Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-11
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz betreffend die gewerblichen Muster und Modelle ist vor mehr als einem Jahrhundert in Kraft getreten, und in dieser Zeit hat sich das Gesicht der schweizerischen Wirtschaft grundlegend verändert. Die ästhetische Gestaltung von Produkten, also das Design - Ihr Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen -, ist zu einem wichtigen Marketinginstrument geworden. Das Bedürfnis nach einem wirksamen Designschutz ist deshalb gross. Allerdings kann das geltende Muster- und Modellgesetz diesem Bedürfnis nicht mehr vollumfänglich gerecht werden.
Die Initiative für eine Totalrevision des Gesetzes ging denn auch von den betroffenen Kreisen der Privatwirtschaft aus. Gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe der Kommission für Geistiges Eigentum des damaligen Vororts beauftragte der Bundesrat das Institut für Geistiges Eigentum, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bei der Ausarbeitung des Ihnen heute vorliegenden Entwurfes wurden die interessierten Verbände und Organisationen von Beginn weg mit [PAGE 269] einbezogen. Dadurch konnte eine breit abgestützte Einigung über die Grundzüge des neuen Gesetzes gefunden werden.
Ziel der Totalrevision ist es, einen zeitgemässen Designschutz zur Verfügung zu stellen, der sich an den Bedürfnissen der heutigen Wirtschaft orientiert. Der vorliegende Entwurf eines Designgesetzes sieht also einen verbesserten und auf die internationalen Rechtsordnungen abgestimmten Designschutz vor.
Die zweite Vorlage betreffend die Genfer Akte des Haager Musterschutz-Abkommens erleichtert die Erlangung eines grenzüberschreitenden Schutzes. Beide Vorlagen zusammen stärken die Stellung der Designschaffenden und entsprechen einem verbreiteten und dringenden Bedürfnis der interessierten Kreise. Sie stellen eine zeitgemässe Grundlage für die Förderung eines innovativen Forschungsplatzes und eines starken Wirtschaftsstandortes Schweiz dar.
Ich beantrage Ihnen daher, auf den Bundesbeschluss zur Genfer Akte des Haager Musterschutz-Abkommens und auf das Bundesgesetz über den Schutz von Design einzutreten.