preparatory:AB 135913
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Wenn eine beanstandete Sendung nicht zurückgewiesen werden kann, beispielsweise weil der Absender unklar ist oder weil es aus Gründen des Tierschutzes nicht getan werden darf, so kann sie beschlagnahmt werden. Dieser Artikel regelt die Voraussetzungen für eine solche Beschlagnahme.