Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-06
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Wir haben hier die seltene Situation, dass eine parlamentarische Initiative aus dem Ständerat Ursache für eine Gesetzesrevision ist. Stein des Anstosses für den Ständerat waren namentlich die Vorstossflut aus dem Nationalrat sowie die exzessive Einberufung von ausserordentlichen Sessionen durch den Nationalrat. Basierend auf dieser parlamentarischen Initiative hat der Ständerat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes vorgelegt. Es ist kein grosser Wurf - aber mit seinem Rundumschlag gegen die SPK und damit gegen die ständerätliche Fassung hat Herr Bäumle jetzt doch etwas unangemessen reagiert. Die Vorlage führt zu einer Verbesserung der Effizienz sowie der Qualität des Ratsbetriebes, wenn wir der ständerätlichen Fassung, ergänzt durch die aktuelle Debatte im Nationalrat, zustimmen. Der Qualitäts- und Effizienzgewinn liegt vor allem in der Verwesentlichung des Instruments der ausserordentlichen Session auf seine verfassungsmässige Bestimmung, im neuen Instrument der aktuellen Debatte für den Nationalrat, welches von der SPK-NR eingeführt worden ist, im Recht auf Wortmeldung bei bestrittenen Motionen sowie in der Aufwertung von parlamentarischen Initiativen und Standesinitiativen.
In den letzten Jahren haben die ausserordentlichen Sessionen während der ordentlichen Sessionen inflationär zugenommen. Wenn in jeder Session eine ausserordentliche Session stattfindet und sie im Ständerat lediglich ein- und abgeläutet wird, dann haben diese ausserordentlichen Sessionen die Ausserordentlichkeit im Sinne der Verfassung verloren. Es sind organisierte Debatten für parteipolitische Positionsbezüge zu Tagesaktualitäten, meist vor leeren Stühlen. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen strömen dann zu den Abstimmungen in den Saal. Die ausserordentliche Session wurde von der Verfassung her aber nicht für die Diskussion über Tagesaktualitäten oder zur Erledigung von Geschäften konzipiert, sondern um es den Räten zu erlauben, auf besondere Ereignisse zu reagieren. Gemäss St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung aus dem Jahr 2002 sind ausserordentliche Sessionen als ein Minderheitenrecht und für ausserordentliche Umstände gedacht. Gemäss Artikel 151 Absatz 2 der Bundesverfassung können ein Viertel der Mitglieder jedes Rates oder der Bundesrat die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangen.
In der alten Bundesverfassung stand dieses Recht einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates und interessanterweise fünf Kantonen zu. Mit der neuen Bundesverfassung wurde dann dieses Recht der Kantone auf einen Viertel der Mitglieder des Ständerates übertragen. Als Beispiel von ausserordentlichen Sessionen werden im Kommentar zur Bundesverfassung von 2002, der übrigens von unserem Ratssekretär Christoph Lanz verfasst worden ist, folgende Beispiele zitiert: 1914 und 1939 auf Verlangen des Bundesrates zwecks Erlangung von Sondervollmachten und zur Wahl des Generals; 1986 Energiepolitik nach Tschernobyl; 2001 Zusammenbruch der Swissair - ebenfalls vom Bundesrat verlangt. [PAGE 2070]
Klar wandeln sich politische Institutionen und parlamentarische Gefässe über die Jahrzehnte. Jede Zeit hat ihre Probleme. Ausserordentliche Sessionen, wie sie in den letzten Jahren innerhalb der ordentlichen Session fast zur Regel geworden sind, haben aber nichts mehr mit so bedeutungsvollen Debatten von hoher politischer Relevanz zu tun. Eine ausserordentliche Session, wie sie von der Bundesverfassung vorgesehen und von beiden Räten durchgeführt werden muss, ist nicht das Gefäss, um aktuelle Debatten zu führen, zumal der Ständerat dieses Bedürfnis gar nicht hat. Der Nationalrat hat ein anderes und intensiveres Redebedürfnis als der Ständerat. Der Nationalrat braucht daher auch andere Gefässe als der Ständerat. Deshalb schlägt Ihnen Ihre SPK mit dem neuen Artikel 30a des Geschäftsreglementes des Nationalrates das Gefäss der aktuellen Debatte vor.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Anträge für eine Verwesentlichung der ausserordentlichen Session, wie sie vom Ständerat und von der SPK vorgeschlagen werden, wie auch das neue Gefäss der aktuellen Debatte. Die CVP/EVP-Fraktion wird daher in der Detailberatung ausser in drei Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen. Wir unterstützen grundsätzlich das Recht auf Wortmeldung bei bestrittenen Motionen und werden das Konzept der Mehrheit der Kommission unterstützen. Auch erachten wir die Neuregelung von parlamentarischen Initiativen und Standesinitiativen nicht als eine Einschränkung, sondern als eine Aufwertung dieser parlamentarischen Möglichkeiten.
Zusammenfassend gesagt, wird die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und bei den Anträgen mit Ausnahme der Anträge zu den Artikeln 107, 109 und 115 der Mehrheit zustimmen.