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Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2012-12-06

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-12-06

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat an der Sitzung vom 25. Juni 2012 die von Ständerat Kuprecht am 16. März 2012 eingereichte und vom Ständerat am 31. Mai 2012 mit 30 zu 3 Stimmen angenommene Motion beraten.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Motorfahrerausbildung in der Armee um den Erwerb des Fähigkeitsausweises gemäss Chauffeurzulassungsverordnung zu ergänzen und damit lückenlos an die zivile Nutzung heranzuführen; dies mit der Absicht, dass Armee und Wirtschaft, wenn immer möglich, voneinander profitieren sollen. Insbesondere sei es wichtig und notwendig, die militärische Ausbildung auch auf die Bedürfnisse der Wirtschaft auszurichten, zumal dort, wo ein starker Bezug zum Zivil- und Berufsleben besteht, militärische Leerläufe unbedingt vermieden werden müssten, weil sonst die Glaubwürdigkeit der Armee bei den Angehörigen der Armee sinken würde.

Pro Jahr möchten ungefähr 70 Motorfahrer gewerbsmässig ins zivile Transportgewerbe einsteigen. Es geht dabei um all jene Studenten, Bauern und Gewerbetreibenden, die aushilfsweise als Chauffeure tätig sein möchten und dies auch tun können. Für das Transportgewerbe waren das bisher wichtige Kräfte. In der RS können sie zwar Güter und Personen transportieren, im Zivilleben dürfen sie dies aber nicht mehr tun. Dies ist ein klassischer und unverständlicher Leerlauf. Das sollte daher dringend geändert und angepasst werden - so die Hauptargumentation des Motionärs.

Worum geht es konkret? Seit 2009, mit dem Inkrafttreten der revidierten Chauffeurzulassungsverordnung, müssen Berufschauffeure nebst dem Führerausweis neu auch einen Fähigkeitsausweis erwerben. Die Armee bietet den Motorfahrerrekruten die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung für diesen Fähigkeitsausweis nicht an. Die Absolventen der Motorfahrer-RS können folglich nicht direkt im Transportgewerbe eingesetzt werden. Mit einer militärischen Motorfahrerausbildung kann der RS-Abgänger den Fähigkeitsausweis im Zivilen jedoch mit verkürzter Dauer erlangen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Armee die Grundausbildung der Rekruten zugunsten der Ausbildung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises kürzen müsste. Dabei würde es zu Kürzungen in der allgemeinen Ausbildung oder in der Fachausbildung kommen.

Für die Kommissionsmehrheit ist die Motion sinnvoll, weil sie dem Rekruten die Möglichkeit gibt, seine im Militär gewonnenen Fähigkeiten auch in der Zivilgesellschaft zu gebrauchen. Der Fähigkeitsausweis, heisst es, sei geradezu ein Paradebeispiel für Synergien zwischen militärischer und ziviler Ausbildung. Die Mehrkosten seien gerechtfertigt, da die Rekruten eine nützliche und gute Ausbildung erhielten, wovon auch die Privatwirtschaft profitieren könne. Die Wirtschaft leiste viel für die Armee, sie müsse auf die Angestellten während der WK verzichten. Mit der Ausbildung im Militär würde die Wirtschaft etwas zurückbekommen. Ausserdem werde diese Ausbildung sehr oft als Zweitausbildung gemacht. Das sind die Hauptargumente der Befürworter der Motion.

Auch die Kommissionsminderheit befürwortet Ausbildungsgänge, von denen beide Seiten profitieren. Sie stellt jedoch fest, dass nur 5 Prozent der Abgänger der Motorfahrer-RS diese Ausbildung auch im Zivilen nutzen. Sie stellt deshalb eine Diskrepanz zwischen Kosten und Nutzen fest. Zudem könne eine dreijährige Lehre zum Berufschauffeur nicht durch eine Ausbildung von zwei Wochen, also von zehn Arbeitstagen, ersetzt werden. Die Minderheit ist deshalb der Meinung, dass die Ausbildung zum Fähigkeitsausweis ein privates Anliegen sei und deshalb nicht vom Staat finanziert werden solle und dass eine solche Ausbildung eine Konkurrenz zu privaten Kursanbietern bilde.

Trotz all dieser zumindest zur Kenntnis zu nehmenden Argumente der Minderheit beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.