Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-03-05
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05
Wortprotokoll
Das Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988 schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge zu Beginn jeder Legislatur des Nationalrates angemessen an die Teuerung anzupassen sind. Wir diskutieren heute also nicht zufällig über dieses Thema, sondern wir führen die gesetzlichen Bestimmungen aus. Zweck dieser periodischen Teuerungsanpassung ist, dass die Ratsmitglieder keine versteckten Einkommenseinbussen erleiden oder effektive Spesenausgaben nicht vollumfänglich rückerstattet werden. Insbesondere finanziell schlechtergestellte Ratsmitglieder würden sonst spürbare Nachteile erleiden, da sie das Einkommen und die Entschädigungen zur Bestreitung der effektiven Lebenskosten benötigen.
Gewisse Einkommen, Entschädigungen und Beiträge wurden seit 2001 bzw. seit 2005 nicht mehr an die Teuerung angepasst. Die Parlamentsarbeit und der dafür erforderliche zeitliche Aufwand haben in den letzten zwanzig Jahren jedoch stark zugenommen. Das können Sie alle aus erster Hand nachvollziehen. Aufgrund der Komplexität der parlamentarischen Tätigkeit, der zunehmenden Intensivierung der internationalen Beziehungen und der fortschreitenden Verflechtung der nationalen Rechtsordnungen steht das Parlament einer immer grösseren Arbeitsbelastung gegenüber, die sich immer weniger mit der allgemeinen Vorstellung eines Milizparlamentes vereinbaren lässt. Die Verwaltungsdelegation hat diese Entwicklung in Bezug auf die Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge untersuchen lassen und diskutiert. Sie hat festgestellt, dass sehr engagierte Ratsmitglieder, die viel Zeit für ihr parlamentarisches Mandat aufwenden, bei ihrer beruflichen Tätigkeit entsprechende Abstriche in Kauf nehmen und bei ihrer beruflichen Vorsorge Einbussen erleiden. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die geltende Regelung den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird und schlägt Ihnen deshalb einen moderaten Ausbau und eine Anpassung des Verteilschlüssels vor.
Die Vorlage, über die wir heute diskutieren, verfolgt zwei Ziele:
1. Die Einkommen und Entschädigungen sollen der Teuerung angepasst werden. Es geht also einzig und allein um [PAGE 203] eine Anpassung an die Teuerung und nicht um ein höheres Einkommen.
2. Die Vorsorgeentschädigung soll nicht mehr als einheitlicher Betrag, sondern in Abhängigkeit des tatsächlich erzielten Einkommens aus der parlamentarischen Tätigkeit ausgerichtet werden, welche zum Beispiel von der Anzahl Kommissionssitze abhängig ist. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ratsmitglieder unterschiedlich viel Zeit in die Parlamentstätigkeit investieren und, damit verbunden, ihre ausserparlamentarische berufliche Tätigkeit unterschiedlich stark einschränken müssen.
Die Zulagen der Rats- und Vizepräsidien wurden seit 2001, also seit elf Jahren, und die Entschädigungen für Mahlzeiten, Übernachtungen, Auslandspesen sowie Distanzen seit 2005 nicht mehr an die Teuerung angepasst. Das Jahreseinkommen, die Jahresentschädigung und das Taggeld wurden letztmals im Jahr 2008 angepasst. Im Jahr 2010 wurden die Fraktionsbeiträge über einen Teuerungsausgleich hinaus real erhöht, um den gestiegenen Anforderungen an die Fraktionen gerecht zu werden. Diese Beiträge an die Fraktionen und für jedes Fraktionsmitglied werden mit der Vorlage, über die Sie heute befinden, nicht erhöht.
Schlussendlich muss man auch die finanziellen Auswirkungen auf den Tisch legen. Der vorgeschlagene Teuerungsausgleich für die Entschädigungen und Beiträge an die Ratsmitglieder führt zu jährlichen Mehrausgaben von rund 1,33 Millionen Franken. Die Anpassung der Vorsorgeentschädigung wird zu jährlichen Zusatzkosten von etwa 700 000 Franken führen. Die Übernahme dieser Zusatzkosten ist notwendig, damit durch die neue Regelung in der beruflichen Vorsorge nicht eine grosse Anzahl von Ratskolleginnen und Ratskollegen benachteiligt wird.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der Mehrheit des Büros, auf die Vorlage einzutreten, dem Antrag der Mehrheit des Büros zu folgen und den inhaltlichen Vorschlägen zuzustimmen.