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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2012-02-29

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Ich möchte mit einer generellen Bemerkung zu diesem Buch beginnen, zum Aussenwirtschaftsbericht - wie Sie sehen, ein dicker Band.

Unserer Meinung nach ist dieser Materialreichtum nicht nur ein Vorteil. Der Bericht enthält für uns fast zu viele Detailinformationen, auf der anderen Seite dann aber zu wenig Analyse, zu wenig Darstellung der Probleme. Um es Ihnen an einem Beispiel zu sagen: Der Bericht enthält ungefähr eine halbe Seite Text über den Stillstand der Doha-Runde der WTO, der Informationsgehalt entspricht einem guten Artikel in der Wirtschaftspresse - aber wir erfahren nichts darüber, warum die Doha-Runde der WTO seit bald zehn Jahren stockt. Das meinen wir, wenn wir sagen, wir hätten gerne etwas mehr die Probleme ins Zentrum gerückt, wir hätten gerne etwas mehr Analyse und Hintergründe.

Was uns aber an diesem Aussenwirtschaftsbericht besonders stört, und das jetzt zum wiederholten Mal, das ist die immer noch sehr stiefmütterliche Behandlung des Themas Nachhaltigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik. Es gibt in diesem dicken Buch zum Beispiel wenig bis überhaupt keine Ausführungen zum Zusammenhang zwischen Handel und Menschenrechten. Dabei ist doch ganz klar: Freihandelsabkommen können negative Konsequenzen für die Menschenrechte haben. Und es ist auch klar: Freihandelsabkommen sollten positive Auswirkungen auf die menschenrechtliche Situation in unseren Partnerländern haben.

Wie auch immer, die Schweiz hat die Pflicht, die menschenrechtlichen Konsequenzen ihrer Aussenwirtschaftspolitik abzuklären und zu überwachen. Das ist nicht einfach "nice to have", Herr Bundesrat Schneider-Ammann! Ich erinnere Sie an das, was der Uno-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Ihnen, dem Schweizerischen Bundesrat, ans Herz gelegt hat, was Sie in diesem Bereich tun sollten. Es ist also nicht einfach eine Aufgabe, die Sie wahrnehmen können oder auch nicht. Als Uno-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, die menschenrechtlichen Folgen ihrer Aussenwirtschaftspolitik abzuklären. Wir würden uns also schon wünschen, dass in einem der nächsten Aussenwirtschaftsberichte diesem Aspekt einmal ein besonderes Gewicht beigemessen wird.

Lassen Sie mich das an einem an sich guten Beispiel hier noch etwas genauer darstellen. Im Bericht sind die Leitsätze der OECD für multinationale Konzerne im Wortlaut abgedruckt; das finden wir sehr positiv. Aber wir lesen überhaupt nichts über die Bedeutung dieser Leitsätze für unser Land, das heisst: Was macht der Bundesrat mit diesen Leitsätzen der OECD? Es gibt zum Beispiel zahlreiche schweizerische multinationale Konzerne, die in Schwellenländern oder in Drittweltländern tätig sind. Es ist im Interesse von uns allen zu wissen: Wie verhalten sich die schweizerischen Multis in diesen Ländern? Verhalten sie sich menschenrechtskonform? Schützen sie dort die natürlichen Ressourcen? Respektieren sie die Arbeitsrechte usw.? Das ist für uns von Bedeutung.

Herr Bundesrat, als ich in der Aussenpolitischen Kommission diese Kritik äusserte, haben Sie mir geantwortet, es sei nicht Aufgabe des Bundesrates, hier sozusagen ein Monitoring über das Verhalten der Schweizer Firmen im Ausland aufzuziehen. Ich muss Ihnen sagen: Das ist so nicht richtig. [PAGE 71] Schon im ersten der Leitsätze der OECD, die ich zitiert habe, steht nämlich, dass sich die Teilnehmerstaaten zur Umsetzung dieser Leitsätze verpflichten. Ausserdem können Angelegenheiten, die unter die Leitsätze fallen, auch Gegenstand nationalen Rechts und etwaiger internationaler Verpflichtungen sein. Das heisst, es ist nicht nur ein Katalog von Verpflichtungen für die Unternehmungen selber, sondern es richtet sich eben auch an den Staat. Er soll sich interessieren, wie sich seine Betriebe im Ausland verhalten und ob sie den hehren Grundsätzen Genüge tun oder nicht.

Wir wissen jetzt: Die Schweizer Banken haben sich im Ausland auf eine Art und Weise verhalten, die für die Schweiz nicht unbedingt positiv ist. So kann es sich auch mit anderen multinationalen Konzernen verhalten. Ich bitte Sie, uns in einem der nächsten Aussenwirtschaftsberichte einmal darzulegen, wie der Bundesrat als Landesregierung das Auftreten der multinationalen Konzerne schweizerischer Herkunft in den Drittwelt- und Schwellenländern unter die Lupe zu nehmen und allenfalls zu intervenieren gedenkt, wenn Verstösse gegen die Menschenrechte oder andere fundamentale Rechte begangen werden sollten.