Baader Caspar · Nationalrat · 2013-09-26
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-26
Wortprotokoll
Auch bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um uns selber, um die Mitglieder des Parlamentes, nämlich um die Frage der relativen Immunität. Gemäss Artikel 17 bzw. 17a des im Dezember 2011 in Kraft getretenen neuen Parlamentsgesetzes entscheiden im Bereich der relativen Immunität neu die zuständigen Kommissionen beider Räte abschliessend über Gesuche um Aufhebung der Immunität. Beim Nationalrat ist das die Immunitätskommission, beim Ständerat die Kommission für Rechtsfragen.
Im Gegensatz zu früher haben die Räte selbst nichts mehr dazu zu sagen. Grund für diese seinerzeitige Änderung war der Fall Blocher im Zusammenhang mit dem Fall Hildebrand. Auch der Fall Brunner ist ja vor Kurzem erledigt worden und damit vom Tisch. Nun stehen wir also in einer Phase, in welcher wir uns in Ruhe und objektiv fragen können, was die richtige Lösung ist und wer letztlich über Gesuche um Aufhebung der relativen Immunität entscheiden soll. Wir können das aus einer gewissen Distanz beurteilen.
Bereits in der Begründung zu meiner Initiative habe ich dargelegt, dass bei blossen Disziplinarmassnahmen wie beispielsweise beim Wortentzug durch die Präsidentin, beim Ausschluss eines Ratsmitglieds für den Rest der Session, bei der Aussprechung eines Verweises oder beim Ausschluss eines Ratsmitglieds aus der Kommission für maximal sechs Monate nach ParlG nach wie vor eine Einsprache an das Ratsplenum möglich ist, obschon die Konsequenzen solcher disziplinarischen Massnahmen oder Sanktionen für das betroffene Parlamentsmitglied objektiv gesehen sicher wesentlich geringer sind als bei einem Entscheid über die Aufhebung der Immunität. Mit diesem wird nämlich das betroffene Parlamentsmitglied einem Strafverfahren ausgeliefert. Der Entscheid über die Aufhebung der Immunität stellt einen wesentlich stärkeren Eingriff in die Persönlichkeit [PAGE 1711] eines Ratsmitglieds dar als eine solche Disziplinarmassnahme.
Dies hat die SPK in den Ausführungen, die Sie auf dem Tisch haben, mit keinem Wort gewürdigt, sondern sich nur hinter dem formalen Aspekt versteckt, eine Disziplinarmassnahme sei eine Sanktion. Wenn einer oder eine von uns einem Strafverfahren ausgeliefert wird, dann wird dieser Person eine wesentlich grössere Bürde auferlegt. Sie muss sich dann nämlich in diesem ganzen Strafverfahren mühsam verteidigen und immer wieder rechtfertigen, und in der Regel ist dazu auch der Beizug eines Anwalts oder einer Anwältin notwendig.
Aufgrund der drohenden Eingriffe in die Rechte der Persönlichkeit, die mit einem Strafverfahren verbunden sind, ist es rechtsstaatlich meines Erachtens höchst bedenklich, dass man den betroffenen Ratsmitgliedern keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung stellen will, dies umso mehr, als der Entscheid über die Aufhebung der Immunität in erster Linie nicht ein rechtlicher, sondern klar ein hochpolitischer Akt des Parlamentes bzw. der betreffenden Kommission ist. Daher ist es unhaltbar, dass dieser Entscheid endgültig durch zwei kleine Ausschüsse beider Räte in stiller Kammer, hinter geschlossenen Türen gefällt wird. Die Gefahr ist gross, dass dieser Entscheid aufgrund von persönlichen Sympathien oder Antipathien, aufgrund von intransparenten Absprachen und dergleichen gefällt wird. Würde eine Beschwerdemöglichkeit an die Ratsplena bestehen, wie dies meine parlamentarische Initiative verlangt, so wäre der Entscheid aufgrund der öffentlichen Beratung hier im Saal ganz klar wesentlich transparenter. Überall verlangen Sie Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Heute haben Sie die Chance, diese Rechtsstaatlichkeit auch für uns Parlamentsmitglieder, losgelöst von irgendeinem aktuellen Fall, wiederherzustellen und die Aufhebung unserer Immunität wieder in ein rechtsstaatliches und transparentes Verfahren überzuführen.