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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-12-21

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21

Wortprotokoll

Nachdem wir in der ersten Phase die Vereinfachung der Mehrwertsteuer abgeschlossen hatten, haben wir uns mit der Satzdiskussion beschäftigt. Der Bundesrat - wir haben das jetzt mehrmals gehört - will mit der Einführung eines Einheitssatzes von initial angedachten 6,1 Prozent nicht nur die bisherigen tieferen Sätze anheben und den höheren Satz senken, sondern gleichzeitig auch die Mehrheit der Ausnahmen - momentan sind es deren 28 - abschaffen. Dies soll zu einer weiteren Vereinfachung führen.

In der Tat würde die Anwendung eines Einheitssatzes einige Probleme lösen, da gebe ich auch der FDP/die Liberalen Recht, und den Entrichtungsaufwand der Steuerpflichtigen senken. Das wäre an sich KMU-freundlich. Und doch wehren wir uns gegen dieses Vorhaben. Dies tun wir, obschon wir wissen, dass durch den Einheitssatz die bestehende Schattensteuer, die Taxe occulte, deutlich abgebaut werden könnte. Das alleine aber rechtfertigt unseres Erachtens dieses Vorhaben schlicht nicht. Wir haben dies damals Bundesrat Merz gesagt, als er uns dieses Projekt in der Kommission vorgestellt hat, also vor einigen Jahren. Wir haben uns damals bereits dagegen ausgesprochen und tun dies ganz entschieden auch heute wieder.

Wir haben von Beginn an davor gewarnt, dass eine Unterstellung aller Güter unter die Mehrwertsteuer zu einer Mehrbelastung führen würde. Ein Einheitssatz führt zur Verteuerung vieler Güter des Alltags und trifft somit direkt die Konsumentinnen und Konsumenten. Herr Müller Philipp hat in seinem Warenkorb, den er eben dargestellt hat, schlicht die Bildung und das Gesundheitswesen vergessen. Wenn wir diese Bereiche und die damit verbundenen Kosten in den Warenkorb hineinnehmen und neu der Mehrwertsteuer unterstellen, müssen wir uns bewusst sein, was das für den Mittelstand und die Schichten mit tieferen Einkommen bedeutet. Der Mittelstand würde durch eine solche Erhöhung stark getroffen. Er müsste diese Erhöhung, im Gegensatz zu Leuten mit tieferen Einkommen, allein verkraften, er kann sich nicht auf staatliche Hilfe in verschiedenen Bereichen abstützen. Die höheren Lasten hätten aber zur Folge, dass eine schnellere Erosion der Kaufkraft des Mittelstandes mittel- und langfristig zu neuen Problemen führen würde.

Nachdem wir uns bereits einmal gegen diese Vorlage ausgesprochen hatten und den Bundesrat beauftragen wollten, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten, hat nun der Ständerat unseren Rückweisungsauftrag abgelehnt.

Es wäre eigentlich nur logisch, dass wir die Folgen des Einheitssatzes bekämpfen - nicht nur bekämpfen würden. Wenn wir einen Einheitssatz hätten, würden nicht nur alle Güter des Grundbedarfs verteuert, sondern neu würden auch das Gesundheitswesen und das Bildungswesen der Mehrwertsteuer unterstellt. Ein grosser Teil des Grundbedarfs eines Menschen würde dadurch massiv verteuert. Die heute mit 8 Prozent besteuerten Güter, also selbstverständlich auch alle Luxusgüter, würden auf der anderen Seite in Zukunft zu einem tieferen Satz als heute, also zum Einheitssatz, versteuert. Die Entlastung auf der einen Seite stünde doch einer Mehrbelastung für die ganz grosse Mehrheit der Bevölkerung gegenüber. Selbstverständlich kann man dagegenhalten, dass die oberen Einkommensschichten im Vergleich zu den tieferen Einkommensschichten, absolut betrachtet, viel stärker von den heute angewendeten reduzierten Steuersätzen profitieren. Dieses Argument mag zwar zutreffen, aber ebenso bedeutend ist die Erhöhung der Last für die mittleren Sozialschichten, namentlich für den Bevölkerungsteil, der sich einkommensmässig im dritten und im vierten Quintil befindet. Die Mehrbelastung in den tieferen Sozialschichten wird zum Teil aufgefangen, sie ist aber dennoch nicht unbedeutend. Nicht nur in Krisenzeiten und in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit sind solche Vorhaben unangebracht. Auch in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums liesse sich die Einführung eines Einheitssatzes nicht rechtfertigen.

Wir verlangen einmal mehr die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat und verbinden diese Rückweisung mit dem klaren Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten, die schon heute tiefer besteuerten Beherbergungsleistungen dem tieferen Steuersatz zu unterstellen und weiterhin das Gesundheitswesen und das Bildungswesen, die Kultur, den Sport und die wohltätigen Institutionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Wir sind bereits auf die Vorlage eingetreten. Heute müssen wir uns nicht länger darüber unterhalten, sondern nur noch den Grundsatzentscheid treffen, das heisst klare Parameter festlegen und erklären, wie wir diese Rückweisung vollziehen wollen.

Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen.