Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-02-29
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-02-29
Wortprotokoll
Das aussenwirtschaftliche Spektrum ist riesig. Sie haben das den eben gehörten Interventionen entnommen. Ihre Anregungen wurden gehört, und ich nehme aus Ihrer eben geführten Diskussion [PAGE 76] insbesondere mit, dass die Interdepartementalität, die Zusammenarbeit über die Departemente, das nächste Mal noch besser dargestellt werden soll. Sie findet aber statt.
Das zweite Stichwort heisst Nachhaltigkeit, es ist jetzt immer wieder angesprochen worden. Wir meinen, dass wir uns in Fragen der Nachhaltigkeit Schritt für Schritt in die richtige Richtung bewegen. Ich habe natürlich in erster Linie den Auftrag, die Handelsbeziehungen zu fördern, aber das eine geht ohne das andere nicht. Nachhaltigkeit hat einen zentralen Stellenwert in all unseren Tätigkeiten.
Bei Ihrer dritten Forderung - auch sie wurde gehört und wird übernommen - geht es darum, nicht nur "facts and figures" vorzulegen, sondern sie vor allem auch zu werten, auszuwerten und Zusammenhänge aufzuzeigen.
Ich danke Ihnen für die grundsätzlich wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes. Das Berichtsjahr war kein Spaziergang. Die Aussenwirtschaftspolitik steht für jeden zweiten Franken unserer Volkswirtschaft, das ist mehrfach gesagt worden; und gerade dieser Franken - ich rede vom starken Schweizerfranken oder noch viel mehr vom schwachen Euro und vom schwachen Dollar - hat uns im Jahr 2011 alles abgefordert. Umso ermutigender ist es, feststellen zu können, dass die Arbeitslosigkeit trotz allem tief geblieben ist. Wir werden um unsere tiefe Arbeitslosigkeit beneidet. Es ist schön und ermutigend, feststellen zu können, dass die Volkswirtschaft im Jahr 2011 trotz allem um etwa 1,8 Prozent gewachsen ist. Sie haben natürlich richtigerweise gesagt: Aussenwirtschaftspolitik ist Binnenwirtschaftspolitik und umgekehrt. Es ist auch ermutigend und schön, am Ende eines schwierigen Jahres feststellen zu können, dass das Land, auch darum werden wir beneidet, das Jahr mit einem positiven Rechnungsabschluss beenden konnte.
Vor diesem Hintergrund nun ein paar grundsätzliche Feststellungen zur Aussenwirtschaftspolitik: Angesichts der wirklich grossen wirtschaftlichen Herausforderungen der jüngsten Vergangenheit hat sich der Bundesrat die Frage gestellt, ob das Schwerpunktkapitel "Die Aussenwirtschaftsstrategie im Zeichen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise" immer noch die richtigen Akzente setzt, nämlich die Akzente, die im Jahr 2004 gesetzt worden sind. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die grundlegende Ausrichtung weiterhin stimmt und dass insbesondere die Öffnungspolitik zielführend ist, wenn die Schweiz auch künftig Standort für wertschöpfungsstarke, Arbeitsplätze schaffende Unternehmen sein will. Darüber besteht bei mir überhaupt kein Zweifel, ganz im Gegenteil, ich akzeptiere eine wahrscheinlich stattfindende, eine allfällige schleichende Deindustrialisierung nicht. Wir haben unsere Politik darauf auszurichten, eine solche Deindustrialisierung bestmöglich zu verhindern. Auf nationaler Ebene muss also insbesondere die Reform- und Öffnungsbereitschaft gestärkt und müssen die Kosten gesenkt werden, es muss aber auch die erfolgreiche Positionierung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb beibehalten werden. Auf internationaler Ebene muss sich die Schweiz unter anderem gegen mögliche externe Schocks wie die starke Aufwertung des Schweizerfrankens wappnen, sie muss sich auch in einer sich stark wandelnden Welt immer wieder Gehör verschaffen, und zudem ist die ausgeprägt aussenwirtschaftsabhängige Schweiz auf möglichst hindernisfreie und vorhersehbare, verlässliche Rahmenbedingungen mit ihren wichtigsten Handelspartnern angewiesen.
