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Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-13

Wortprotokoll

Es handelt sich um eine Volksinitiative. Diese Volksinitiative hat eine Geschichte, und wir sind in neuer Zusammensetzung. Deshalb erlaube ich mir einen kurzen Rückblick auf dieses Geschäft. Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will ja im Wesentlichen ein Recht auf die Wahl bei Erreichen des AHV-Alters zwischen dem Beibehalten oder dem Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwertes. Rentnerinnen und Rentner sollen entscheiden können, ob sie den Eigenmietwert versteuern wollen oder ob sie, mit den entsprechenden Kürzungen bei den Abzügen oder deren Wegfall, darauf verzichten wollen.

Der Bundesrat hat ursprünglich zu diesem Geschäft einen Gegenvorschlag präsentiert. Dieser Gegenvorschlag beinhaltete ebenfalls einen Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwertes, aber nicht nur für Rentnerinnen und Rentner, sondern für alle. Im Gegenzug hat er sich aber auch dafür ausgesprochen, dass es keine Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten durch Dritte usw. mehr gibt. Bei den Schuldzinsen hat uns der Bundesrat einen Gegenvorschlag präsentiert, der vorsieht, dass die Schuldzinsen noch im Umfang von 80 Prozent des steuerbaren Vermögensertrages abgezogen werden können. Zusätzlich, im Sinne einer Eigentumsförderung vor allem für Neueigentümer, hat er einen Abzug eingeführt - degressiv 5000 Franken für Alleinstehende und 10 000 Franken für Verheiratete -, der während 10 Jahren ab Ersterwerb vorgenommen werden kann. Zusätzlich hat er eine Verfassungsgrundlage für eine kantonale Objektsteuer auf Liegenschaften vorgeschlagen. Da geht es vor allem um Ferienwohnungen in tourismusintensiven Kantonen.

Dieser Vorschlag des Bundesrates hätte ursprünglich insgesamt zu Mehreinnahmen geführt; mindestens war es in der Botschaft so ausgewiesen. Das hat dann die WAK dazu bewegt, nochmals über die Bücher zu gehen; die Forderung stand im Raum, dass man einen Gegenvorschlag präsentiert, der am Schluss haushaltneutral ist, aber insbesondere auch attraktiv für Ersterwerber sein muss.

Die Steuerverwaltung hat dann sehr stark mit der WAK zusammengearbeitet, und es resultierte ein Gegenvorschlag aus der WAK. Dieser Gegenvorschlag präsentierte sich im Wesentlichen ähnlich wie der Vorschlag des Bundesrates: auch ein Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwertes für alle, auch ein Wegfall der Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte. Private Schuldzinsen können ebenfalls im Umfang von 80 Prozent des steuerbaren Vermögensertrages abgezogen werden. Den degressiven Betrag von 5000 Franken für Alleinstehende und 10 000 Franken für Verheiratete, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, hat die Kommission auf 6000 bzw. 12 000 Franken erhöht und die Degression über 20 Jahre und nicht über 10 Jahre eingeführt. Auch an der Schaffung einer Verfassungsgrundlage für kantonale Objektsteuern auf Liegenschaften - das ist wichtig für Tourismuskantone - hat man festgehalten. Dieser Vorschlag wäre eigentlich haushaltneutral gewesen.

Dann kam am 14. März 2011 unsere Sitzung im Ständerat, und wir haben dort eine wesentliche Änderung eingefügt. Diese wesentliche Änderung betrifft vor allem die Unterhaltskosten. Wir haben im Gegensatz zum Bundesrat und im Gegensatz zum Antrag der WAK eine Abzugsmöglichkeit für Unterhaltskosten von jährlich 6000 Franken eingefügt und zusätzlich alle fünf Jahre den doppelten Betrag, nämlich 12 000 Franken. Wir haben diesem Gegenvorschlag zugestimmt, und dieser ist dann zum Nationalrat gewandert. Es gab auch unterschiedliche Beschlüsse bezüglich Abzugsfähigkeit von Investitionen in Energiesparmassnahmen und Restaurierung historischer Gebäude, aber einfachheitshalber gehe ich da jetzt nicht ins Detail, weil wir heute nur zum Grundsatz Ja oder Nein sagen müssen und nicht eine Detailberatung durchführen.

