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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-12-13

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-13

Wortprotokoll

Die zwei Standesinitiativen St. Gallen und Aargau verlangen, dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei der Veranlagung der Kantonssteuern - wir reden von den Kantonssteuern - vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das formelle Umfeld ist folgendes: Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden gilt das Prinzip, dass alle Einkünfte, die einer Person zufliessen, steuerbar sind. Einige wenige Ausnahmen sind im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Kinderzulagen werden deshalb im geltenden Recht als Lohnbestandteil behandelt und entsprechend besteuert.

Zum Verlauf des Geschäfts: Im Juni 2010 hat Ihre WAK der Standesinitiative mit 9 zu 1 Stimmen, also klar, keine Folge gegeben, und im September 2010 hat dieser Rat oppositionslos beschlossen, ihr keine Folge zu geben. Im März dieses Jahres hat der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner WAK entschieden, ihr Folge zu geben, allerdings sehr knapp, mit 87 zu 84 Stimmen.

Zur Sache: Erstens ist zu sagen, dass es auf jeden Fall ein sympathisches Anliegen ist. Das ist so. Kinder- und Ausbildungszulagen werden bisher systemkonform als Lohnbestandteil behandelt und besteuert. Das entspricht dem Steuergrundsatz, dass nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll. Kinderlasten, die gibt es. Kinder kosten tatsächlich, allenfalls sogar sehr viel. Ich möchte aber auch anfügen, dass Kinder zu haben auch ein Reichtum ist und man das nicht nur ökonomisch anschauen kann. Diese Kinderlasten werden mit dem Kinderabzug steuerlich allerdings bereits berücksichtigt.

Bei einer Steuerbefreiung, wie sie jetzt mit diesen Initiativen verlangt wird, wäre eine Folge die, dass Personen mit hohen Einkommen aufgrund der Progression in Franken am Schluss mehr profitieren könnten als Personen mit tieferen Einkommen. Und es stellt sich natürlich die Grundsatzfrage: Wenn wir hier Einkommensbestandteile von den Steuern ausnehmen, wo kommen dann nachher, das wäre ja vermutlich zu erwarten, andere Begehren, ebenfalls Einkommensbestandteile von den Steuern auszunehmen?

Seit Anfang dieses Jahres bestehen für Familien mit Kindern über Betreuungsabzüge und Elterntarif substanzielle Steuererleichterungen, das heisst zusätzliche Abzüge pro Kind bei den Steuern. Das heisst auch, dass wir eigentlich in der Zwischenzeit - die Initiativen stammen aus dem Jahre 2008 - bereits entsprechende Massnahmen getroffen haben, mit denen die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und Personen ohne Kinder bereits deutlich verbessert wurde.

Falls man hier Folge gibt, müssen auch Mindereinnahmen in Betracht gezogen werden. Auf Ebene der Kantone ist die Rede von 850 bis 900 Millionen Franken weniger an Steuereinnahmen. Dazu würde ich sagen, dass das auch schlecht in die aktuelle finanzpolitische Situation der Kantone passt. Beim Bund ist die Rede von Ausfällen von bis zu 250 Millionen Franken. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich klar gegen diese Standesinitiativen ausgesprochen; ich weise noch einmal darauf hin, dass wir hier über Kantonssteuern reden.

Im Namen Ihrer Kommission, die sich mit 7 zu 2 Stimmen klar entschieden hat, beantrage ich Ihnen, auch in Übereinstimmung mit früheren Beschlüssen, die in diesem Rat gefasst wurden, diesen Initiativen keine Folge zu geben.