Lexipedia

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2012-03-05

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die beiden Geschäfte, die parlamentarische Initiative de Buman und die Petition der Association Rebondire, am 5. Juli 2011 beraten. [PAGE 213]

Nationalrat Dominique de Buman möchte mit seiner parlamentarischen Initiative bewirken, dass die Kantonsklausel, welche mit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gestrichen worden ist, wieder ins Gesetz aufgenommen wird. Bekanntlich haben die Schweizer Stimmberechtigten am 26. September 2010 der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und damit auch dem Wegfall dieser Kantonsklausel zugestimmt. Diese Klausel beinhaltete die Möglichkeit, die Höchstzahl der Taggelder um 120 zu erhöhen, falls sich der betreffende Kanton mit 20 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligte.

Nationalrat de Buman begründet seine parlamentarische Initiative damit, dass die Kantonsklausel in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen wiederholt mit Erfolg angewendet worden sei, wodurch die harten Auswirkungen der Arbeitslosigkeit gedämpft und die betroffenen Arbeitslosen bei der Arbeitssuche weiterhin unterstützt worden seien, statt dass sie an die Sozialhilfe verwiesen worden seien. Andererseits würde die Wiedereinführung der Kantonsklausel den nationalen Zusammenhalt fördern, denn die Abstimmung vom 26. September 2011 habe gezeigt, dass sich die Kantone, welche von der Aufhebung betroffen waren, gegen die Gesetzesrevision ausgesprochen hatten.

Eine Minderheit der Kommission möchte der parlamentarischen Initiative Folge geben und wies darauf hin, dass diese Klausel in der Diskussion betreffend Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sehr umstritten gewesen sei. Es wurde weiter bemerkt, dass Kantone, welche von der Klausel Gebrauch machen wollten, diese Massnahme nicht leichtfertig einsetzen würden, denn sie müssten sich ja auch entsprechend beteiligen. Zudem werde für das Auslösen des Mechanismus eine relativ hohe Arbeitslosigkeit vorausgesetzt. Besonders wurden auch die Bedeutung der Exportindustrie, welche damit unterstützt würde, und die moderate Finanzierung im Vergleich zur Sozialhilfe erwähnt. Festgehalten wurde auch, dass die erwähnte Massnahme den Behörden erlauben würde, rasch zu reagieren, und dass die Arbeitslosenversicherung nicht nur jenen diene, die von der Arbeitslosigkeit betroffen seien, sondern auch den Unternehmen. Weiter wurde bemerkt, dass wir uns in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befänden und man davon ausgehen müsse, dass gewisse Regionen vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen sein könnten. Ebenso wurde auf die regionalen Unterschiede hingewiesen; darauf sollte rasch eingegangen werden können. Eine Verlängerung der Bezugsdauer über die Kantonsklausel behalte die Langzeitarbeitslosen länger im System, mit arbeitsmarktlichen Massnahmen, die greifen würden.

Die Mehrheit der Kommission beantragte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie wies darauf hin, dass es gelungen ist, mit der Revision der Arbeitslosenversicherung nötige Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Dabei wurde ein Kompromiss verabschiedet, indem etwa die Hälfte durch Mehreinnahmen und die andere Hälfte durch Einsparungen generiert wurden. Das war im Sinne der Beitragszahler, der Unternehmen, der Wirtschaft und der Versicherten. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative würde eine Lücke im Sanierungskonzept provoziert, wenn jetzt einseitig wieder Teile herausgenommen und geändert würden.

Ebenso war man der Meinung, dass das Ziel der Arbeitslosenversicherung eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung sein muss. Es geht um Kosten von 30 Millionen Franken. Die eingeleitete Sanierung sollte nicht mit der geforderten Massnahme torpediert werden. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung für die Streichung der Klausel ausgesprochen.

Gegen eine Annahme des Vorschlages sprechen auch die Tatsachen, dass eine Finanzierung erst diskutiert werden müsste, dass die Lohnnebenkosten ansteigen würden und dass sich betreffend Mobilität ungerechte Situationen ergeben würden.

Bei der Revision der ALV wurde der bereits erwähnte Kompromiss verabschiedet. Es gab eine Volksabstimmung; diese gilt es zu respektieren. In einer schweren und langandauernden Rezession kann der Bundesrat befristete Massnahmen einführen, falls dies nötig wird.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die parlamentarische Initiative abzulehnen.

[VS]

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2012-03-05 | Lexipedia | Lexipedia