Der Bundesrat will aussenwirtschaftspolitisch nichts anderes als die wirtschaftliche Stellung der Schweiz stärken. Es geht um den bilateralen Weg mit der EU, dieser muss solide weiterentwickelt werden. Der EU-Markt ist und bleibt unser zentraler Abnehmermarkt, die EU unsere zentrale Handelspartnerin. Sie haben es gesagt, 80 Prozent der Importe kommen aus der EU, 60 Prozent der Exporte gehen in die EU. Jeder dritte Franken wird mit der EU verdient. Damit ist auch jeder dritte Arbeitsplatz vom geregelten, gesicherten Verhältnis mit unseren Nachbarn abhängig. Für unsere Exportindustrie geht es darum, über die Freihandelsabkommen neue Märkte zu erschliessen. Für uns ist zentral wichtig, dass das Regelwerk WTO verlässlich funktioniert und immer wieder abgesichert wird. Im WTO-Kontext müssen wir vor allem den Kampf gegen den zunehmenden Wirtschaftsprotektionismus ausfechten, denn für unsere Unternehmen und damit für unsere Volkswirtschaft ist, wie gesagt, der offene Markt ein entscheidendes Kriterium. Der Bundesrat unternimmt alles, um seine Stimme in den gewichtigsten internationalen Foren einbringen zu können, was bei der G-20 nicht ganz unproblematisch ist. Wir sind aber über die OECD auch in diesem Kontext eingebunden und aktiv, selbstverständlich auch im Kontext der internationalen Währungsfonds; ich rede vom IWF und von der Weltbank.
In Bezug auf die Beziehungen zur EU hat der Bundesrat den im Jahr 2011 gefällten Grundsatzentscheid zur Verfolgung eines einheitlichen und koordinierten Ansatzes und zur Vermeidung einer auf institutionelle Fragen beschränkten Diskussion Anfang Februar 2012 konkretisiert. In erster Priorität soll jetzt im Kontext der laufenden Verhandlungen über ein bilaterales Energieabkommen die Lösung von materiellen und institutionellen Fragen gesucht werden. Gleichzeitig soll zwischen der Schweiz und der EU eine Art Roadmap für die Aufarbeitung aller Verhandlungsdossiers ausgearbeitet werden. Noch ist im Detail offen, welche Verhandlungsdossiers einbezogen werden können, doch sind die entsprechenden Kontakte mit Brüssel aufgenommen; so viel zum momentanen Stand, zum Verhältnis mit der Europäischen Union.
2011 war in Bezug auf Verhandlung und Abschluss von Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der Europäischen Union ein sehr ereignisreiches Jahr. Zwei neue Abkommen sind in Kraft getreten, nämlich diejenigen mit Kolumbien und Peru. Zwei weitere, diejenigen mit Hongkong und Montenegro, wurden unterzeichnet. Mit Bosnien und Herzegowina sind die Verhandlungen weit fortgeschritten. Besonders vielversprechend für unsere Exportwirtschaft sind die Verhandlungen mit Indien und China; mit beiden Ländern streben wir noch in diesem Jahr Abschlüsse an. Weitere Verhandlungen haben im Rahmen der Efta mit anderen wichtigen Partnern begonnen, insbesondere mit der Zollunion Russland/Belarus/Kasachstan und mit Indonesien. Wir werden demnächst versuchen, mit den zentralamerikanischen Staaten und mit Vietnam Verhandlungen aufzunehmen. Mit Malaysia wird eine Verhandlungseröffnung angestrebt. Der Teufel steckt im Detail. Bei den laufenden Verhandlungen ist ein erfolgreicher Abschluss keineswegs selbstverständlich.
