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Fetz Anita · Ständerat · 2011-12-13

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-13

Wortprotokoll

Ich äussere mich ausschliesslich zur Ergänzung zum DBA mit den USA.

Ich bin bekanntlich keine Freundin des Steuerhinterziehungsgeheimnisses. Im September habe ich angesichts der damals angenommenen Dringlichkeit dem Zusatz zum DBA mit den USA zugestimmt, ich habe ihn also befürwortet. Doch ich muss Ihnen offen sagen, dass ich heute über die Ausgestaltung des Bundesbeschlusses erheblich irritiert bin. Ich hätte mir von der Rückweisung mehr erwartet.

Erlauben Sie mir einen ganz kurzen Blick zurück: 2008 hat der Bundesrat Notrecht eingesetzt, um eine Grossbank zu retten. 2009 hat die Finanzmarktaufsicht gezielt und mit ausdrücklicher Billigung des Finanzministers Schweizer Recht gebrochen und das Bankgeheimnis aufgehoben. 2010 hat unser Rat das UBS-Abkommen mehrheitlich durchgewinkt. Ich habe es übrigens abgelehnt. Ich habe damals schon gesagt, damit würden Tür und Tor geöffnet, um an Daten anderer Banken zu kommen. Und ich habe damals schon gefragt, was 2011 folgen würde. Unterdessen wissen wir es: Mindestens elf weitere Banken sind in die Mühlen der amerikanischen Justiz geraten.

Man muss sich als Gesetzgeber bei den Beschlüssen eine gewisse Kontinuität auferlegen. Deshalb erlaube ich mir zwei, drei Worte über den Gang jenes Geschäftes, das ja mit dem DBA-Zusatzabkommen zu tun hat. Der Kommissionssprecher - es war Kollege Gutzwiller - sagte damals, im Juni 2010, zum UBS-Abkommen, es werde eben gerade keine präjudizierende Wirkung haben, es werde beispielsweise eben keine No-Name-Basis haben, die die Amtshilfe in der Zukunft beeinflussen könnte. Das glaubten wir damals alle noch. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat dann in ihrem Votum ergänzt: "Das heisst, dass dieses Abkommen für künftige Amtshilfefragen mit den USA keine Wirkung entfaltet; es ist in sich abgeschlossen." (AB 2010 S 475) Wir haben offenbar eine neue Ausgangslage. Und in der damaligen Botschaft, die ja heute für diese Ergänzung immer noch gilt, stand: "In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass mit dem Inkrafttreten des revidierten DBA-USA die Interpretation des Begriffs 'fraud or the like' keine Rolle mehr spielen wird und die Voraussetzung der Namensnennung für ein Amtshilfegesuch im Unterschied zum geltenden DBA-USA staatsvertraglich verankert sein wird." Ich kann Ihnen, wenn Sie wollen, die Seite in der Botschaft nennen.

Ich habe es gesagt, ich bin keine Freundin des Steuerhinterziehungsgeheimnisses. Aber was wir hier machen, ist eine veritable Slalomfahrt - um es immer wieder hinzubiegen, wenn es wieder eine Schweizer Bank gibt, die ausländisches Recht bricht. Dann müssen wir wieder die Kastanien aus dem Feuer holen und mit ziemlich viel Gewürge und rechtlichen Begründungen darlegen, warum das Ganze jetzt plötzlich doch wieder etwas anders formuliert werden muss. Das gefällt mir an der ganzen Sache nicht.

Und ich muss Ihnen auch ehrlich sagen, dass ich in erheblicher Weise daran zweifle, dass wir hier nun eine Globallösung für alle Schweizer Banken haben. Das wünschen wir uns ja alle, völlig unabhängig davon, wie wir zum Bankgeheimnis stehen. Eine Globallösung für die Altlasten, das muss das Ziel von uns allen sein - doch davon lese ich nichts im Bericht, und davon lese ich nichts in den Unterlagen.

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Und ich muss Ihnen auch sagen, dass ich in erheblicher Weise daran zweifle, dass der Schrecken ohne Ende nun ein Ende findet. Einen Schlussstrich, Kollege Gutzwiller, sehe ich nicht. Wer sagt uns, dass wir, wenn die zwölfte, dreizehnte oder vierzehnte Bank erwischt wird, die unversteuertes Geld von jemandem aus den USA entgegengenommen hat, nicht wieder in irgendeiner Form nachbessern müssen? Deshalb richte ich sowohl an den Kommissionspräsidenten wie auch an unsere Finanzministerin die Frage: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass diese Ergänzung zum DBA Schweiz-USA eine Globallösung für alle Schweizer Banken sei? Ich sehe das einfach nicht.

Dann habe ich ganz erhebliche Zweifel an der Formulierung, wie sie von der Mehrheit der Kommission gewählt worden ist. Sie müssen sich einmal den letzten Satz von Absatz 1bis genauer ansehen: "Steuerpflichtige Personen dürfen jedoch nur dann auf diese Weise identifiziert werden, wenn der Informationsinhaber" - in diesem Fall die Bank - "oder seine Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben." Ja, jetzt ist die Frage: Was konkret heisst "in erheblicher Weise"? Ich sehe hier einfach ein grosses Risiko, dass man das schon beim nächsten Fall, in dem eine Schweizer Bank erwischt wird, wieder präzisieren muss. Wenn Sie, Frau Bundesrätin, dies zuhanden der Materialien nicht glasklar interpretieren können, wette ich mit Ihnen - um eine Flasche Basler Wein, es gibt einen solchen, der ist auch gut; oder um eine Karaffe Bier, wenn Sie das lieber wollen, das ist auch sehr gut -, dass wir spätestens 2012 oder 2013 wieder bei Punkt null sind. Wir sind dann bei der Frage, wie erheblich die Weise ist, in der die betreffende Bank zu den sogenannten Verhaltensmustern beigetragen hat. Dies ganz abgesehen von der Kuriosität - das habe ich wirklich noch nie gehört -, wonach die durch die Steuerpflicht bewirkte Straffälligkeit eines Bankkunden, also desjenigen, der nicht versteuert hat, gleichzeitig zur Strafbarkeit der von ihm ausgewählten Schweizer Bank beiträgt, wie es ein Rechtsprofessor auf den Punkt gebracht hat. Ich bin ja nicht bekannt dafür, dass ich mich für fehlbare Bankmanager in die Bresche werfe, aber irgendwie bedeutet Rechtsgleichheit für mich etwas anderes.

Ein letzter Punkt, der mich diesem Abkommen gegenüber sehr kritisch macht, betrifft die betroffenen Banken selbst. Ich staune - das sage ich Ihnen auch als ehemaliges Mitglied von verschiedenen Bankverwaltungsräten - über das Selbstverständnis der Banken. Sie nehmen auch nach 2008 unversteuerte Gelder aus den USA entgegen und stellen das noch als Selbstverständlichkeit hin, in dem Sinne, dass so etwas für das Private Banking als beinahe unvermeidlich betrachtet wird. Na ja, da ist also noch einiges an Kulturwandel fällig, oder um es deutsch und deutlich zu sagen: Ein Banker, der nach 2008 immer noch unversteuertes Geld von US-Bürgern entgegengenommen hat, hat entweder ein Intelligenzproblem oder ein Risikoproblem. Beide Varianten finde ich nicht sehr beruhigend. Zum wiederholten Mal müssen wir jetzt die Kastanien aus dem Feuer holen. Ich meine, das muss jetzt in den betroffenen Instituten endlich Folgen haben, und zwar zwingend und nicht nur auf der Ebene des Reinigungspersonals. Wenn man eine Treppe wischen will, dann beginnt man nicht von unten, sondern von oben. Sie werden nächste Woche Gelegenheit haben, diese Diskussion zu führen. Sie gehört nicht zu diesem Abkommen, aber sie scheint mir sehr wichtig. Es muss endlich personelle Konsequenzen geben. Wir haben jetzt eine zweistellige Zahl von Banken, die gegen US-Recht verstossen haben, und es geschieht relativ wenig.

Bref: Ich bin von diesem Zusatz nicht überzeugt, vor allem nicht von seiner Formulierung. Eventuell schaffen Sie es, Frau Bundesrätin, mich noch zu überzeugen. Da ich aber weiss, dass eine Basler Bank mitbetroffen ist, werde ich den Bundesbeschluss nicht ablehnen. Ich werde mich der Stimme enthalten und hoffe doch sehr, dass, mindestens was die Formulierung betrifft, der Zweitrat hier noch mehr Klarheit schaffen wird.