Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-02-29
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29
Wortprotokoll
Nachdem wir bereits verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben und vor allem nachdem wir unter Druck der OECD gekommen sind, haben wir Artikel 26 unserer Vorlage dem OECD-Musterabkommen angepasst. Nun gilt es, die [PAGE 84] verfahrenstechnischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Amtshilfe in Steuersachen zu schaffen. Es ist dennoch nicht nur eine sehr technische Vorlage, sondern auch, wie Sie aus dem Rückweisungsantrag schliessen können, eine Vorlage mit einer politischen Komponente. Das Gesetz soll nun die geltende Verordnung ablösen.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage, sie wird somit auch auf die Vorlage eintreten. Aus unserer Sicht ist sie die logische Konsequenz unserer damaligen Unterstützung der Übernahme des OECD-Standards. Die Amtshilfeklauseln, die wir in den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen verankert haben, enthalten zwar die materiellrechtlichen Grundlagen für den Informationsaustausch, nicht aber die Regelung des Vollzugs. Es ist unseres Erachtens wichtig, dass der Vollzug geregelt wird. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder feststellen müssen, dass die internationalen Amtshilfestandards in Bewegung sind und in letzter Zeit gar der Druck auf die Schweiz von verschiedenen Seiten massiv erhöht worden ist - so auch von der OECD. Auf Druck sowohl der OECD als auch des Global Forum for Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes haben wir die 2010 angenommenen Doppelbesteuerungsabkommen bereits 18 Monate später wieder revidiert respektive ergänzt. Somit mussten wir feststellen, dass die erweiterte Amtshilfebestimmung den Standards des Peer Review doch nicht genügt. Deshalb haben wir auch diese Korrektur vorgenommen.
Umso wichtiger ist es, dass wir im jetzigen Zeitpunkt Rechtssicherheit schaffen und diesem Steueramtshilfegesetz zustimmen. Wir machen uns aber nichts vor: Wir haben vom Kommissionssprecher bereits gehört, dass wir einmal mehr hinterherhinken. Dieses Gesetz wurde 2009 entworfen; das ist drei Jahre her, und wir wissen, dass die OECD die Standards bereits wieder überarbeitet und die Vorgaben in Amtshilfefragen wieder korrigieren wird, möglicherweise bereits in diesem Jahr. Dementsprechend werden die Mitgliedstaaten auch darüber befinden müssen, ob z. B. Gruppenanfragen aufgrund bestimmter Verhaltensmuster zugelassen werden sollen.
Wir sehen diese Gruppenanfragen im gegenwärtigen Entwurf nicht vor. Sollte also die OECD die neuen Standards annehmen, ist klar, dass wir, wollen wir nicht einmal mehr unter Druck geraten, das Gesetz sehr wahrscheinlich in kurzer Zeit wieder revidieren müssen. Nichts steht, das wissen wir als Parlamentarier, einer späteren Revision entgegen. Wir von der CVP/EVP-Fraktion begrüssen daher im heutigen Zeitpunkt die Festlegung des Grundsatzes, wonach die Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, dies nicht zuletzt auch, um "fishing expeditions" der Partnerstaaten zu verhindern. Wir begrüssen aber auch, und zwar, wenn wir an die momentane Situation der angeklagten elf Banken denken, explizit, dass übermittelte Bankinformationen zur Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts nur verwendet werden dürfen, soweit sie nach schweizerischem Recht hätten beschafft werden können. Wir wissen, dass die Banken bereit gewesen wären, selber Daten weiterzureichen und somit Schweizer Steuerrecht zu verletzen, und das nur, um einer Klage aus dem Wege zu gehen. Das Festlegen auch dieses Grundsatzes im Steueramtshilfegesetz macht also durchaus Sinn.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Rückweisungsantrag: Die Minderheit nimmt ein berechtigtes Anliegen auf, denn unser Land hat längst nicht mit allen Entwicklungs- und Schwellenländern Steuerabkommen. Aus entwicklungspolitischer Sicht kann man durchaus dafür plädieren, dass Amtshilfe auch Entwicklungs- und Schwellenländern gewährt wird, doch aus rechtsstaatlicher Sicht müssen wir um Reziprozität besorgt sein, und diese Reziprozität ist längst nicht mit allen Ländern gewährleistet. Wir haben diese Diskussion bereits früher geführt und mussten feststellen, dass die erforderliche Reziprozität nicht oder noch nicht durchsetzbar ist. Wir sind auf das Einverständnis des Partnerstaates angewiesen und können die Amtshilfe nicht einfach einseitig zusprechen. Es macht aber Sinn, wenn sich der Bundesrat vermehrt bemüht, mit Entwicklungsländern und Schwellenländern Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, die dem OECD-Standard gerecht werden.
Wir lehnen den Rückweisungsantrag ab, weil die Rechtsstaatlichkeit nicht genügend gewahrt würde, wenn die Amtshilfe auf alle Länder ausgedehnt würde. Ein Doppelbesteuerungsabkommen muss, abgesehen von der Amtshilfe, auch auf Gegenseitigkeit beruhen. Diese Voraussetzung erfüllen längst nicht alle Staaten - ich habe es gesagt. Deshalb macht es keinen Sinn, wenn wir im jetzigen Zeitpunkt die Amtshilfe auf diese Länder ausdehnen. Wir sind für eine Beschränkung auf jene Länder, die den bilateralen und multilateralen Abkommen zustimmen. Wir laden daher den Bundesrat ein, aktiv auf Entwicklungsländer, auf Schwellenländer zuzugehen, um die offenen Fragen im Bereich der Amtshilfe zu lösen. Ich betone: Wir laden ihn ein, aktiv auf sie zuzugehen, weil wir hier noch Handlungsbedarf haben. Das zeigt auch das Strategiepapier, welches wir vor zwei Tagen zu diesen komplexen Fragen vom Bundesrat erhalten haben.
Die CVP/EVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Sie ist sich bewusst, dass es dabei möglicherweise um eine vorübergehende Regelung geht, aber wir wollen die heutige Situation regeln, wir wollen Rechtssicherheit schaffen. Gleichzeitig ignorieren wir nicht, dass die internationalen Gremien diese Standards weiterhin überprüfen und anpassen werden. Dennoch ist der Zeitpunkt für eine Regelung heute gegeben. Ich bitte Sie, die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen zu lösen.
Wir werden auf die Vorlage eintreten und grossmehrheitlich der Mehrheit folgen, mit einer Ausnahme - ich komme im Laufe der Diskussion auf diese Frage zurück.