Der Bundesrat hat sich auch 2011 dafür eingesetzt, dass die WTO ein effizientes Forum für Handelsliberalisierungen bleibt und die Regeln zur Bekämpfung von protektionistischen Massnahmen gestärkt werden. Am WEF in Davos kristallisierte sich der Konsens heraus, dass man nicht mehr versucht, die Doha-Runde als Ganzes gleichzeitig zu vereinbaren, sondern die erfolgversprechendsten Verhandlungen - auch Themen ausserhalb der Doha-Runde - Schritt für Schritt abschliessen will. Wichtig für den Welthandel und die WTO sind zudem die Ende 2011 beschlossene Aufnahme Russlands in die WTO und der Abschluss der Revisionsverhandlungen zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
Wie Sie aus diesen Ausführungen schliessen können, sind die aussenwirtschaftspolitischen Aktivitäten schwieriger geworden. Wenn wir uns mit und ohne Freihandelsabkommen auf den internationalen Märkten behaupten wollen, dann muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft insbesondere auch durch innere Reformen - ich rede von Wachstumswettbewerb, Agrar- und Bildungspolitik - verbessert werden. Ich habe es schon gesagt, ich will keine Deindustrialisierung dieses Landes.
Wie im Aussenwirtschaftsgesetz vorgesehen, unterbreitet Ihnen der Bundesrat die folgenden Beschlüsse zur Genehmigung: die vier internationalen Wirtschaftsvereinbarungen mit Montenegro, Investitionsschutz betreffend Kosovo einerseits und Trinidad und Tobago andererseits, das Handelsabkommen mit Tadschikistan, die Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, den jährlichen Bericht über die [PAGE 77] zolltarifarischen Massnahmen und die Änderungen der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und allen Entwürfen zuzustimmen. Die Rückweisungsanträge sind also abzulehnen.
Herr Nationalrat Hans-Jürg Fehr, Sie wollen mit Ihrer Minderheit die Investitionsschutzabkommen mit Kosovo und mit Trinidad und Tobago zurückweisen. Wir wiederholen hier die Diskussion in der Kommission sicherlich nicht. Die wesentlichen Argumente für eine Ablehnung der Rückweisung sind die folgenden: Der Gaststaat hat immer die hoheitliche Gewalt; ein zusätzliches Klagerecht auf der Basis von Investitionsschutzabkommen braucht er nicht. Die Meistbegünstigung muss sein, wenn Schweizer Investoren gegenüber anderen ausländischen Investoren nicht diskriminiert werden sollen. Mit den Ausnahmeregelungen bleibt dem Gaststaat der nötige politische Spielraum erhalten.
Was die Inländergleichbehandlung angeht, sei noch einmal klipp und klar festgehalten, dass wir hier über Investitionsschutzabkommen reden, die die getätigten Investitionen absichern, und dass es nicht um Marktzugangsabkommen geht. Wer investiert denn in Kosovo oder in Trinidad und Tobago, wenn die Investitionen nicht geschützt sind? Nach meinem Verständnis empfangen die betroffenen Länder, also Kosovo, Trinidad und Tobago, die Investitionen grundsätzlich mit offenen Armen.
Ein Wort zur A-priori-Nichteinklagbarkeit von Massnahmen betreffend den Umweltschutz, die Arbeitsstandards, die Gesundheit und die Menschenrechte: Dazu sei festgehalten, dass durch die Investitionsschutzabkommen mit der Schweiz nichtdiskriminierende Massnahmen zur Wahrung öffentlicher Interessen nicht verhindert werden. Kurz: Kosovo, Trinidad und Tobago laden über die Investitionsschutzabkommen Schweizer Investoren ein. Diese gehen eher dorthin, wenn ihre Investitionen klaren, nichtdiskriminierenden Regeln unterworfen sind. Sonst gehen sie nicht, und das wollen Sie Ihrerseits ja auch nicht.
