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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-11

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11

Wortprotokoll

Über die Frage, welchen Namen die Kinder tragen sollen, wenn Eltern sich für eine getrennte Namensführung entschieden haben und sich dann über den Kindernamen nicht einigen können, ist schon sehr viel nachgedacht worden. Verschiedene Lösungen sind im Rahmen der parlamentarischen Beratung diskutiert, aber auch wieder verworfen worden. Eines ist dabei offensichtlich: Für das Problem, das wir hier diskutieren, gibt es keine rundum befriedigende Lösung. Wir müssen auch feststellen, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter ihren Preis hat. Zum Glück dürfen wir aber in guten Treuen und auch im Hinblick auf Erfahrungen im Ausland davon ausgehen, dass die Fälle, in denen sich die Eltern nicht einigen können, absolute Ausnahmefälle bleiben werden; darauf wurde heute bereits verschiedentlich hingewiesen. Ob diese Annahme dann auch tatsächlich zutrifft, wird das EJPD evaluieren, wenn das Gesetz einmal einige Zeit in Kraft ist.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dem Nationalrat zu folgen und im Gesetz ausdrücklich vorzusehen, dass die Vormundschaftsbehörde bei Uneinigkeit der Eltern den Namen des Kindes festlegt. Die Entscheidung der Vormundschaftsbehörde gilt dann rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt. Damit steht die Regelung im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderkonvention.

Die Lösung des Nationalrates lehnt sich an den seinerzeitigen Vernehmlassungsentwurf an, dem zwar einige Kritik widerfuhr, der mir unter Gleichstellungsgesichtspunkten und in Abwägung der verschiedenen denkbaren Lösungen jedoch vertretbar erscheint. Verglichen mit dem Vernehmlassungsentwurf ist der Vorschlag des Nationalrates offener formuliert, sodass er der Vormundschaftsbehörde bei ihrem Entscheid mehr Spielraum belässt. Ein Vorteil der vorgeschlagenen Lösung liegt darin, dass sich einige streitende Paare unter dem Druck, dass sonst an ihrer Stelle eine Behörde entscheiden wird, wohl zusammenraufen und selber eine Lösung finden werden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen und damit die letzte Differenz zu bereinigen.