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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-03-05

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-05

Wortprotokoll

Wir behandeln in dieser Debatte einerseits den Aussenpolitischen Bericht 2011 und andererseits den Bericht über die Parlamentarierdelegation beim Europarat der letzten beiden Jahre. Die Aussenpolitische Kommission hat die beiden Berichte anlässlich ihrer Sitzung vom 13./14. Februar 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zum Aussenpolitischen Bericht 2011: Schwerpunktmässig richtete die APK-NR ihr Augenmerk vor allem auf den Einfluss und die Position der Schweiz im Rahmen der Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten. Der "arabische Frühling" ist eines der wichtigsten Ereignisse, die das Berichtsjahr geprägt haben. Nordafrika und der Nahe und der Mittlere Osten sind für die Schweiz in mancher Hinsicht von Bedeutung, insbesondere aus wirtschafts-, finanz-, energie-, [PAGE 173] sicherheits- und nicht zuletzt auch migrationspolitischen Gründen. Die Schweiz hat daher ein Interesse daran, dass in diesen Regionen stabile Demokratien heranwachsen. Die Kommission begrüsst das Engagement der Schweiz für Demokratisierung, für wirtschaftliche Entwicklung, für humanitäre Hilfe und für mehr Zusammenarbeit im Bereich Migration. Die Kommission begrüsst, dass der Umwälzung in der arabischen Welt ein Schwerpunktartikel gewidmet wurde, erachtet die Aufarbeitung der verschiedenen Problembereiche grossmehrheitlich als nützlich und sinnvoll, bemängelt aber eine konkrete Strategie, wie sich die Schweiz innerhalb dieser Problemstellungen konkret positionieren und engagieren will.

In der Diskussion wurde auch das Verhalten des Bundesrates in der Europafrage diskutiert. Die Kommission gab dem Bundesrat mehrheitlich grünes Licht in Bezug auf die Weiterführung des bilateralen Weges. Bemängelt wurde, dass die Schwierigkeiten - vor allem im Bereich der institutionellen Fragen - im Bericht zwar aufgezeigt werden, dass konkrete Lösungswege aber gänzlich fehlen. Bemängelt wurde auch die stockende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, beispielsweise mit Deutschland in Sachen Abgeltungssteuer und Flughafenabkommen oder auch mit Italien im Asylbereich. Die Kommission stellte fest, dass die Schweiz ihre aussenpolitischen Prioritäten vermehrt auf die Nachbarländer ausrichten soll.

In Bezug auf die übrigen Weltregionen wurde zur Kenntnis genommen, dass die Beziehungen der Schweiz zu aussereuropäischen Staaten immer wichtiger werden. Es ist im Interesse der Schweiz, die Beziehungen zu wichtigen Partnerländern wie den USA, Brasilien, China oder Indien weiterzupflegen und zu intensivieren. Als stark globalisiertes Land ist für die Schweiz aber auch ein verstärktes Engagement gegenüber Entwicklungsländern wichtig. Es ist im Interesse der Schweiz, zur Lösung von globalen Problemen wie Armut, Klimawandel oder unkontrollierter Migration beizutragen. Vor diesem Hintergrund sind Mitgliedschaften in multilateralen Organisationen wichtige Instrumente der schweizerischen Aussenpolitik, was sich zurzeit vor allem bei der Bewältigung der weltweiten Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise zeigt. Die Kommission diskutierte in diesem Zusammenhang auch über das Netz der Botschaften und Konsulate und fragte sich, ob die diesbezügliche Strategie der letzten Jahre zielführend war.

Zum Bericht der Parlamentarierdelegation beim Europarat: Aus dem Bericht geht hervor, dass es bis heute nicht gelungen ist, den Europarat in unserem Land einer breiten Öffentlichkeit näherzubringen. Es kommt kaum je zu einer Medienberichterstattung oder einer öffentlichen Diskussion. Erlauben Sie mir deshalb, an dieser Stelle ganz kurz darauf hinzuweisen, dass der in Strassburg ansässige Europarat 1949 gegründet wurde. Er zählt heute 47 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz, welche im nächsten Jahr 50 Jahre Mitgliedschaft im Europarat feiern darf. Der Europarat fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Von den über 200 Übereinkommen des Europarates hat die Schweiz bisher rund die Hälfte ratifiziert. Die Konventionen bilden die Grundlage für Gesetzesänderungen und -harmonisierungen in den Mitgliedländern. Eines der wichtigsten Übereinkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ermöglicht Einzelpersonen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Beschwerde einzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in den beiden Berichtsjahren 686 Beschwerden gegen die Schweiz registriert; 320 wurden als unzulässig erklärt. In den letzten beiden Jahren wurde in 11 Urteilen eine Verletzung der EMRK durch Schweizer Gerichte festgestellt.

Die Schweiz spielt im Europarat nicht etwa eine Nebenrolle. Das zeigt sich auch darin, dass der aussenpolitische Bericht immerhin ein ausführliches Kapitel zum Europarat enthält. Die APK-NR nahm zur Kenntnis, dass die Schweizer Delegation hinsichtlich der Beteiligung an den Sessionen der Parlamentarischen Versammlung erneut ganz an der Spitze liegt. Die gute Präsenz gilt ebenso für die inhaltliche Beteiligung und die Beiträge zu den Debatten. So leistete die Schweiz einen respektablen Beitrag an die Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das herausragende Ereignis in der Berichtsperiode war aber der Vorsitz der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates. Durch diesen Vorsitz der Aussenministerin Micheline Calmy-Rey wurde der Status der Schweiz im Europarat noch akzentuierter wahrgenommen.

Die APK-NR begrüsst, dass sich der Europarat und seine Organe - insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - verschiedenen Reformprozessen unterzogen haben bzw. noch unterziehen werden. Die Schweizer Delegation setzte sich in den letzten Jahren immer wieder für straffere Strukturen und weniger Bürokratie ein.

Abschliessend danke ich dem Bundesrat und der Parlamentarierdelegation beim Europarat im Namen der APK-NR für die ausführlichen und aufschlussreichen Berichte, und ich bitte den Rat, diese zur Kenntnis zu nehmen.

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