Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-12-06
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Die Detailberatung von Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses ergab in der Tat grosse Diskussionen in Bezug auf die Höhe der mit dem Rahmenkredit zu sprechenden Mittel. Wie Sie gehört haben, wurden dem IWF an der Frühjahrstagung 10 Milliarden US-Dollar zugesichert. Der Bundesrat beantragt nun einen Betrag von 15 Milliarden Franken. Die Differenz zwischen den zugesicherten Mitteln und dem beantragten Rahmenkredit von 5 Milliarden Franken begründet der Bundesrat mit Währungsschwankungen, möglichen Zinsausfällen und mit der Möglichkeit, im Rahmen des Währungshilfegesetzes während der nächsten fünf Jahre handlungsfähig zu sein, um in Krisenfällen die Finanzmärkte gezielt stabilisieren zu können.
Eine Minderheit hält am beantragten Kreditrahmen von 15 Milliarden Franken fest. Damit unterstützt sie die Argumentation des Bundesrates. Sollte es nämlich wider Erwarten zu einer grösseren Aufwertung des Dollars kommen, müsste entsprechend ein Nachtragskredit gesprochen werden. Eine Mehrheit erachtet die Höhe des Kredites als nicht gerechtfertigt. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat [PAGE 2047] die Kommission deshalb einen Antrag angenommen, der eine Beschränkung des Rahmenkredites auf 10 Milliarden Franken vorsieht. Um Währungsschwankungen abzufedern, brauche es, so wurde gesagt, keine 5 Milliarden Franken. Eine Mehrheit der Kommission hatte zudem grosse Mühe, dem Bundesrat in Bezug auf die konkrete Verwendung der Mittel einen Freipass zu geben. Ein derart grosser Vorrat an Kreditmitteln, hiess es, sei nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.
In Bezug auf den Einzelantrag Haller - dieser Antrag wurde in der Kommission leider nicht gestellt - könnte ich mir vorstellen, dass er ein taugliches Mittel sein könnte, um Währungsschwankungen abzufedern. Im Namen der Kommission bitte ich Sie aber, auch den Einzelantrag Haller abzulehnen.