Wenn man die ganzen Diskussionen aus Sicht des Ständerates zusammenfasst, kann man eigentlich Folgendes festhalten: Ja, es trifft zu, dass Rentner sich mit ernsthaften finanziellen Problemen konfrontiert sehen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben und über kein eigentliches Einkommen mehr verfügen und die Hypothekarschulden bereits amortisiert haben. Dann kann der Eigenmietwert effektiv durchschlagen; das ist anerkannt. Trotzdem rechtfertigt es sich nach der Debatte hier und nach der Debatte in der Kommission nicht, hier eine Sonderbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern vorzunehmen. Entweder wird der Eigenmietwert für alle abgeschafft, oder er bleibt erhalten. Das war bis heute der Konsens und, denke ich, in Bezug auf die Bundesverfassung auch leicht nachvollziehbar.

Eine Abschaffung des Eigenmietwertes könnte sowohl in den Kantonen wie auch beim Bund die Steuererhebung wesentlich vereinfachen. Ich erinnere daran, dass praktisch jeder Kanton im Bereich der Liegenschaftenschätzung mehrere Mitarbeitende beschäftigt, und diese wären im Wesentlichen, soweit es um den Eigenmietwert geht, nicht mehr erforderlich. Hier wäre effektiv ein Vereinfachungspotenzial. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb eine Mehrheit den Eigenmietwert abschaffen will; der Ständerat war dieser Auffassung, die WAK war dieser Auffassung. Aber sobald es um die Abzüge geht, scheiden sich die Geister. Wenn die Schuldzinsabzüge nicht mehr erfolgen können, dann wehrt sich die Finanzbranche, wenn die Unterhaltskosten nicht mehr abgezogen werden können, wehrt sich das Baugewerbe, bei den Versicherungsprämien die Versicherungsbranche usw.

Was hat jetzt Ihre WAK in dieser Situation getan? Sowohl die WAK wie auch der Ständerat waren sich einig, dass man die Initiative ablehnen muss; hier besteht Konsens. Der Ständerat hat die Initiative im Frühling 2011 mit 28 zu 3 Stimmen abgelehnt und den Gegenvorschlag mit 17 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Der Nationalrat ging in die umgekehrte Richtung. Er hat mit 97 zu 72 Stimmen die Initiative gutgeheissen und ist mit 114 zu 58 Stimmen nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten. Der Nationalrat befindet sich also in dieser Frage noch absolut auf der Schiene des Initiativkomitees und der Initiative.

Wenn wir nun am Gegenvorschlag festhalten - das ist der Antrag der WAK -, geben wir dem Nationalrat Gelegenheit, sich nochmals vertieft mit dem Gegenvorschlag auseinanderzusetzen und zu klären, ob er die Initiative effektiv ohne Gegenvorschlag vors Volk bringen will. Wenn er auf das Geschäft eintritt und etwas ändert, können wir uns mit diesem Gegenvorschlag auch nochmals auseinandersetzen. Dabei wäre nach Ansicht verschiedener Kommissionsmitglieder - ich betone das, es war eine breitabgestützte Meinung, obwohl wir keine Detailberatung vorgenommen haben - die Abzugsmöglichkeit bei den Unterhaltskosten, wie wir sie im [PAGE 1142] Ständerat beschlossen haben, nochmals zu diskutieren, und zwar vor allem auch aus Gerechtigkeitsgründen. Es ist sehr schwierig nachzuvollziehen, wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, dass aus steuersystematischen Gründen trotzdem an Unterhaltskostenabzügen festgehalten werden soll. Es wurde insbesondere in der Kommission, aber auch schon das letzte Mal hier im Rat darauf hingewiesen: Wenn diese Unterhaltskostenabzüge beibehalten würden und alle davon profitieren würden, wäre beim Bund mit Ausfällen von 600 Millionen Franken zu rechnen. Es herrschte Konsens in der WAK, nicht im Rahmen einer Detailberatung, sondern aufgrund von abgegebenen Voten, dass das erstens nicht verkraftbar wäre und zweitens den Gegenvorschlag wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig machen würde. Aber das müsste dann der Nationalrat respektive müssten wir zu einem späteren Zeitpunkt besprechen.

Aufgrund all dieser Überlegungen schlägt Ihnen Ihre WAK Folgendes vor: Die Initiative soll nach wie vor abgelehnt werden - wir haben diesen Entscheid mit 8 zu 2 Stimmen bestätigt -, und man sollte dem Nationalrat nochmals die Möglichkeit geben, sich mit der Frage des Gegenvorschlages auseinanderzusetzen. Das bedeutet, dass wir dem Gegenvorschlag zugestimmt haben, allerdings mit einem sehr knappen Verhältnis, nämlich mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.

Ich empfehle Ihnen deshalb ebenfalls Ablehnung der Initiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag, und ich vergönne es unserem Präsidenten, wenn er in dieser Frage keinen Stichentscheid fällen muss.