Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-12-21
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21
Wortprotokoll
Meine Begründung des Nichteintretensantrages gilt für sämtliche neun Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ich "Doppelbesteuerungsabkommen" sage, ist das allerdings nicht ganz korrekt. Es geht eben nur um die Ergänzung dieser neun Doppelbesteuerungsabkommen. Die Doppelbesteuerungsabkommen bleiben also bestehen, auch wenn wir nicht auf die Vorlagen eintreten. Denn wir haben diese neun Doppelbesteuerungsabkommen erst vor ein paar Monaten beschlossen.
Auch Sie werden wohl ein bisschen erstaunt sein, dass wir schon jetzt wieder darüber befinden müssen. Man hat uns damals doch ganz klar versichert, dass nun diese Doppelbesteuerungsabkommen den neuen Vorschriften gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens entsprechen würden. Jetzt trifft das wieder nicht zu. Schon müssen wir Ergänzungen anbringen, weil uns das sogenannte Global Forum - wenn ich richtig informiert bin, ist die Schweiz dort nicht einmal Mitglied, sondern nur Beobachter - wieder neue Vorschriften machen will, die weit über das hinausgehen, was uns eigentlich Bundesrat Merz, als er damals unsere neue Haltung zu den Doppelbesteuerungsabkommen dargelegt hat, versprochen hat. Es hiess, es müssten vier Voraussetzungen erfüllt sein und dazu gehöre eben auch, dass keine Rasterfahndungen zugelassen würden, sondern nur Einzelanfragen.
Wenn ich nun aber diese Vorlagen im Detail anschaue, dann muss ich einfach sagen: Hier geht es genau um das - um Rasterfahndungen, um Gruppenanfragen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir materiell nicht darauf eintreten sollten. Denn wenn man ohne Namen des Kunden und ohne Adresse einfach Informationen liefern muss, ist es durchaus möglich, dass auch sogenannte Steuerehrliche betroffen werden. Für mich ist es nicht rechtsstaatlich, wenn die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt.
Wir müssen auch sehen: Selbst wenn wir heute eintreten, beschliessen wir eigentlich wieder über Makulatur, denn bereits in einigen Monaten werden auch diese Ergänzungen wieder überholt sein. Wir wurden ja dahingehend informiert, dass in der OECD bereits eine Erweiterung von Artikel 26 in Vorbereitung stehe, die dann eben die ganze Amtshilfe auf Gruppenanfragen ausweite. Wir werden also diese neun Abkommen schon bald wieder ändern müssen. Da muss ich Ihnen sagen: Für die Betroffenen ist das schon ein Problem mit der Rechtssicherheit, wenn alle paar Monate solche Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden.
Noch ein Grund - und damit möchte ich schliessen -, warum ich Ihnen empfehle, nicht einzutreten: Die Ergänzungen wurden einseitig von der Schweiz gemacht, und unsere Vertragspartner haben keine entsprechenden Ergänzungen bei uns angemeldet. Wir machen das also praktisch freiwillig. Ich stelle einfach fest: Anfänglich hat es geheissen, wir müssten zehn solche Abkommen abschliessen, damit wir von der ominösen schwarzen Liste wegkämen. Jetzt sind es schon zwanzig, wahrscheinlich werden es bald dreissig sein. Für mich ist das ein unerträgliches Chaos in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen.
Da wir ja nicht unter Zeitdruck stehen, empfehle ich Ihnen eben Nichteintreten. Wir können allenfalls nach der nächsten OECD-Runde nochmals auf dieses Geschäft zurückkommen, das wäre dann eben nach dem Juni 2012 - aber bitte nicht alle drei, vier Monate eine Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen!