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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-02-29

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 7 geht es um Gründe, aus welchen nicht auf Ersuchen eingegangen werden soll. Da ist einmal der sogenannte Datenklau. Wir Grünen halten dafür, dass da viel Lärm um wenig bis nichts gemacht wird.

Erstens einmal ist es fraglich, ob der Nachweis überhaupt geführt werden kann, dass es sich im konkreten Fall um gestohlene Daten handelt, die einer Anfrage als Grundlage dienen. Zweitens müsste sich eigentlich ein Amtshilfegesuch erübrigen, wenn die käuflich erworbenen Daten etwas wert sind. In der Kommission wurden wir informiert, dass bislang keine Amtshilfegesuche eingegangen seien, bei denen man auf gestohlene Informationen hätte zurückschliessen müssen. Dazu kommt, dass die Schweiz das Recht des ersuchenden Staates nicht ignorieren kann. Das spielt etwa im Umgang mit Deutschland eine Rolle, das war ja eben Gegenstand der Kontroverse zwischen Frau Leutenegger Oberholzer und Herrn Blocher. Wie im Auslegungsfall entschieden würde, ist offen. Damit rechtfertigen wir den Diebstahl nicht. Im Zweifelsfall denken wir aber auch daran, dass es letztlich darum geht, "Steuerbescheissern" das Handwerk zu legen. Es gilt, das Rechtsgut, dass korrekt besteuert werden können soll, gebührend zu achten. Diesem Ansinnen entspricht auch der Antrag Fässler Hildegard. Wir Grünen stimmen den Minderheitsanträgen der Kolleginnen Leutenegger Oberholzer und Fässler zu.

Den Minderheitsantrag I (Baader Caspar) bitten wir Sie abzulehnen. Wie ausgeführt, haben wir grundsätzliche Bedenken vis-à-vis dieser Bestimmung. Klar muss aber sein, dass eine Grenze zwischen strafbaren und nichtstrafbaren Handlungen gezogen wird. Liegt ein strafrechtlicher Tatbestand vor, bleibt die Klagemöglichkeit, und man kann auf den Dieb losgehen, wenn man ihn denn findet.