Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07
Wortprotokoll
Die Kommissionsmotion zeigt aus meiner Sicht einen Weg auf, mit dem nicht in die Kompetenz des Bundesrates eingegriffen und das weitere vernünftige Vorgehen in diesen Fragen dargelegt wird. Ihre Kommission hat die Motionen Joder und Favre Laurent in erster Linie deshalb abgelehnt, weil diese in die Kompetenz des Bundesrates eingreifen. Es steht dem Parlament nicht an, zu Verhandlungen Stellung zu nehmen, bevor das Ergebnis vorliegt. Der Bundesrat besorgt bekanntlich die auswärtigen Angelegenheiten und vertritt die Schweiz nach aussen. Insbesondere führt er die Vertragsverhandlungen mit dem Ausland, unterzeichnet Verträge und ratifiziert diese; ich verweise in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung, auf Artikel 184. Die Annahme der beiden Motionen würde hier ein Präjudiz schaffen.
Stellen wir uns vor, wie es herauskäme, wenn das Parlament während der angelaufenen Verhandlungen über das Stromdossier debattieren und unsere Verhandlungsdelegation gleichzeitig ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen versuchen würde. Oder noch schlimmer: Erinnern wir uns an die Diskussionen zur Personenfreizügigkeit; überlegen wir uns, wie es damals herausgekommen wäre, wenn wir uns während der Verhandlungen auch noch auf dieses Dossier eingelassen hätten. Zudem ist es auch nicht sinnvoll, wenn wir während der laufenden Verhandlungen eine politische Diskussion führen, ohne die Zwischenergebnisse im Detail zu kennen. Es ist auch verhandlungstaktisch nicht sinnvoll, wenn wir uns hier als Parlament inhaltlich einbringen, bevor die Zwischenergebnisse auf dem Tisch liegen. Die Kommissionsmotion verlangt diese Zwischenergebnisse.
Der Abbruch von Verhandlungen in einem Dossier, wie es die Motion Joder fordert, und gleichzeitig die Aufnahme von Verhandlungen in einem anderen Dossier - Energie - wären der EU relativ schwierig zu kommunizieren. Es würde uns als Verhandlungspartner völlig unglaubwürdig machen. Die Weiterentwicklung des bilateralen Weges stellt für die Schweiz eine grosse Herausforderung dar. Die EU fordert institutionelle Klärungen. Der Bundesrat will den bilateralen Weg für die Zukunft sichern und ist derzeit dabei, diesen Weg über einen ganzheitlichen und koordinierten Ansatz - Roadmap - voranzutreiben.
Bei der Kommissionsmotion sind mir insbesondere zwei Punkte wichtig: Einerseits verlangt die Kommission eine Abstimmung auf die Agrarpolitik 2014-2017. Diese Diskussionen über die Agrarpolitik 2014-2017 beginnen ja nun in der WAK des Nationalrates. Es erscheint mir angezeigt, dass bei der Behandlung dieses Geschäftes jeweils auch Überlegungen gemacht werden, inwiefern sich diese auch auf einen allfälligen Agrarfreihandel positiv oder negativ auswirken wird.
Zum nächsten Punkt, zur Evaluation des Käsefreihandels - Frau Fetz hat dies bereits angesprochen -: Der Bundesrat schlägt in seinem Konzept, wenn ich das richtig verstanden habe, ein sektorielles Vorgehen vor. Ich persönlich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Freihandel in einem anderen Sektor beschlossen wird, bevor eine Evaluation des Käsefreihandels vorgenommen worden ist. In diesem Zusammenhang geistern ja, wie wir das auch jetzt festgestellt haben, sehr unterschiedliche Bewertungen herum. Die einen argumentieren eher quantitativ und stellen fest, dass insgesamt mehr Tonnen Käse importiert wurden und dass der Export von Käse nicht im gleichen Umfang gesteigert werden konnte. Die anderen argumentieren wertmässig und stellen fest, dass es sich beim importierten Käse in erster Linie um generische Produkte, das heisst um Massenware, zu einem relativ tiefen Kilopreis handelt. Demgegenüber handelt es sich beim exportierten Käse um qualitativ hochstehende Premium-Produkte. Als Präsident des Verwaltungsrates der Emmi wäre ich geneigt zu sagen, dass es sich bei diesen hochqualifizierten oder qualitativ hochstehenden Produkten beispielsweise um Kaltbach-Käse handelt. Damit lege ich gleichzeitig meine Interessen offen.
