Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-12-21
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-12-21
Wortprotokoll
Die vorgeschlagenen Ergänzungen dieser neun Doppelbesteuerungsabkommen gewährleisten, dass unser Land im steuerlichen Informationsaustausch dem internationalen Standard gerecht wird. Im Nachgang zu den Beschlüssen der G-20 im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise entschied der Bundesrat, dass die Schweiz im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs den von der OECD entwickelten internationalen Standard übernimmt. Die Schweiz hat seither mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen mit einer entsprechenden Amtshilfebestimmung paraphiert oder bereits unterzeichnet.
Das Global Forum hat den von den Staaten gewährten steuerlichen Informationsaustausch und insbesondere die Einhaltung dieses Standards überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisher von der Schweiz als angemessen betrachteten Anforderungen an ein Amtshilfegesuch in den neun von uns genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen zu restriktiv sind. Diese DBA sind nur dann mit dem internationalen Standard vereinbar, wenn die darin enthaltenen Anforderungen an ein Amtshilfegesuch so ausgelegt werden, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern. Darum braucht es eine ergänzende Vereinbarung zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen, die festhält, dass die steuerpflichtige Person auch auf andere Weise identifiziert werden kann als allein über ihren Namen.
Von den Gegnern der Genehmigung dieser ergänzenden Vereinbarung wird angeführt, dass die Schweiz vorauseilend handle, ohne dass es dafür triftige Gründe gebe. Das stimmt unserer Ansicht nach nicht. Die getroffene Regelung gilt für beide Partner eines Doppelbesteuerungsabkommens. Der vom Global Forum geforderte Standard muss nicht nur von [PAGE 2198] der Schweiz eingehalten werden, sondern auch von allen anderen Staaten. Wir müssen auch bedenken, dass wir mit der Genehmigung dieser Regelung kein Neuland betreten. Wir haben in der Sondersession dieses Jahres bereits zehn Doppelbesteuerungsabkommen mit dieser Regelung der Amtshilfe angepasst und angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum wir dies bei den nun zur Diskussion stehenden Abkommen nicht auch machen sollten.
Die Gegner dieser Regelung behaupten weiter, der Persönlichkeitsschutz sei mit der neuen Regelung nicht mehr gewährleistet. Für uns geht der Persönlichkeitsschutz nicht so weit, dass wir ausländische Steuerbetrüger schützen müssen. Mit der Platzierung von Geldern auf Schweizer Banken wollen die Anleger zum Teil ihr Vermögen dem Fiskus entziehen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern das ist unrechtmässig und muss nicht geschützt werden. Arbeitsplätze aufgrund dieser unrechtmässigen Geldanlagen erhalten zu wollen ist ein falscher Ansatz und ist unglaubwürdig. Wir brauchen in Zukunft einen sauberen Finanzplatz Schweiz und klare Transparenz mit einer Weissgeldstrategie. Der Finanzplatz Schweiz wird langfristig mit einer transparenten Informationspolitik in diesem Bereich besser fahren und bei anderen Staaten wieder an Vertrauen gewinnen. Das wissen auch die Banken selber. Die Bankiervereinigung unterstützt deshalb auch die zur Diskussion stehenden Anpassungen bei den Amtshilfevoraussetzungen.
Es geht letztendlich auch um die Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz ganz allgemein. Es kann nicht in unserem Interesse liegen, mit einer uneinsichtigen und sturen Haltung unseren Wirtschaftsstandort aufs Spiel zu setzen. Unsere Wirtschaft ist wegen der Frankenstärke ja bereits genug unter Druck. Wir sollten mit unserem Wirtschaftsstandort nicht spielen, dafür sind uns unsere Arbeitsplätze viel zu wichtig. Es braucht, wie immer, vernünftige Entscheide, und dazu gehören auch diese Anpassungen der zur Diskussion stehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Darum stimmen wir von der BDP diesen Ergänzungen zu.