Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-29
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29
Wortprotokoll
Herr Pelli, es geht der SVP-Fraktion hier nicht um eine Profilierungsübung, sondern es geht ihr um den Schutz unseres Finanzplatzes und der Arbeitsplätze auf diesem Finanzplatz. Es geht ihr vor allem um den Schutz aller Bankkunden vor der Willkür des eigenen Staates, aber auch vor der Willkür fremder Staaten.
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, denn mit dieser Vorlage werden Verfahrensvorschriften, die in einer Verordnung des Bundesrates festgehalten sind, auf Gesetzesstufe angehoben. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für die Bankkunden, weil Änderungen dieser Vorschriften nachher dem fakultativen Referendum unterliegen und nicht mehr vom Bundesrat alleine vorgenommen werden können. Daher bitten wir Sie um Eintreten auf diese Vorlage und um Ablehnung des Rückweisungsantrages.
Für uns ist es wichtig, dass sich die von Amtshilfegesuchen betroffenen Bankkunden in einem rechtsstaatlich klar definierten Verfahren wehren können. Daher bedarf diese Vorlage unseres Erachtens verschiedener Verbesserungen, die wir Ihnen dementsprechend beantragen. So wollen wir beispielsweise mit dem Antrag der Minderheit I bei Artikel 4 Absatz 1 explizit Gruppenanfragen ausschliessen. Bei Artikel 4 Absatz 3 wollen wir die Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter besser schützen. Beides sind Anliegen, die gerade jetzt im Zusammenhang mit dem Verhältnis der Schweiz zu den USA von ganz zentraler Bedeutung sind. Im Weiteren wehren wir uns gegen die dauernden Lockerungen bei den Voraussetzungen der Identifikation und verlangen, dass diese durch den ersuchenden Staat sowohl beim Bankkunden als auch beim Informationsträger, d. h. der Bank, mit Name und Adresse zu erfolgen hat. Schliesslich ist auch die Kostenregelung in den Artikeln 8 und 18 inakzeptabel. Unseres Erachtens sollten die Kosten solcher Amtshilfeverfahren vom ersuchenden Staat getragen werden. Gerade wenn wir an die Aufbereitung der kürzlich von einigen Banken an die USA gelieferten Daten denken. Dafür wurden enorme Anwalts-, Spezialisten- und Sekretariatskosten notwendig, die nicht einfach von der von der Anfrage betroffenen Person oder gar vom Informationsträger zu bezahlen sind. Sofern Sie all diese Minderheitsanträge ablehnen, wird die SVP-Fraktion, obwohl sie für Eintreten ist, am Schluss diese Vorlage ablehnen. Es ist für uns wichtig, dass die Vorlage korrigiert wird.
Die SVP-Fraktion lehnt generell eine weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses ab. Vor allem werden wir uns gegen Versuche wehren, dies auch im Inland zu tun. Es geht wie beim Arztgeheimnis um den Schutz der Kunden; es geht nicht um den Schutz der Banken. Mit dem Arztgeheimnis will man ja verhindern, dass der Arzt sensible Daten wie Krankengeschichten usw. veröffentlicht. Hier sollen die Bankkunden davor geschützt werden, dass die Banken publik machen, was sie für Bankkonti haben und welche Bankverbindungen und -beziehungen sie pflegen. Das ist für uns auch in Zukunft ein ganz zentraler Punkt.
Die SVP-Fraktion wird aber auch jegliche Versuche zur Aufweichung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Inland bekämpfen, notfalls mit einem Referendum. Es darf nicht sein, dass jeder, der lediglich vergisst, etwas zu deklarieren, als Delinquent hingestellt wird, nur weil wir diese Unterscheidung, die Sinn macht, aufgehoben haben.
Schliesslich dürfen die Banken unserer Meinung nach nicht zu verlängerten Armen der Steuerbehörden werden. Das, was hier verlangt wird, nämlich dass die Banken prüfen sollen, ob das Geld versteuert ist oder nicht, verlangt kein anderer Staat auf dieser Welt von seinen Banken. Wir wehren uns dagegen, dass man in der Schweiz einen derartigen Wettbewerbsnachteil einführen will. Ich weiss, im Moment, beim Steueramtshilfegesetz, geht es noch nicht um diese Fragen. Aber diese Fragen stehen im Hintergrund, und vor allem stehen sie im Zentrum der politischen Diskussion.
Noch einmal: Ich bitte Sie, jetzt auf das Steueramtshilfegesetz einzutreten, aber dieses Steueramtshilfegesetz im Sinne unserer Minderheitsanträge nachzubessern.
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