Es liegt mir auch viel daran, dass die Unabhängigkeit der Evaluation gewährleistet ist. Die Evaluation darf aus meiner Sicht also nicht durch das BLW, aber auch nicht durch unseren Kollegen Föhn durchgeführt werden. Nur so ist es denkbar, dass in Zukunft ein weiteres sektorielles Abkommen geschlossen werden kann. Es muss aufgezeigt werden können, dass die Auswirkungen beim Käsefreihandel insgesamt positiv zu beurteilen sind, und das aus einer neutralen Sicht.
Aus Sicht der Emmi kann ich feststellen, dass der Agrarfreihandel auf der einen Seite Vorteile bringen kann. Der Schweizer Markt bei den Milchprodukten ist ja bekanntlich gesättigt. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch bedeutende Risiken beim Import von generischen Produkten, also beispielsweise bei UHT-Milch aus Polen.
Aufgrund des Einkaufsverhaltens ist davon auszugehen, dass solche Milch aus Polen in der Schweiz ihre Käufer fände und auch konsumiert würde. Aus einer Gesamtbeurteilung eines möglichen Agrarfreihandels resultierte aus meiner Sicht, aus unserer Sicht heute wohl ein Fifty-fifty-Ergebnis. In einer Zeit, wo wir zusätzlich mit dem starken Schweizerfranken kämpfen, läge es vermutlich sogar auf der negativen Seite. Deshalb ist es sehr wichtig, dass eben auch diese Begleitmassnahmen diskutiert werden können - Frau Fetz hat das auch angesprochen - und dass man bei allen Öffnungsgedanken natürlich auch die Begleitmassnahmen längerfristig plant und aufzeigt, wie man sie begründen möchte, wie man sie begleitet und mit welchen finanziellen Auswirkungen sie verbunden sind.
Die Währungsproblematik führt auch dazu - es wurde insbesondere auch von Herrn Freitag gesagt -, dass wir bereits heute einen Konkurrenzkampf haben, insbesondere in der Grenzregion. Aber ich stelle fest, dass heute auch Leute aus der Zentralschweiz über die Grenze gehen und Lebensmittel einkaufen. Der Einkaufstourismus ist praktisch, faktisch bereits eine Art Freihandel, natürlich in einem beschränkten Mass. Aber wenn man sieht, was da transportiert wird, dann stellt man doch fest, dass ganz gehörige Portionen über die Grenzen verschoben werden.
An die Adresse derjenigen, die der Kommissionsmotion kritisch gegenüberstehen: Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich aus der Evaluation des Käsefreihandels auch Schlussfolgerungen ergeben, die durchaus auch für die produzierende Landwirtschaft von Bedeutung und von Vorteil sind. Ich denke hier nochmals an die Verkäsungszulage. Sie mögen sich erinnern, dass wir praktisch in jeder Budgetdebatte hier im Ständerat, aber auch im Nationalrat grössere Diskussionen über den Betrag der Verkäsungszulage geführt haben. Möglicherweise besteht das Ergebnis einer Evaluation auch darin, dass wir zum Schluss kommen, dass es im Augenblick diese Begleitmassnahme eben braucht und dass unter Berücksichtigung der Währungsproblematik auch eine gesetzliche Grundlage für die Verkäsungszulage notwendig ist. Dies gäbe der Landwirtschaft auch für die Zukunft eine Planungssicherheit, die sie heute nicht hat und auf die sie dringend angewiesen ist.
Ich denke, dass man diesen Ausführungen entnehmen kann, dass die Fragen im Zusammenhang mit diesen Motionen sehr differenziert zu beurteilen sind. Die Kommissionsmotion zeigt aus meiner Sicht einen möglichen Weg auf, wie wir in diesen Fragen unideologisch, vernünftig entscheiden können.
Ich bitte Sie also, die Motion Favre und die Motion Joder abzulehnen und die Kommissionsmotion anzunehmen.
Die Motion Darbellay ist mit der Kommissionsmotion aus meiner Sicht praktisch erfüllt. Bis nämlich alle Abklärungen getroffen sind und die Evaluation des Käsefreihandels durchgeführt ist, liegt die Sache ohnehin brach. Nur wenn die Ergebnisse positiv beurteilt werden, werden die Verhandlungen wieder aktiviert. Dem Sistierungsantrag der Motion Darbellay wird mit der Kommissionsmotion aus meiner Sicht entsprochen, und zwar ohne dass wir die EU damit vor den Kopf stossen oder in den Kompetenzbereich des Bundesrates eingreifen.
Dies ist meine Meinung zu den verschiedenen Vorstössen. Ich bitte Sie, insbesondere die Kommissionsmotion zu unterstützen.
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