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Galladé Chantal · Nationalrat · 2011-12-21

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Streumunition ist unter keinem Aspekt verantwortbar oder vertretbar. Streumunition ist nicht vereinbar mit der humanitären Schweiz und mit der Rolle, die wir in der Welt spielen wollen. Streumunition richtet unsägliches menschliches Leid an und trifft insbesondere und sehr stark die Zivilbevölkerung und die Kinder: Kinder sind 40 Prozent der Opfer. Streumunition ist auch unter dem Aspekt der Verteidigung nicht brauchbar, nicht vertretbar. Sie könnten ja mit demselben Argument der Verteidigung und der Sicherheit auch die Atombombe legitimieren.

Das Abkommen will die Streumunition in unserem Land nicht nur verbieten und vernichten, es will auch, dass die Streumunition entsorgt wird. Es will die Produktion, den Erwerb, den Transfer und die Lagerung von Streumunition verbieten. Dass wir das verbieten und unter Strafe stellen, also auch da mit der Welt mitmachen, das scheint mir ein zentraler Aspekt.

An alle, die in der Kommission noch gegen Eintreten gestimmt haben: Man kann klüger werden. Es ist kein Gesichtsverlust, wenn man aufgrund von Auseinandersetzungen mit einem Thema neue Erkenntnisse gewinnt und seine Meinung ändert. Es wäre tragischer, an etwas Falschem festzuhalten und so weiteres Leid anzurichten oder dazu beizutragen.

Die Zukunft der Artillerie hängt in keiner Weise von dieser Ratifikation ab. Ich kann Ihnen versichern, dass wir den Artilleriebericht im dritten Quartal in der SiK traktandieren werden. Und ich kann Ihnen ebenfalls versprechen: Wenn Sie zu dieser Vorlage jetzt noch Fragen haben, dann haben Sie dafür Frau Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey hier, die diese Fragen bereits in der Kommission sehr gut beantwortet hat und die sicher auch hier im Rat noch einmal Stellung nehmen wird. Sie können aber auch zuhanden der Sitzung der SiK im Januar weitere Fragen stellen. Fragen sind kein Grund, jetzt nicht auf das Geschäft einzutreten.

Den Antrag Müller Walter gilt es zurückzuweisen. Er ist gegen jeden gesunden Menschenverstand und mit der humanitären Tradition der Schweiz in keiner Art und Weise vereinbar.