Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-02-29
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29
Wortprotokoll
Die Schweiz hat eine der kompetitivsten und stabilsten Ökonomien der Welt. Gerade auch im Hinblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise stellt die CVP/EVP-Fraktion fest, dass die schweizerische Import- und Exportwirtschaft im weltwirtschaftlichen Umfeld verhältnismässig gut dasteht. Offensichtlich wirkten sich die günstige Produktespezialisierung und eine erhöhte Binnennachfrage stimulierend aus. Heute kann die Schweiz von den breiten internationalen Wirtschaftsbeziehungen und der weltweiten Integration profitieren.
Wir unterstützen die Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates und sind der Meinung, dass zur Aufrechterhaltung der privilegierten Ausgangslage im Bereich der Wirtschaftsaussenpolitik der bilaterale Weg mit der EU fortgeführt und wo nötig ausgebaut werden muss. Der EU-Markt ist und bleibt für die Schweiz mit 60 Prozent unserer Exporte und 80 Prozent unserer Importe zentral. Die Initiative gegen die Personenfreizügigkeit gefährdet den bilateralen Weg mit der EU, schadet unserer Wirtschaftsaussenpolitik massiv und ist deshalb abzulehnen.
Aussenwirtschaftspolitik hat viele Facetten. Ein wichtiger Aspekt ist der Handel. Nach wie vor zählen pharmazeutisch-chemische Produkte, Maschinen und Präzisionsinstrumente, insbesondere Uhren, zu den wichtigsten Exportgütern der Schweiz. Freihandelsabkommen und der damit verbundene Abbau von Handelshemmnissen haben zusätzlich zu einer Diversifizierung der Schweizer Exporte geführt. Dort, wo wir ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, gelingt uns ein Wachstum von über 10 Prozent pro Jahr. Zudem werden Hunderte Millionen Franken an Zollabgaben gespart. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt deshalb die Politik der Freihandelsabkommen ausserhalb der EU und fordert den Bundesrat auf, diesen besondere Priorität einzuräumen, damit sich die weltweiten Märkte nicht an der Schweiz vorbeientwickeln. Wir anerkennen die Schwierigkeit, derartige Abkommen vor allem mit Schwellenmärkten von grössten [PAGE 70] Dimensionen, so Indien und China, auszuhandeln, und ermutigen den Bundesrat, sich nicht einschüchtern zu lassen und bei diesen Verhandlungen als selbstbewusster Partner aufzutreten. Die CVP/EVP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Verhandlungspartner immer grössere Erwartungen an die Schweiz haben, insbesondere auch im Agrarhandel. Der Agrarfreihandel wird eine besondere Herausforderung sein, wobei im Vordergrund stehen muss, dass unsere Landwirtschaft langfristig wettbewerbsfähig werden soll. Unser Land wird mittelfristig auf eine Reform- beziehungsweise Öffnungsbereitschaft angewiesen sein.
In Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit stellen wir fest, dass deren wirtschaftspolitische Auswirkungen und die Rückwirkungen auf die Schweiz immer mehr an Bedeutung gewinnen. So kann eine effiziente und nachhaltige Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Rohstoffe und nicht zuletzt Klima und Umwelt die Aussenwirtschaftspolitik positiv beeinflussen. Wir anerkennen die Bestrebungen des Bundesrates, die Entwicklungsländer besser in die Weltwirtschaft einzubeziehen und ihr nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Zudem fordern wir den Bundesrat dazu auf, Handelsabkommen auch vermehrt mit der Migrationspolitik zu verknüpfen. Grundsätzlich braucht die Schweiz eine strategische aussenpolitische Ausrichtung, in der wirtschaftliche, soziale, ökologische und migrationspolitische Interessen aufeinander abgestimmt werden.
Wir nehmen den vorliegenden Bericht in zustimmendem Sinn zur Kenntnis, danken dem Bundesrat und der Verwaltung dafür und begrüssen es, dass der Bundesrat dem Thema Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise ein Schwerpunktkapitel gewidmet hat. Die diesbezüglichen Herausforderungen werden unsere Aussenwirtschaft in den nächsten Jahren stark beschäftigen. Den mit dem Bericht vorgelegten Bundesbeschlüssen stimmt die CVP/EVP-Fraktion zu.
Zu den Minderheitsanträgen betreffend die Investitionsschutzabkommen mit Trinidad und Tobago und mit Kosovo nimmt unsere Fraktion wie folgt Stellung: Praktisch alle Staaten, von welchen aus internationale Investitionen getätigt werden, schliessen wie die Schweiz Investitionsschutzabkommen ab. Der Rechtsschutz durch Investitionsschutzabkommen ist für unsere Wirtschaft zentral, um auf internationaler Ebene mit gleich langen Spiessen wie die Konkurrenz agieren zu können. Die Investitionsschutzabkommen stärken die Rechtsstaatlichkeit, indem Prinzipien wie Verhältnismässigkeit, Willkürverbot, Nichtdiskriminierung und Schutz des Eigentums staatsvertraglich anerkannt werden. Investitionsschutzabkommen sind keine einseitigen Abkommen, sie liegen auch im Interesse der Gaststaaten und fördern durch erhöhte Rechtssicherheit den Zufluss von Kapital und Technologie. Mit der Überprüfung staatlicher Massnahmen durch ein internationales Schiedsgericht setzen Investitionsschutzabkommen ein Gegengewicht zur hoheitlichen Machtbefugnis des Gaststaates, der seine Ansprüche gegenüber ausländischen Investoren sonst auch missbräuchlich durchsetzen könnte.
Die Investitionsschutzabkommen schützen nur Investitionen, die im Gaststaat gesetzeskonform getätigt worden sind. Sie schränken die Regulierungsfreiheit eines Vertragsstaates nicht ein, sofern dieser gewisse, bei uns selbstverständliche allgemeine Grundsätze wie die Verhältnismässigkeit oder die Gleichbehandlung berücksichtigt. Entsprechende Änderungen von beispielsweise Umwelt- und Arbeitsnormen gelten bei der praktischen Anwendung der Investitionsschutzabkommen nicht als entschädigungspflichtige Enteignung. Die Regierungen der Vertragsstaaten können somit weiterhin in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Gesundheit legiferieren und die öffentlichen Interessen wahrnehmen. Eine generelle Ausnahme von staatlichen Investitionsschutzmassnahmen in bestimmten Bereichen, wie dies manchmal für den Umwelt- oder Gesundheitssektor gefordert wird, würde hingegen den Gehalt der Investitionsschutzabkommen aushöhlen, indem dann in diesen Bereichen Prinzipien wie die Verhältnismässigkeit nicht mehr geschützt wären.
Zum Minderheitsantrag betreffend das Handelsabkommen mit Tadschikistan: In der Diskussion in der APK-NR wurde die Frage aufgeworfen, ob ein Handelsabkommen wie dasjenige mit Tadschikistan Bestimmungen zur Nachhaltigkeit enthalten sollte. Das Handelsabkommen mit Tadschikistan hat keineswegs die Tragweite und den Verpflichtungsgrad eines Freihandelsabkommens. Es wäre absolut unverhältnismässig, in diesem Abkommen Nachhaltigkeitsbestimmungen vorzusehen. Die Schweiz verfügt über andere und bessere Instrumente, mit denen die Nachhaltigkeit in Ländern wie Tadschikistan gezielter unterstützt werden kann, vor allem im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Aus den obenangeführten Gründen lehnen wir alle Minderheitsanträge ab.