetreten. Der Nationalrat hat jedoch anlässlich seiner Frühjahrssession am Eintretensentscheid festgehalten.
Mit 6 Stimmen ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission für Rechtsfragen Ihnen erneut, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Nach wie vor sprechen die im vergangenen Jahr angeführten drei Gründe dagegen - ich möchte diese nochmals in Erinnerung rufen:
1. Unbestritten ist, dass sich auch die Schweiz mit ihrer Geschichte, auch mit ihrer neuesten Geschichte, beschäftigen muss; dies ist eine notwendige und permanente Aufgabe jedes Landes. Jedoch ist unsere Kommission für Rechtsfragen nach wie vor der Auffassung, dass es grundsätzlich falsch ist, wenn sich der Staat immer wieder in die historische Wahrheitsfindung einmischt. Dass die Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg durch unabhängige Experten durch den Staat angeordnet wurde, mag für diesen Fall richtig, angemessen und zweckmässig gewesen sein. Jedoch sollte eine vom Staat angeordnete Aufarbeitung der Geschichte eine Ausnahme bilden. Bundesrat Koller hatte damals im Zusammenhang mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative vor dem Nationalrat ausgeführt: "Auch der Bundesrat hat sich damit nicht leicht getan, weil in einem freiheitlichen Staat natürlich jede amtliche Geschichtsschreibung irgendwie suspekt ist." (AB 1999 N 91)
Heute fordern wir eine unabhängige Expertenkommission zur Aufklärung des Verhältnisses der Schweiz zur DDR, [PAGE 267] morgen wäre es eine solche zum Verhältnis der Schweiz zu einem anderen Staat und übermorgen wieder irgendeine andere Abklärung. In Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses wird zwar die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Experten postuliert - trotzdem ist es nach wie vor eine staatlich angeordnete Geschichtsforschung. Wir sollten uns jedoch dafür einsetzen, dass der Staat der historischen Forschung gute Rahmenbedingungen bietet, sodass unsere Geschichte unabhängig von irgendwelchen bestimmten Sachbereichen aufgearbeitet werden kann.
2. Es ist für unsere Kommission unbestritten, dass sich Aktivitäten der Stasi auch gegen unser Land gerichtet haben. Das kann und darf uns nicht gleichgültig sein, denn damit ist auch das Sicherheitsinteresse der Schweiz angesprochen. Nach unserer Ansicht verfügen jedoch sowohl die Bundespolizei wie auch der Nachrichtendienst über jene Instrumente, die es ihnen erlauben, die Vergangenheit zu analysieren und daraus auch die notwendigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Dies gehört unseres Erachtens - unabhängig davon, um welche Beziehungen zu einem Staat es sich handelt - zum Grundauftrag dieses Dienstes. In diesem Zusammenhang braucht es sicher auch erhebliche Anstrengungen des Staates für die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Bedrohungsbild; die organisierte Kriminalität ist dazu nur eines der Stichworte.
3. Im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss sind auch die Sperrfristen des Archivs und der Datenschutz tangiert. Es geht dabei um ausserordentlich weit gehende Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen Privater. Die Regelungen sind ja gerade in diesen Rechtsbereichen immer ein Balanceakt zwischen den Interessen des Einzelnen und jenen des Staates nach der Abklärung irgendeiner Frage. Die Kommission für Rechtsfragen ist im vorliegenden konkreten Fall gegen einen weiteren Eingriff in diesen beiden Rechtsbereichen.
Die Verhandlungen im Nationalrat zeigten schlussendlich keine neuen Aspekte auf, warum der Ständerat heute auf den Bundesbeschluss eintreten sollte. Anlässlich der Verhandlungen im Nationalrat wurden vor allem zwei Pressemeldungen - eine zum Grossbrand eines Chemielagers in Schweizerhalle und eine über angeblich enttarnte DDR-Agenten in der Schweiz - aufgegriffen und diskutiert.
Ihre Kommission ersucht Sie somit, auf den Entwurf des Bundesbeschlusses auch heute nicht einzutreten.