Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-02-29
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-29
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion erachtet diese Gruppenanfragen als rechtsstaatlich bedenklich, weil die Unschuldsvermutung nicht mehr gewahrt wird. Es ist sehr leicht möglich, dass durch solche Rasterfahndungen aufgrund von vermuteten Verhaltensmustern eben auch Unschuldige getroffen werden. Es ist so, dass die Kriterien für die Rasterfahndungen, also die Verhaltensmuster, nicht festgelegt sind. Es können schon ein paar vermeintliche Indikatoren genügen - wie zurückgelegte Post, regelmässige Reisen in die Schweiz, vorausbezahlte Handygebühren -, dass man der Steuerhinterziehung verdächtigt wird.
Natürlich haben die Banken im letzten Herbst den amerikanischen Behörden aufgrund der aufsichtsrechtlichen SEC-Vorschriften die Namen der führenden Bankmitarbeiter melden müssen. Aber es ist doch ganz klar: Wenn sie Kundendaten liefern, dann steht vielleicht auf einem Depotauszug auch der Name des zuständigen Kundenberaters, und so geraten dann eben auch solche Kundenberater plötzlich in eine Strafverfolgung oder in ein Amtshilfeverfahren.
Es ist für mich auch nicht akzeptabel, wenn z. B. bei gemeinsamen Konti von Ehepaaren, wo er vielleicht als US-Staatsbürger in Amerika steuerpflichtig ist, auch die Daten der Frau, die überhaupt nichts mit Amerika zu tun hat, ausgeliefert werden. Das Gleiche betrifft eben auch die Bevollmächtigungen. Auch hier wird von uns her gesehen die Unschuldsvermutung stark verletzt. Vielleicht ist es Ihnen in den letzten Wochen gleich gegangen wie mir, und Sie haben von mehreren Banken Formularsätze erhalten, weil die Banken eben daran sind, ihre Bestände amerikanischer Kunden zu erfassen. Sie müssen auf dem Formular ankreuzen: Waren Sie je 180 Tage, glaube ich, in Amerika? Sind Sie schweizerisch-amerikanischer Doppelbürger? Haben Sie eine Green Card? Beabsichtigen Sie den Kauf von amerikanischen Wertschriften, oder besitzen Sie solche? Die Banken machen das in Vorbereitung auf die später geforderten Rasterfahndungen. Dann können sie über den Computer nur noch die Namen all jener herauslassen, die z. B. eine Green Card besitzen oder Doppelbürger sind usw. und noch die Post zurücklegen lassen; die so aussortierten Kunden kommen dann auf die Abschussliste. Das ist für uns inakzeptabel.
Wir haben natürlich ein grundsätzliches Problem mit den USA, da hier zwei Steuersysteme aufeinanderprallen. Eine US-Person kann in der Schweiz wohnen und steuerpflichtig sein, aber sie bleibt auch in Amerika steuerpflichtig. Das ist ein Problem. Ein Schweizer, der in Amerika wohnt und arbeitet, ist in der Schweiz nicht steuerpflichtig, selbst wenn er in der Schweiz ein Konto unterhält. Eines der Hauptprobleme ist, dass die USA jetzt ihr Steuersystem auf die Schweiz ausdehnen. Wir haben unterschiedliche Meinungen darüber, wer da steuerpflichtig ist. Eine US-Person wird zum Kriminellen, wenn sie in Amerika nichts versteuert.
Deshalb sind wir gegen diese Gruppenanfragen. Wir wollen auch nicht, dass Daten von Bankmitarbeitern, von Mitinhabern von Konti oder von Bevollmächtigten ausgeliefert werden.