preparatory:AB 135810
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die SP-Fraktion will Gruppenanfragen unter gewissen Bedingungen zulassen, die SVP-Fraktion will das nicht. Wir, die CVP/EVP-Fraktion, wollen Amtshilfe gewähren, und zwar ausschliesslich im Einzelfall und ohne Wenn und Aber, d. h. ohne Zusatz, wie uns das vorgeschlagen wird. Wir werden uns heute Nachmittag - wir haben es bereits mehrmals gehört - noch intensiv mit dem USA-Dossier auseinandersetzen und uns auf den Zusatzbericht einlassen müssen. Dort werden wir die Gruppenanfragen diskutieren, und wir werden voraussichtlich Gruppenanfragen auch gestatten.
Die Minderheit I (Baader Caspar) möchte explizit auf die Möglichkeit von Gruppenanfragen verzichten und sie im Gesetz ausschliessen. Die Minderheit II (Fehr Hans-Jürg) hingegen reagiert auf die Vorkommnisse mit den USA und auf die Entwicklung der OECD-Standards, die gegenwärtig wieder überprüft werden; wir haben es in der einleitenden Diskussion bereits gesagt. Es sind Standards, denen wir uns wieder anpassen, die wir übernehmen müssen und die voraussichtlich auch die Frage der Gruppenanfragen beinhalten werden.
Das Musterabkommen der OECD präzisiert nicht, ob Amtshilfe nur im Einzelfall oder auch bei Gruppenanfragen gewährt werden muss. Wir wissen jedoch, dass seit dem Peer Review die Anforderungen an die Identifikation der Steuerpflichtigen und Informationsinhaber ergänzt werden müssen. Wir haben sie im letzten Dezember ergänzt und die entsprechenden Kriterien übernommen, damit wir mit der Einführung der sogenannten Antifrustrationsklausel den Anforderungen der OECD gerecht wurden. Zumindest geht der Bundesrat davon aus, dass wir mit dieser Präzisierung bei den Einzelanfragen die zweite Phase des Peer Review überstehen können. Wie die Einzelperson, die im Verdacht der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs steht, identifiziert wird, haben wir bereits festgelegt und präzisiert, nämlich so, dass die Identifizierung anders als durch Angabe von Namen oder Adresse erfolgen kann - wir sprechen ausschliesslich vom Einzelfall.
Nochmals: Es ist uns bewusst, dass die internationalen Standards im Fluss sind und möglicherweise - analog zu den USA - in Zukunft auch Gruppenanfragen ermöglicht werden sollen. Dennoch hält unsere Fraktion an der bundesrätlichen Fassung fest und bittet Sie, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Wenn wir für den Einzelfall - wie beim Fall USA - eine andere Regelung wählen, dann bleibt in diesen Fällen Amtshilfe weiterhin möglich. Wie in Artikel 1 Absatz 2 festgehalten wird, gehen abweichende Bestimmungen diesem Gesetz nämlich vor. Es macht daher keinen Sinn, dass wir diese Option bereits von uns aus einbauen und einen sogenannten Swiss Finish machen.
Ich möchte Ihnen namens unserer Fraktion dementsprechend beliebt machen, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.