Lexipedia

Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-12-21

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-12-21

Wortprotokoll

Wir von der BDP-Fraktion sind mehrheitlich nach wie vor der Ansicht, dass bei der Mehrwertsteuer das Zweisatzmodell die richtige Lösung darstellt. Es ist klar, die heutige Situation mit drei oder gar vier Sätzen, wenn wir die Ausnahmen berücksichtigen, ist unbefriedigend. Wir haben Abgrenzungsprobleme, so z. B. im Gastronomiebereich. Es besteht klar Handlungsbedarf.

Um diese Mängel zu korrigieren und zu beheben, favorisiert der Bundesrat einen Einheitssteuersatz. Es ist zuzugeben, mit dem Einheitssteuersatz würden wir rein administrativ gesehen am meisten Vereinfachung erzielen. Aber wir sind der Meinung, dass ein Einheitssatz der Sache nicht gerecht wird. Es gibt einerseits Konsumgüter, die lebensnotwendig sind, die jedermann braucht und auf die man nicht verzichten kann. Andererseits gibt es Luxusgüter, die sich einige leisten können und andere wiederum nicht. Es ist aus unserer Sicht richtig, wenn auf Gütern wie z. B. teuren Autos, teuren Ausrüstungen im Kommunikationsbereich oder Wohnungseinrichtungen usw. ein höherer Steuersatz erhoben wird als auf lebensnotwendigen Gütern wie z. B. Lebensmitteln. Darum sind wir klar der Meinung, dass es zwei Steuersätze braucht.

Auch bei der Beherbergung sind wir der Auffassung, dass weiterhin ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen muss. Die Konkurrenzsituation auf dem europäischen Tourismusmarkt lässt uns gar keine andere Wahl. Alle umliegenden Länder Europas ausser Dänemark kennen bei der Beherbergung einen Sondersatz bei der Mehrwertsteuer. Wenn wir schon als teures Tourismusland gelten, macht es doch keinen Sinn, die Gastronomie und die Beherbergung durch einen noch höheren Mehrwertsteuersatz zusätzlich zu verteuern.

Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für unser Land, zu dem wir Sorge tragen sollten. Wir können auch mit einem Zweisatzmodell wesentliche Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation erzielen. Mit einem Zweisatzmodell können wir die Gastronomie, die Beherbergung und die Nahrungsmittel einem einzigen einheitlichen Satz unterstellen. Dann haben wir die Abgrenzungsschwierigkeiten, die heute noch bestehen, zu einem grossen Teil gelöst. Die aktuelle Frankenstärke ist ein weiterer Grund dafür, die Beherbergung und die Gastronomie zu einem reduzierten Satz zu besteuern. Die Hotellerie leidet unter der heutigen Währungssituation zusätzlich. Niemand weiss, wie lange diese schwierige Situation noch anhalten wird.

Wir müssen uns auch gut überlegen, welche Bereiche wir von der Mehrwertsteuer befreien wollen. Da hat es ein paar Knacknüsse dabei, die nicht so leicht zu lösen sind. In verschiedenen Bereichen stecken wir in einem Dilemma: Einerseits wäre es wünschenswert, weitere Bereiche der Mehrwertsteuer zu unterstellen, um die Steuersätze tiefer halten zu können, andererseits ist diese Ausdehnung auch mit Konflikten behaftet. So würden die Kosten im Gesundheitswesen bei der Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nochmals ansteigen, und die zusätzlichen Mittel müssten von den Kantonen und den Prämienzahlern aufgebracht werden. Ihnen kann aber kaum ein weiterer Kostenschub zugemutet werden. Auch bei der Belastung der Bildung haben wir ein Problem: Wir sind uns einig, dass wir für die Bildung auch vom Bund mehr Mittel einsetzen wollen; eine Belastung der Bildung durch die Mehrwertsteuer würde diese Intentionen aber vereiteln. Einander so entgegenlaufende Beschlüsse wären nur schwer erklärbar. Auch die Kultur und der Sport sollten unserer Meinung nach von der Mehrwertsteuer befreit bleiben, da beide für die Gesellschaft von ausserordentlicher Wichtigkeit sind und weiterhin für alle zugänglich sein sollten. Ebenso sollten wohltätige Institutionen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Sie haben vielfach selber grosse Mühe, ihre Finanzen sicherzustellen, insbesondere Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.

Aus all diesen Gründen ist die Mehrheit der BDP-Fraktion nach wie vor für Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat mit dem von der Kommission formulierten Auftrag.

Der Rückweisungsantrag ist vielleicht nicht in allen Punkten ganz klar formuliert. Aber der Ständerat hat in der nächsten Runde die Möglichkeit, den Auftrag an den Bundesrat zu diskutieren und allenfalls auch noch zu verbessern.