Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-12-21
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21
Wortprotokoll
Diese Motion Ihrer Aussenpolitischen Kommission geht zurück auf eine Petition (11.2017) von Herrn Hassan Rasul, Vertreter der Demokratischen Union, einer kurdischen Partei mit Ableger auch in der Schweiz. In dieser Petition wird sehr ausführlich die prekäre Situation der kurdischen Minderheit in Syrien dargestellt. Das Dossier von Herrn Rasul endet mit einem Sieben-Punkte-Programm, welches die Ziele der Kurden in Syrien zusammenfasst. Zu diesen Zielen gehören unter anderem die Abschaffung des seit 1963 herrschenden Notstandsregimes und die Schaffung einer neuen Staatsverfassung, in der die Gleichbehandlung aller Menschen, die Respektierung der Menschenrechte und der Schutz der Minderheiten garantiert wären. Die Petition fordert die eidgenössischen Räte auf, eine aktive Rolle zu übernehmen und das syrische Regime im Sinne dieses Sieben-Punkte-Programms auf der diplomatischen Ebene unter Druck zu setzen.
Der Aussenpolitischen Kommission stand zur Beurteilung der Lage der Kurden in Syrien ein Bericht der Direktion für Völkerrecht zur Verfügung. Ich lese Ihnen daraus eine für uns wichtige Passage vor: "Die Kurden stellen die wichtigste nichtarabische Minderheit in Syrien dar. Sie fallen bezüglich ihres rechtlichen und sozialen Status in vier Kategorien: die Gruppe der vollständig integrierten syrischen Staatsbürger kurdischer Abstammung; die Gruppe der syrischen Staatsbürger, die zur sozialen Unterschicht des Landes gehören und vor allem in den armen Dörfern und Städten nördlich des Euphrat leben; die Gruppe der Kurden ohne Staatsbürgerschaft mit syrischem Ausländerausweis, von welchen es 200 000 bis 300 000 Menschen gibt; die Gruppe der amtlich nicht einmal registrierten Kurden ohne Staatsbürgerschaft, die rechtlos sind." Die Zahl der letztgenannten Gruppe beträgt schätzungsweise 100 000 bis 300 000 Menschen; man kann die Zahl nur schätzen, weil diese Personen ja nicht registriert sind. "Die kulturellen Rechte aller Kurdinnen und Kurden sind stark beschnitten. Politisch aktive Kurden müssen mit Verfolgung rechnen." So weit die Lagebeurteilung der Direktion für Völkerrecht.
Es gibt also keine Zweifel, dass die Lage der meisten Kurdinnen und Kurden in Syrien gekennzeichnet ist durch Verfolgung, Unterdrückung und permanente Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nicht nur zahlenmässig eine Minderheit, sondern auch Menschen minderen Rechts, teilweise sogar durch staatliches Handeln zu Staatenlosen gemacht und somit jeglicher Rechte beraubt. Das EDA zeigt sich denn auch sehr besorgt über diese ständige und massive Repression und engagiert sich im Rahmen von Uno, OSZE oder anderen internationalen Gremien für die Rechte der kurdischen Minderheit in Syrien.
Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission will mit der Ihnen vorliegenden Motion das EDA ermuntern, sich weiterhin und wenn möglich sogar noch vermehrt für die Verbesserung der Lage der kurdischen Minderheit in Syrien einzusetzen. Es versteht sich von selbst, dass das angesichts der aktuellen, bürgerkriegsähnlichen Zustände erst recht nötig ist, hat sich doch die ohnehin schon unhaltbare Situation nochmals verschlechtert. Die Repressionsmassnahmen werden immer brutaler und haben schon Tausenden von Menschen das Leben gekostet.
Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 gegen 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Die Motion hat folgenden Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz in allen zuständigen internationalen Organisationen und Behörden aktiv für die Beseitigung aller Diskriminierungen gegenüber der kurdischen Minderheit in Syrien einsetzt."
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und dem Bundesrat die mit der Motion angestrebte Rückenstärkung zu gewähren.