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preparatory:AB 135349

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-05

Wortprotokoll

Sie haben die Begründung des Minderheitsantrages Hiltpold, vertreten durch Herrn Voruz, gehört. Sie haben auch die Pro und Contra zu diesem Minderheitsantrag wie auch die Stellungnahme des Bundesrates gehört. Ich kann Ihnen einfach hier noch bestätigen, dass die SiK-NR in der Detailberatung die vom Ständerat im Gesetz eingefügte Definition der direkten und indirekten Finanzierung übernommen hat.

Obschon das internationale Übereinkommen kein ausdrückliches Finanzierungsverbot illegaler Tätigkeiten im Zusammenhang mit Streumunition enthält und eine Mehrheit der Vertragsstaaten bislang auf die ausdrückliche Ausgestaltung eines Finanzierungsverbots verzichtet, wollen Bundesrat, Ständerat und auch unsere Kommission gemäss vorliegendem Revisionsentwurf eine Konkretisierung respektive ein ausdrückliches Finanzierungsverbot ins Kriegsmaterialgesetz aufnehmen.

Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial explizit verboten werden müsse. Die indirekte Finanzierung soll verboten werden, wenn diese der Umgehung des Verbots der direkten Finanzierung dient. Deshalb ist die bundesrätliche Lösung die beste. Diese ermöglicht es, auf Verordnungsstufe eine [PAGE 186] Lösung zu finden, die schlussendlich anwendbar und auch praktikabel ist.

Der Minderheitsantrag Hildebrand - (Heiterkeit) entschuldigen Sie, das war ein Freud'scher Versprecher, ich meinte natürlich nicht den ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank, sondern den Minderheitsantrag Hiltpold - wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.