Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-02-29
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 wollen die Minderheiten I und II erreichen, dass schweizerische Steuerbehörden die ermittelten Bankinformationen auch für ihre Arbeit integral verwenden dürfen. Andernfalls können und dürfen, gestützt auf Anfragen aus dem Ausland, mehr Informationen eingeholt werden, als gemäss schweizerischem Recht dann im Inland auch verwertet werden dürfen. Im Ergebnis bedeutet das, dass eine Steuerbehörde über Informationen verfügt, die auf ein Vergehen hinweisen, damit aber letztlich nichts anfangen darf. Das halten wir für absurd.
Der Bundesrat plädiert in der Botschaft für eine sogenannte Selbstbeschränkung. Damit ist gemeint, dass dieses Problem hier nicht gelöst werden soll. Diese Auffassung teilen wir auch deshalb nicht, weil der Vertreter der Kantone in der Kommission ausdrücklich das Gegenteil gewünscht hat. Andernfalls werden auch Personen geschützt, die sich unkorrekt verhalten haben; die Steuerbehörde weiss von ihnen, muss aber die entsprechenden Informationen brachliegen lassen. Sie könnte und dürfte diese in einem Verfahren nicht als Beweismittel brauchen.
In der Kommission hat der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz für eine sogenannte positive Formulierung im Gesetz plädiert. Dies ist der Inhalt des Minderheitsantrages II. Unser Minderheitsantrag I begnügt sich eventual damit, Absatz 2 von Artikel 21 zu streichen.
Die Debatte erstreckt sich auch auf Artikel 22 des Entwurfes. Beim vorhergehenden Artikel 21 geht es darum, dass die schweizerischen Steuerbehörden die Informationen, die sie über Steuerpflichtige eingeholt haben, auch in ihren eigenen Verfahren in der Schweiz verwenden dürfen. Bei Artikel 22 geht es darum, dass dieselben Behörden im Ausland nicht nur bezüglich Steuerbetrug Auskünfte einholen dürfen, sondern auch zur Steuerhinterziehung. Die inländischen Steuerbehörden erhalten damit die gleichen Kompetenzen wie die Steuerbehörden im Ausland. Die inhaltlichen Argumente, die für diesen Minderheitsantrag sprechen, sind dieselben wie bei Artikel 21.
Ich verzichte darauf, das zu wiederholen, bitte Sie aber, unseren Minderheitsanträgen zu folgen.