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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-12-21

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen empfiehlt, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Grundsatz halten wir Grünen die Mehrwertsteuer für wenig sozial. Auch kennt sie keine ökologischen Kriterien, das ist ein weiterer schwerwiegender Mangel; bei einer ökologischen Steuerreform ist eine entsprechende Revision in unseren Augen ein Muss. Überdies sind wichtige Leistungen von Versicherungen und Banken von der Besteuerung ausgenommen und blieben auch bei der Einführung eines Einheitssatzes steuerfrei. Schliesslich steht für uns Grüne heute eine Abschaffung nicht zur Diskussion; die Mehrwertsteuer ist mit budgetierten 22,6 Milliarden Franken per 2012 die wichtigste Einnahmenquelle des Bundes.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass viele Länder eine Mehrwertsteuer kennen. In der EU ist sie obligatorisch. Nur wenige Länder - in Europa unseres Wissens lediglich die Slowakei - kennen einen Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Das muss für sich allein kein Argument sein. Wir werten es aber doch als Fingerzeig darauf, dass mit einer Differenzierung der Sätze besser auf die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse eingegangen werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Einführung eines Einheitssatzes im Verbund mit der Abschaffung des Grossteils der heute geltenden Ausnahmen. Die Ausnahmen im Geld- und Kapitalverkehr blieben, wie gesagt, aufrechterhalten, eine Finanzumsatzsteuer ist dagegen trotz der Neuerungen im Entwurf des Bundesrates kein Thema. Mit dem Einheitssatz würden sich die Lebensmittel dauerhaft verteuern. Nicht länger als Ausnahmen würden namentlich das Bildungs- und das Gesundheitswesen geführt. Die schweizerischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen rechnen auf der Basis 2007 mit einer jährlichen Mehrbelastung von 230 Millionen Franken, ohne dass der administrative Aufwand merklich abnähme. Mit rund 1,5 Milliarden Franken würde gar das Gesundheitswesen zu Buche schlagen. Im Weiteren würde es auch Sport und Kultur und viele gemeinnützige Tätigkeiten neu treffen. Es wäre ja ein Schildbürgerstreich, das Jahr der Freiwilligenarbeit mit der Neubesteuerung von Leistungen zu beantworten. Umgekehrt würde der Steuersatz von Luxusgütern sinken - in unseren Augen eine verkehrte Welt, sozialpolitisch von uns Grünen nicht zu akzeptieren. So weit die inhaltlichen Vorbehalte.

Politisch halten wir den Einheitssteuersatz für unrealistisch. Es wäre eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr notwendig. Wir Grünen sind überzeugt, dass eine Vorlage, die einerseits zum Beispiel Lebensmittel und Leistungen im Gesundheitswesen verteuert und die Bedingungen der Freiwilligenarbeit verschlechtert, im Gegenzug aber die Luxusprodukte günstiger macht sowie Bank- und Versicherungsdienstleistungen unbesteuert lässt, die nötigen Mehrheiten nicht bekäme. Dann wären wir wieder gleich weit wie heute.

Wir Grünen gehen davon aus, dass sich der Ständerat im nächsten Umgang ebenfalls für die Rückweisung entscheiden wird. Im März dieses Jahres hat er sich dem nur mit einer Stimme Unterschied verschlossen - mit 19 zu 18 Stimmen -, obwohl die vorberatende Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage beraten wollte. Wir erwarten bei einer Rückweisung, dass der Bundesrat dem Parlament die Auswirkungen gemäss Auftrag des Rückweisungsantrages aufzeigt, und bitten nun in diesem Sinne und im Sinne unserer Darlegungen, dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Noch ein Wort zu den Aussagen von Kollege Philipp Müller: Er hat angeführt, dass im Rahmen der Praxis der Mehrwertsteuer viele Seiten zu lesen seien, um die Steuer korrekt anzuwenden. Die allermeisten Betriebe haben diese Anwendung bereits in ihren Informatikanlagen implementiert. Die allermeisten Probleme sind damit gelöst worden.