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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-29

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29

Wortprotokoll

Jetzt geht es noch um die Kosten dieser ganzen Amtshilfeverfahren. In Artikel 8 wird einerseits vorgesehen, dass die Kosten der Informationsbeschaffung nicht erstattet werden, also den betreffenden Banken nicht vergütet werden, und in Artikel 18 wird anderseits vorgesehen, dass solche Amtshilfegesuche kostenlos bearbeitet werden.

Wer weiss, welch enormer Aufwand für die Banken, aber auch für die Steuerverwaltung und die Finma mit solchen Amtshilfegesuchen entstehen kann - ich erinnere Sie an das kürzlich erfolgte Gesuch der USA um Datenauslieferung, wobei ich weiss, dass dies kein Amtshilfegesuch ist -, der versteht auch, weshalb ich hier diese Minderheitsanträge gestellt habe. Es kann doch nicht sein, dass ausländische Staaten unsere Banken und Behörden mit Gruppenanfragen - und Sie haben diese Gruppenanfragen akzeptiert - zwingen können, Hunderte von Anwälten oder sonstige Juristen und Mitarbeiter anzustellen, um diese Daten aufzuarbeiten. Statt den USA müssen das, wie das jetzt in dieser Vorlage vorgesehen ist, letztlich die Bankkunden und der schweizerische Steuerzahler bezahlen. Das ist inakzeptabel.

Frau Bundespräsidentin, Sie haben mir beim Eintreten entgegnet, dass es sich bei der kürzlich erfolgten Datenherausgabe um Rechtshilfe und nicht um Amtshilfe gehandelt habe. Das mag sein, aber das Problem ist folgendes: Wenn wir hier jetzt dieses Steueramtshilfegesetz so annehmen und Gruppenanfragen möglich werden, dann werden sich natürlich alle ersuchenden Staaten nicht mehr auf den mühsamen Rechtshilfeweg begeben, sondern werden Amtshilfeverfahren vorziehen, weil sie erstens einfacher und bequemer als Rechtshilfeverfahren und zweitens erst noch gratis sind. Daher gilt es jetzt, mit diesen beiden Minderheitsanträgen vorzubeugen und bereits jetzt entsprechende Regelungen im Gesetz festzusetzen. Der Staat, der um solche Amtshilfe ersucht und einem schweizerischen Informationsträger oder den schweizerischen Behörden Kosten verursacht, hat diese Kosten auch zu bezahlen. Das entspricht dem immer wieder erwähnten Verursacherprinzip, und zwar eins zu eins.

Ich bitte Sie deshalb, unsere Minderheitsanträge zu unterstützen.

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