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Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-12-06

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-06

Wortprotokoll

Die Vielzahl der Fragesteller dokumentiert, dass der Antrag des Büros offensichtlich nicht durchdacht ist. Er ist inhaltlich widersprüchlich und ein gesetzgeberisches Unding, und zwar aus folgenden Gründen:

Im ersten Satz von Artikel 6 Absatz 4 steht, dass der Urheber eines parlamentarischen Vorstosses, der bestritten ist, vor der Abstimmung das Recht bekommt, seinen Vorstoss zu begründen. Das macht Sinn, weil wir ein Parlament sind und weil in einem Parlament Rede und Gegenrede sichergestellt werden müssen. Zudem hat der Ständerat Anspruch darauf zu wissen, welches die Argumente pro und kontra sind. Jetzt kommt das Büro und hebt mit seiner Fassung dieses Rederecht am Schluss dieses Absatzes 4 gleich wieder auf. Mit dem Antrag des Büros wird der einleitende Satz wieder aufgehoben. Absatz 4 löst sich praktisch in Luft auf; das kann nicht sein. Es gibt zwar noch eine kleine Nuance, indem man sagt, wenn "der Urheber dem Antrag des Bundesrates zustimmt"; aber das Rederecht ist nicht mehr garantiert.

Ich bitte Sie dringend, diesen nicht durchdachten Antrag des Büros klar abzulehnen.