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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-02-29

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zu Absatz 1 geht es um eine relativ einfache Sache; es ist sicher nicht die Schlüsselfrage dieser Vorlage. Es geht darum, in welcher Sprache diese Amtshilfegesuche eingereicht werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass das Ersuchen zwingend in einer der schweizerischen Amtssprachen gestellt werden muss. Es ist durchaus so, dass Leute angeklagt werden, die des Englischen nicht mächtig sind. Ich denke auch an Kinder von Leuten, die aus den Vereinigten Staaten in die Schweiz zurückgekehrt sind. Als Kinder haben sie Englisch gar nie wirklich gelernt, weil sie von Jugend an in der Schweiz waren.

Wir sind ein Staat mit eigenen Landessprachen, und ich glaube, dass jeder Angeklagte das Recht hat, die Klage in seiner Sprache zu erhalten. Man denke an die ganzen Übersetzungskosten: In einigen Fällen, bei komplizierten [PAGE 97] Anklagen, kann das Dossier recht gross sein. Nicht der Angeklagte soll es dann übersetzen lassen müssen, sondern der klagende Staat.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 6 Absatz 1 zuzustimmen. Ich will, dass Ersuchen nur in einer der Amtssprachen gestellt werden können.

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