Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-06-12

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte Herrn Kollege Merz für die Gelegenheit danken, dass sich hier auch Nichtkommissionsmitglieder aussprechen können.

Ich danke dem Bundesrat für diese erste Auslegeordnung und habe aufgrund dieser Debatte jetzt einmal mehr den Eindruck, dieser Rat, die Schweiz erwachten und stellten fest, dass wir unsere Schengener Hausaufgaben noch nicht gemacht haben. Jedenfalls wirft diese Antwort des Bundesrates bei mir eine grosse Zahl von Fragen auf.

Insbesondere beunruhigt mich die Bemerkung in der Einleitung, wo gesagt wird, eine Gesamtbeurteilung bzw. eine vertiefte Abklärung jedenfalls fehle. Da muss ich an die Vertreterin des Bundesrates schon zurückfragen: Warum hat der Bundesrat, nach meiner Information, trotzdem die Bereitschaft zur integralen Übernahme der Übereinkommen von Schengen erklärt? Abklärung in Brüssel Ja - warum aber diese weit gehende Erklärung? Ich hoffe, sie sei mir falsch zugetragen worden.

Selbstverständlich ist Schengen auch für mich auf den ersten Blick wünschbar, das ist nicht näher zu diskutieren. Ich meine, auch die EU habe ein Interesse daran, dass die Schweiz mitmacht. Die Schweiz ist das Land mitten in Europa, ohne das die EU ihre Freizügigkeitspolitik nicht ohne weiteres umsetzen kann. Insofern, bezogen auf diese Personenfreizügigkeitspolitik, ist die Lage der Schweiz für die EU sehr viel "wichtiger" als etwa diejenige Norwegens oder Islands. Darum dann eben ein paar zusätzliche Fragen:

1. Der erste Fragenkomplex: Ist der Bundesrat bereit, in seine vertiefte Abklärung vor allem vermehrt die politische, die staatspolitische Dimension einzubeziehen? Ich habe den Eindruck, vieles sei etwas technisch, administrativ und zu wenig politisch ausgefallen. Es gehe zu sehr um Polizei und [PAGE 294] Strafverfolgung und zu wenig um europapolitische Teilintegration, zu sehr um Probleme des Bundes und zu wenig um Probleme der Kantone.

2. Damit zu einem zweiten Fragenkomplex, der noch vertieft werden muss; er betrifft die europapolitische Bedeutung. Sind wir uns bewusst, dass die Beteiligung an Schengen eine Teilintegration ohne Mitentscheidung bedeutet? Sind wir uns bewusst, dass sich diese Teilintegration seit dem Amsterdamer Vertrag im Wesentlichen auf das Recht auf Freizügigkeit bezieht - weit über die reine Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit hinaus, bis zum Unionsbürger und zum Drittstaatangehörigen? Dass diese Integration bis zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes reicht? Es geht um Politiken des freien Personenverkehrs. Es geht darüber hinaus um die Umsetzungspflicht. Es geht um ein komplexes System der Entscheidungsordnung; nicht alle EU-Länder sind in diesen Schengener Prozess genau gleich und genau gleich weit integriert. Da gilt es noch zu differenzieren. Die Schengener Ordnung ist ja erst im Übergang von den Schengener Verträgen in die Grundverträge hinüber; sie ist teils erst in Ausarbeitung, teils in Umsetzung begriffen und zudem bereits wieder in Fortentwicklung. Welches Schengen meinen wir eigentlich?

Schengen ist gegenüber der bisherigen Integrationspolitik ein Qualitätssprung hinsichtlich der Mitwirkung. Vielleicht haben wir beim bilateralen Luftfahrtabkommen mit der EU einen ähnlichen Schritt gemacht, aber in einem weit weniger sensiblen Bereich.

3. Ein dritter Themenkreis: Was für Folgerungen und Anforderungen ergeben sich aus einer eventuellen Beteiligung an Schengen für die Schweiz? Die Schengener Ordnung der EU wird nach bisherigen Aussagen, wenn in den Verhandlungen nichts anderes gelingt, integral als Gesamtpaket zu übernehmen sein, und zwar als Gesamtpaket, das in Evolution, in Fortentwicklung begriffen ist. Damit öffneten wir, das ist eine weitere Frage, wahrscheinlich die Hintertüre zur Rechtshilfe und möglicherweise - Herr Frick hat darauf hingewiesen; wir wissen es seit kurzer Zeit auch - zum Steuerrecht, zur Betrugsbekämpfung und zur Zinsbesteuerung. Übrigens wäre da auch einmal das Verhältnis zu Liechtenstein zu klären.

Sind wir uns bewusst, wenn ich die Verträge richtig verstehe, dass Schengen eine teilweise materielle Rechtsangleichung bedeutet? Beispielsweise muss das materielle Strafrecht zum Teil übernommen werden. Ich spreche nicht nur vom Asylrecht, sondern auch vom Recht in anderen Bereichen, vom Zivil- und Strafprozessrecht, von Amts- und Rechtshilfe. Auch hier bestehen Anpassungsfragen.

4. Schliesslich der Themenkreis Kantone: Es darf selbstverständlich nicht darum gehen, dass die Kantone oder die Kantonsregierungen ihre Gärtchen pflegen oder dass wir die kantonalen Polizeikorps erhalten wollen. Das ist kein legitimes Ziel. Aber sind wir uns bewusst, dass Schengen und Dublin ein Stück Zentralisierung bedeuten? Also müssen wir uns die Frage stellen, ob diese Zentralisierung gerechtfertigt ist.

Beispielsweise ist Schengen kein Titel, soweit ich das überblicken kann, eine Bundespolizei zu legitimieren - ich möchte dieses Schreckwort hier auch kurz erwähnen. Vor allem wirft Schengen für die Kantone eine Reihe von Mitwirkungsproblemen auf, die viel schwieriger als bei den bisherigen bilateralen Verträgen sind, weil gar kein richtiges Mitentscheidungsrecht gegeben ist, weil wir nur auf dem indirekten Weg über die gemischten Ausschüsse mitsprechen können.

Von daher sind die Bedenken im Kreise der Kantonsregierungen sicher verständlich. Sie beziehen sich - ich möchte das gegenüber einem oft gehörten Missverständnis deutlich sagen - auch auf die Justiz- und Polizeidirektoren. Es liegt kein anders lautender Beschluss der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vor; ich habe mich noch erkundigt.

Sicher sind Schengen und Dublin an sich eine gute Sache, soweit man das auf den ersten Blick beurteilen kann. Wir sind meines Erachtens heute dafür noch nicht reif. Es scheint eine umfassende Analyse zu fehlen. Es ist also tatsächlich so, dass wir nun aufarbeiten müssen, aufarbeiten an der Aussenfront, mit Brüssel zusammen, sicher mit den Erfahrungen von Norwegen und Island, allenfalls mit Liechtenstein; an der Innenfront im Bund und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Darum bitte ich Sie: Es eilt nicht, ein Zeitdruck besteht nicht. Meines Erachtens dürfen wir uns jetzt auch nicht wegen der EU-Anliegen betreffend Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung ins Bockshorn jagen lassen.