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Müller Geri · Nationalrat · 2013-09-26

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Es tut mir sehr leid, aber ich bin etwas verdattert, denn ich habe nicht gesehen, dass ich zu diesem Geschäft sprechen muss. Es ist aber von der Thematik her kein Problem.

Worum geht es bei dieser Motion? Es hat in den letzten Jahren, verstärkt noch in den letzten Monaten, immer wieder "Unfälle" - ich sage es jetzt einmal so - mit der Ordonnanzwaffe gegeben. Es wurde zum Beispiel mit der Waffe gespielt; es kam dabei zu einem Unfall, der zu Verletzungen oder zum Tod führte. Es kam auch vor, dass die Waffe als Tötungsinstrument oder als Selbsttötungsinstrument eingesetzt wurde.

Es stellte sich dann die Frage, ob es einen Sinn macht, dass die Ordonnanzwaffe zwingend zu Hause aufbewahrt werden muss. Muss das sein? Wenn man den Umgang mit dieser Frage und die Situation in anderen Ländern anschaut, dann sieht man, dass das nicht zwingend der Fall sein muss. Es geht also darum, dass man nach der Dienstzeit die Waffen abgeben könnte, an einem Ort, wo sie gesichert sind. Es ist ja nicht mehr so, wie es vielleicht in der Vergangenheit einmal war, dass es plötzlich zu einer Generalmobilmachung käme und man mit der Waffe einrücken müsste.

Es wurde dann gesagt: Eine solche Aufbewahrung könnte auch ihren Gefahrenpunkt haben, weil ein solches Lager gefährdet wäre; es könnte dort ein Diebstahl verübt werden. Dieses Argument ist nicht wirklich schlagkräftig, weil natürlich auch zu Hause ein Diebstahl erfolgen kann. Vielleicht ist dies sogar einfacher möglich als an einem bewachten Ort.

Auf alle Fälle müssen neue Lösungen gefunden werden. Es ist mittlerweile so, dass sehr viele Personen davon betroffen sind. Eine Waffe, die zu Hause aufbewahrt wird, muss nicht zwingend gebraucht werden. Wenn aber jemand wirklich schwer beeinträchtigt ist, ist es für ihn am einfachsten, die Waffe aus dem Kleiderkasten - oder wo auch immer sie sich befindet - zu nehmen und zu schiessen.

Wir möchten aktiv etwas unternehmen, damit diese Situation nicht fortbesteht. Mit der Motion möchten wir anregen, dass es gesetzlich so geregelt wird, dass die Wehrperson die Ordonnanzwaffe nicht mehr mit nach Hause nimmt. Die Aufbewahrung zu Hause ist ein alter Zopf, der heute nichts mehr taugt, der aber bei der Bevölkerung zu schweren Beeinträchtigungen führt.

Ich bitte Sie daher sehr, diese Motion anzunehmen. Sie werden dann eine Vorlage bekommen, mit der die Forderung umgesetzt werden soll. Man kann dann immer noch sagen, dass diese Vorlage zu weit oder zu wenig weit gehe. Man sollte in dieser Frage aber jetzt wirklich endlich vorwärtsmachen. Die Gefahren bei der gegenwärtigen Situation sind nämlich zu gross.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, für die Annahme dieser Motion zu stimmen.