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preparatory:AB 135346

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ausnahmsweise muss es erlaubt sein, einen kurzen Blick in die Vergangenheit zu werfen, weil es sich hier um ein Geschäft handelt, das zum Teil noch in der vorhergehenden Legislaturperiode diskutiert und beschlossen wurde. Aber in der neuen Zusammensetzung sowohl im Rat als vor allem auch in unserer Kommission fand ein Meinungsumschwung statt. Wir haben es vorhin gehört, der Bundesrat hat - dies ist eine zusätzliche Information - am 6. Juni 2011 beschlossen, das Übereinkommen über Streumunition zu ratifizieren. Mit dieser Ratifikation geht auch eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einher. Dieses soll mit einem Verbot für Streumunition ergänzt werden. Damit wird ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition statuiert. Es verbietet auch jede Handlung, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert.

Der Ständerat hat die Vorlage im Herbst 2011 einstimmig angenommen. In der vergangenen Wintersession ist der Nationalrat am 21. Dezember 2011 in neuer Zusammensetzung mit 143 zu 37 Stimmen auf die Vorlage betreffend die Ratifikation des Übereinkommens eingetreten. Die Detailberatung konnte jedoch nicht stattfinden, weil die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nichteintreten empfohlen hatte. Das Geschäft ging in die Kommission zurück, wo es am 24. Januar 2012 beraten wurde.

Erlauben Sie mir eine kurze Zusammenfassung der Diskussion in der Kommission. Bekanntlich besitzt auch die Schweizer Armee Bestände von Artilleriemunition, die unter das Verbot der Konvention fallen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz, diese Bestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat deswegen das Postulat 11.3752, "Zukunft der Artillerie", eingereicht. Dieses wurde in der Zwischenzeit vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat wird mit diesem Postulat beauftragt, "die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen" bis Ende 2013 in einem Bericht darzulegen.

Selbstverständlich waren auch in unserer Kommission primär die Fragen zur Zukunft und zum Schutz der Artillerie [PAGE 183] von Interesse. Divisionär Hanspeter Walser, Chef Armeeplanung VBS, bestätigte, dass der Bericht über die Zukunft der Artillerie am Entstehen sei. Dieser solle ein entsprechendes Kapitel erhalten, in dem die Zukunft der Artillerie mit allen Konsequenzen abgebildet werde. Die Zukunft gehe in die Richtung weg vom Flächenfeuer und hin zu präzis gelenktem Feuer, dies sei international klar ersichtlich. Auch die Munition entwickle sich in diese Richtung. Divisonär Walser zog aus Sicht der Artillerie und auf diese bezogen das folgende Fazit: Mit dem Übereinkommen komme die Vernichtung der Kanistermunition etwas früher, als sie aufgrund ihres natürlichen Verfalldatums ohnehin kommen würde. Die Weiterentwicklung der Artillerie werde im Gleichschritt mit der Weiterentwicklung der Armee geplant. Die Ausbildung der Artillerie sei nicht gefährdet. Sie hören es: Die Ausbildung der Artillerie sei nicht gefährdet.

Es waren denn auch diese klärenden Worte des Chefs Armeeplanung, die zum Ergebnis führten, dass die SiK-NR diesem Bundesbeschluss zur Streumunition, über den wir heute diskutieren, mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zustimmte. Dies im Sinne eines kleinen, verkürzten Eintretens. Jetzt kommen wir voraussichtlich zur Detailberatung.