preparatory:AB 136179
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-11
Wortprotokoll
Ich erlaube mir ein paar Bemerkungen zu diesem - wie ich es nenne - Wolf im Schafspelz, der in gleicher oder ähnlicher Form alle paar Jahre wiederkehrt; solche Vorstösse stammen jeweils von ähnlichen Absendern.
Konkret will dieser Vorstoss nicht nur die Befreiung von der Hälfte der Mineralölsteuer, sondern vor allem vom Steuerzuschlag, und zwar mit der Begründung, Pistenfahrzeuge benützten keine Strassen. So weit kann man dem folgen. Ich weiss aber nicht, ob Kollege Baumann einmal geschaut hat, wofür die Gelder aus der Hälfte der Mineralölsteuer, die nicht in der allgemeinen Bundeskasse landen, eingesetzt werden: unter anderem für Kantone mit internationalen Alpenstrassen und ohne Nationalstrassen sowie unter anderem auch für den Schutz vor Naturgewalten. Genau damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es überhaupt Gäste auf den Pisten gibt. Die Pistenfahrzeuge ziehen also durchaus einen Nutzen daraus. Der Steuerzahler tut mit dem Geld viel für gute Rahmenbedingungen, auch für die meist privaten Pistenfahrzeugbetreiber.
Wenn Sie diesem Anliegen zustimmen, dann werden weitere Begehren kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Sündenfall ist schon bezüglich der Landwirtschaft geschehen: Es war nämlich nicht der Vorschlag des Bundesrates, Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mineralölsteuer zu befreien, sondern das hat das bäuerlich-ländlich dominierte Parlament vorgeschrieben. Das Resultat sehen wir: Alle zwei Jahre kommt ein neues Begehren für Ausnahmeregelungen. Als Nächstes werden Boote, Schlitten mit Verbrennungsmotor oder Motocross- und Gokartfahrzeuge von der Steuer befreit. Das kann man auch als Tourismusförderung anschauen; auch diese Fahrzeuge könnte man mit derselben Argumentation befreien. Dieser Vorstoss ist in etwa so, wie wenn ich zur Tourismusförderung eine Mineralölsteuerbefreiung alleine und ausschliesslich für Motorboote auf dem Rhein unterhalb von Rheinfelden beantragen würde.
Anders gesagt: Der Vorstoss dient nicht der Unterstützung des Tourismus oder der Schaffung von Gleichberechtigung, sondern er ist schlicht und einfach ein Bundeszückerchen, das jetzt verteilt werden soll, notabene zulasten des Strassenbaus, und zwar zulasten des Strassenbaus im Gebirge, denn dort müsste man den Ausfall von 6 bis 8 Millionen Franken kompensieren.
Dafür haben wir eben den NFA, der heute reichlich Gelder in die Berggebiete fliessen lässt, genau dafür, um solche Sachen zu unterstützen. Die Kantone mit Skipisten könnten das problemlos aus ihren Kantonsbudgets bewältigen, wenn sie es wichtig finden, dass private Pistenfahrzeugbetreiber speziell unterstützt werden. Immerhin, Kollege Baumann, der Kanton Uri hat doch wieder eine halbe Million Franken mehr aus dem NFA bekommen. Da könnte man diese Pistenfahrzeugbetreiber problemlos entlasten - es ist ja nicht so viel, wie Sie gesagt haben. Ich sehe nicht ein, warum das auf Bundesebene geschehen soll. Auch wenn ich ans Wallis denke, das über eine halbe Milliarde Franken aus dem NFA bekommt: Ich sehe nicht ein, warum man, wenn es denn so dringend nötig wäre, dass man private Pistenfahrzeugbetreiber entlastet, das nicht aus dem eigenen Kantonsbudget bewältigen kann.
Ich meine, es ist der falsche Weg, immer wieder neue Ausnahmen, neue Entlastungen zu schaffen, nur damit man ein kleines Zückerchen mit nach Hause bringen kann. Es gibt übrigens einen sehr einfachen Weg, Kollege Baumann, wie die Betreiber von Pistenfahrzeugen ganz ohne Gesetzesänderung die Mineralölsteuern einsparen könnten: nämlich mit Treibstoff aus erneuerbaren Rohstoffen; dieser ist befreit von der Mineralölsteuer.
In diesem Sinn bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.