Das fünfte Anliegen in Ihrem Rückweisungsantrag ist grundsätzlich unbestritten. Ebenso unbestritten ist der Anspruch des Investors, den freien Transfer des Kapitals und der Gewinne sichergestellt zu wissen. Auch da gilt: Andernfalls investiert er nicht, weder hier noch dort.
Herr Nationalrat Müller will die Investitionsschutzabkommen mit Kosovo zurückweisen. Herr Nationalrat Müller, gerade in Staaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsschutz defizitär sind - das wird nicht einmal bestritten -, hat der Abschluss von Investitionsschutzabkommen einen besonderen Stellenwert. Die in den Investitionsschutzabkommen enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen, z. B. die Einhaltung von Mindeststandards bezüglich gerechter Behandlung oder die Nichtdiskriminierung schweizerischer Investitionen, sind an einen effizienten Streitschlichtungsmechanismus gekoppelt. Der Streitschlichtungsmechanismus erlaubt es dem Investor, wie Sie gesagt haben, seinen Fall ohne Unterstützung durch die Schweiz vor ein unabhängiges internationales Schiedsgericht zu bringen und damit einen Gang vor die lokalen Gerichte zu vermeiden. Der Streitschlichtungsmechanismus ermöglicht es Privaten, die Erfüllung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Damit leistet das Investitionsschutzabkommen als Ganzes einen Beitrag zu einer willkür- und diskriminierungsfreien Verwaltungstätigkeit der Vertragsstaaten. In diesem Sinn unterstützt der Abschluss des Abkommens nach meiner Auffassung Ihr Anliegen.
Ich bitte Sie also, auch diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.
Dann liegt noch ein Antrag auf Rückweisung des Handelsabkommens mit Tadschikistan vor. Dieses Handelsabkommen sieht hauptsächlich allgemeine Klauseln über die Nichtdiskriminierung im Warenverkehr sowie Standardbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums vor. Es entspricht aber keineswegs der Tragweite und dem Verpflichtungsgrad eines Freihandelsabkommens. Vielmehr dient es uns dazu, die Beziehung zu den Nicht-WTO-Mitgliedern in einem ersten Schritt zu gestalten. Es ist unverhältnismässig, darin Nachhaltigkeitsbestimmungen vorzusehen, zumal wir über bessere Instrumente verfügen - namentlich die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit -, welche das Ziel der Nachhaltigkeit in Ländern wie Tadschikistan gezielter verfolgen.
Lassen Sie mich abschliessend zu unseren Bemühungen bezüglich Nachhaltigkeit noch Folgendes hinzufügen: Die Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates bei der Gestaltung der Aussenwirtschaftspolitik. Das vorliegende Freihandelsabkommen mit Montenegro ist ein Beispiel dafür, wie in internationalen Wirtschaftsabkommen erfolgreich Bestimmungen ausgehandelt werden, welche neben wirtschaftlichen Zielen auch Arbeitsstandards und Umweltschutz ansprechen. Ob bzw. inwieweit und in welcher Form der Efta-Modelltext Eingang in die Abkommen findet, hängt aber auch von der Bereitschaft der Verhandlungspartner ab. Auch in den neueren Investitionsschutzabkommen, zum Beispiel in demjenigen mit Kosovo, wird in der Präambel explizit darauf hingewiesen, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Damit ist ein Anliegen aufgenommen, das hier im Nationalrat anlässlich der Diskussion der Aussenwirtschaftsberichte in den vergangenen zwei Jahren immer wieder vorgebracht wurde. Wir sind also auf dem richtigen Weg, wir kommen auch in Sachen Nachhaltigkeit Schritt für Schritt voran.
Ich bitte Sie, die Rückweisungsanträge abzulehnen und den sieben vorgelegten Bundesbeschlüssen zuzustimmen.