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AB 135893

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich will mich auch kurz zu dieser Unterscheidung äussern, weil es bei den zwei Absätzen ja um zwei verschiedene Dinge geht. Kollege Martin Schmid will in Absatz 1 noch das "Einvernehmen mit den Kantonen" hineinschreiben. Das wurde in der Kommission nicht unbedingt sehr explizit diskutiert; das im Gegensatz zur Finanzierungsfrage, auf die ich gleich kommen werde. Allerdings ist man - ich habe das am Anfang betont - in der Kommission selbstverständlich davon ausgegangen, dass hier kooperiert wird. Denn die grundlegende Seuchenstrategie ist ja, wenn man so sagen will, eine Koproduktion von Bund und Kantonen. Ich glaube also, interpretieren zu dürfen, dass es in diesem Fall vielleicht nicht unbedingt nötig ist, das noch einmal zu sagen, was eigentlich in Bezug auf die Kooperation eine Selbstverständlichkeit ist. Aber dieser Antrag lag der Kommission nicht vor.

Hingegen haben wir ausführlich die Entschädigungsfrage diskutiert. Sehr ähnliche Überlegungen wie diejenigen von Herrn Schmid wurden in der Kommission diskutiert. Der Entscheid der Kommission war klar, hier dem Nationalrat nicht zu folgen, weil diese Bundesbeteiligung systemfremd wäre. Dazu muss man wissen, dass es bei diesen Programmen um Routineprogramme geht. Es sind also nicht Krisenmassnahmen in besonderen Zeiten. Es geht um Routineprogramme, die sich damit in das Konzept einschreiben, dass hier der Vollzug eben primär bei den Kantonen liegt. Das ist das Grundkonzept: Der Vollzug liegt bei den Kantonen, und sie kommen auch für die entsprechenden Kosten auf.

Zu den Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen tätigt der Bund schon grosse Investitionen über sein Personal, z. B. über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVET. Das ist hier nicht ausgewiesen, aber das ist ein Kostenanteil. Der Bund lässt nach diesem neuen Gesetz im Rahmen dieses Konzepts - Vollzug und Kostenfolgen auf kantonaler Ebene - zwei Ausnahmen zu. Die eine betrifft die Thematik der Entschädigung von Tierverlusten bei hochansteckenden Tierseuchen; dort greift der Bund ein. Zum andern kann er bei bestimmten Impfstoffsituationen in Krisenzeiten [PAGE 113] eingreifen. Alles andere liegt im Vollzug der Kantone. Deshalb wäre es unserer Ansicht nach systemfremd, wenn wir jetzt hier eine finanzielle Mitbeteiligung des Bundes festlegen würden, die über das Personal hinausgeht, das er in diese Programme einbringt. Es kommt dazu, dass dieser Artikel keine Rücksicht darauf nimmt, dass viele Tierseuchen regional auftreten können. Viele dieser Programme können regional sein, und auch dort müsste der Bund nach der Formulierung des Nationalrates mitfinanzieren.

Aufgrund des Grundkonzepts - Finanzierung des Vollzugs durch die Kantone - sind wir der Meinung, dass wir bei dieser klaren Regelung bleiben und nicht dem Nationalrat folgen sollten. Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen.