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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-06-12

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-12

Wortprotokoll

Namens der Kommission, die ihren Entscheid mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt hat, beantrage ich Ihnen zwei konkrete Änderungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Es sind dies:

1. Eine neue Litera f bei Artikel 13a über die Vorbereitungshaft, zurückgehend auf die Parlamentarische Initiative unseres Kollegen Hans Hess. Danach sollen sich illegal in unserem Land aufhaltende Ausländer künftig, wenn sie aufgegriffen werden, nicht mehr durch die Einreichung eines nachträglichen Asylgesuches dem polizeilichen Zugriff entziehen können. In solchen Fällen ist nun eine sofortige Einweisung in Wegweisungshaft von höchstens drei Monaten möglich, die dem missbräuchlichen Verbleib in unserem Land entgegenwirken soll.

2. In Artikel 23 soll ein neuer Passus eingeführt werden, der die Täuschung von Behörden beim Abschluss oder bei der Vermittlung einer Scheinehe unter Strafe stellt. Nach geltendem Recht war das bis heute nicht strafbar, in der Praxis haben aber die Fälle von illegalen Scheinehen massiv zugenommen. Zunehmend ist dabei auch die organisierte Kriminalität mit im Spiel, etwa wenn es darum geht, für Drogenhändler oder Prostituierte solche Ehen zu arrangieren. Was die Häufigkeit von Scheinehen anbetrifft, fehlt natürlich konkretes Zahlenmaterial. Das Standesamt der Stadt Zürich hat aber die Vermutung geäussert, dass heute von den unter Ausländern in der Schweiz geschlossenen Ehen rund 20 Prozent als Scheinehen zu bezeichnen sind.

Das vorliegende Geschäft hat zwei Komponenten. Die eine geht auf Kollege Hess zurück, die andere, jene zu den Scheinehen, auf das Bundesgericht.

Die Frage, die auf der Hand liegt, ist: Wie soll der Tatbestand einer Scheinehe in der Praxis überhaupt festgestellt werden? Dazu äusserte sich der Chef des Rechtsdienstes im Bundesamt für Ausländerfragen vor der Kommission wie folgt - ich zitiere diesen doch ausschlaggebenden Satz von Herrn Dieffenbacher wörtlich -: "Es kann vorkommen, dass Zeugenaussagen vorliegen oder dass Leute im Verlauf der Untersuchung selber zugeben, dass Geld im Spiel war. Es ist auch denkbar, dass Dokumente wie z. B. Verträge gefunden werden, in denen eine Geldsumme bei der Heirat oder bei der Auflösung festgelegt wird. Schwieriger ist es aber, wenn nur Indizien vorliegen wie der Altersunterschied, der Heiratstermin kurz vor der Ausweisung oder dergleichen." Mit beiden Artikeln, also jenem aufgrund der Parlamentarischen Initiative Hess und jenem zu den Scheinehen, sollen so schnell als möglich gesetzliche Lücken geschlossen werden, auf die uns das Bundesgericht aufmerksam gemacht hat.

[PAGE 278] Beide Anliegen waren in der Kommission materiell nicht umstritten. Umstritten war anfänglich einzig und allein die Frage, ob wir mit diesen beiden Revisionspunkten auf die Totalrevision des Anag warten sollten oder ob es nicht zweckmässiger wäre, im vorgezogenen Einzelverfahren sofort zu handeln. Wir haben uns für Letzteres, die vorgezogene sofortige Partialrevision, entschieden, und zwar im Gegensatz zum folgenden Geschäft, der Parlamentarischen Initiative Goll 96.461, "Rechte für Migrantinnen" - auch dort geht es wieder um ausländische Ehefrauen; gleich anschliessend werden wir uns damit beschäftigen. Nachdem wir uns über den Terminplan für die Anag-Gesamtrevision ins Bild haben setzen lassen, haben wir uns hier für sofortiges Handeln entschlossen.

Wenn Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dem Rat schon im Vorfeld der so genannten 18-Prozent-Initiative über die Beschränkung der Zuwanderung angehörten, wissen Sie ja, dass von der Anag-Totalrevision als indirektem Gegenvorschlag bereits damals die Rede war. Nun, drei, vier Jahre später, ist von einer entsprechenden bundesrätlichen Vorlage noch immer nichts in Sicht - das Anag scheint nun einmal ein harter Brocken zu sein, an dem sich offensichtlich schon in Verwaltung und Bundesrat die Geister scheiden.

Neueste Terminangaben für die Anag-Revision, die wir in der Kommission erhalten haben - ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns diese Angabe heute zu bestätigen -: Im besten Fall soll die Totalrevision des Anag Ende dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie dürfte dann mindestens während zwei Jahren in beiden Räten verharren; mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sie sich einer Referendumsabstimmung zu unterziehen haben. Wenn alles gut läuft, kann sie etwa im Jahre 2005 in Kraft treten. Das sind die Fakten aus heutiger Sicht.

Hier haben wir es nun mit zwei unbestrittenen Einzelpunkten, mit Gesetzeslücken, zu tun, die von der Kommission als dringlich erachtet wurden und die wir nicht dem langen Schicksal der Totalrevision anheim stellen sollten.

Das alles hat die Kommission bewogen, Ihnen heute vorzuschlagen, mit der Sache vorwärts zu machen. Ich danke dem Bundesrat dafür, dass auch er seine anfängliche Zurückhaltung einer Teilrevision gegenüber aufgegeben hat und nun voll und ganz mit uns am gleichen Strick zieht.

Ich bitte Sie, sich der Kommission anzuschliessen und der Vorlage zuzustimmen.